Nebenkostenerstattung 2012 wurde durch Vermieter doppelt überwiesen und fordert diese nun zurück
Hallo ihr Lieben,
ich habe soeben einen Brief vom Vermieter in Briefkasten gehabt, indem steht dass er die Nebenkostenerstattung in Höhe von 219,64 bei der Nebenkostenabrechnung 2012 doppelt an uns gezahlt hätte und er bis zum 05.11.2014 die 219,64€ erhalten möchte. Das wäre schon nächste Woche! Angeblich hat er uns je 29,64€ am 23.09.2013 und am 18.12.2013 überwiesen. Ich kann die Kontoauszüge meines Freundes aber erst am Donnerstag einsehen.
Kann er das Geld zurückverlangen? Und wenn, dann innerhalb 1 Woche?
Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten und überlege schon einmal wie ich an das Geld kommen soll...
15 Antworten
Dir hätte doch auffallen müssen, dass da was nicht stimmen kann. Nun müsst ihr sehen, wie ihr klar kommt, denn der Vermieter hat natürlich ein Anrecht auf sein Geld und das zu genanntem Termin. Eventuell könnt ihr mit dem Vermieter reden und den Betrag in Raten zurückzahlen.
Inform ier ihn, dass Du z.Z. die Konto-Auszüge nicht einsehen kannst, aber wieder ab ..
Wenn er wirklich doppelt überwiesen hat, solltet Ihr schon im eigenen Interesse rücküberweisen, sonst werdet Ihr mit dem Vermieter nicht sehr glücklich.
Auch als Zahlungsempfänger sollte man seine Konto-Auszüge regelmässig kontrollieren, sich dann ggf. melden statt einfach nix zu tun.
Und genau darauf spekuliert man als schlauer Mensch und wundert sich dann, dass man ein seltsames Verhältnis zum Vermieter kriegt? Sehr clever.
Rückforderung ist berechtigt (s. auch § 812 BGB -Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung-. Du hättest das bemerken müssen. Wenn du das Geld verjubelthast, musst due es dir irgendwo leihen. Der V. könnte dich verklagen, das würde gewiss teurer.
Kann er das Geld zurückverlangen?
Die Frage kann doch kaum ernst gemeint sein, oder?
Ich kann die Kontoauszüge meines Freundes aber erst am Donnerstag einsehen.
Dann ruf den Vermieter an und bitte um Verlängerung der Zahlungsfrist aus den genannten Gründen.
Nachdem Euch das schon vor einem Jahr hätte auffallen müssen, kann der VM diesen Betrag sehr wohl mit kurzer Fristsetzung einfordern.
Kann er das Geld zurückverlangen?
Falls die Überweisung tatsächlich irrtümlich doppelt erfolgte, natürlich. Was glaubst Du denn?
Und wenn, dann innerhalb 1 Woche?
Ja. Und wenn Du Do die Kontoauszüge einsiehst und die doppelte Zahlung siehst, reicht das doch völlig aus, um die Frist einzuhalten.
überlege schon einmal wie ich an das Geld kommen soll...
Dafür hattest Du ja immerhin 1 Jahr Zeit.
Einen Anspruch auf Meldung darüber besteht seitens des Mieters nicht. Wenn V das nicht merkt verjährt die Rückzahlung nach 3 Jahren.