verbotswidrig Parken, linke Fahrbahnseite, Verkehrsinsel, keine Einbahnstraße aber kein Gegenverkehr

7 Antworten

In der StVO haette ja stehen koennen, dass links parken dort erlaubt ist, wo der Verkehr nun in einer Richtung fliesst. Das steht dort aber nicht, dort ist eindeutig von ausgeschilderten Einbahnstrassen die Rede.
Polizisten, Ordnungskraefte haben nich Aufgabe, die Einhaltung des Gestzes (StVO) zu ueberwachen. Ob du das Gesetz fuer gut und richtig haelst, ob du eine andere Loesung fuer sinnvoller haelst, das ist deine Sache. Kontrolliert werden muss das, was durch das Gesetz vorgegeben ist. Und das gilt fuer jeden.

Anderes Beispiel. Es gibt Leute, die sehr auf ihr Auto aufpassen, fuer andere ist es lediglich ein fortbewegungsmittel und egal, ob da mal etwas drankommt. Stell dir vor, du bist im Werk am fliessband der Kontrolleur, der das fertige Auto ueberprueft. Stell dir vor, da kaeme en Auto ziemlich zerkratzt an durch was auch immer. Wuerdest du das in der Endkontrolle durchlassen? Ich wuerde sagen, warum nicht? Schliesslich kommt es ja darauf an, dass es faehrt. Wuerdest du dann nicht auch sagen, das geht nicht, es muessen ALLE so und so herausgehen und nicht anders? Deine Aufgabe als Endkontrolleur ist nicht, selbst irgendetwas zu beurteilen und nach deinem Gutduenken zu machen, du musst einfach nur das kontrollieren, was vorgegeben ist.

Crack  06.08.2012, 15:39

ich war genötigt, so zu parken.

Die böse Verkehrsinsel hat damit eine Straftat begangen, das sollte man mildernd berücksichtigen... :)

archilles66  07.08.2012, 09:15
@Crack

;-)) genau...

MarkusBS 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 09:43
@archilles66

ich probiers trotzdem, gegen anzugehen, gibt Gerichtstermin. Alles andere würde mir zu schwere Gewissensbisse verabreichen!

Dir sollte man gleich den Führerschein abnehmen, wenn du nicht weißt, was sich gehört.

rango9  06.08.2012, 12:40

Das ist jawohl totaler Blödsinn!

Wenn es danach geht, dass man bei jedem verstoß den Lappen abgeben sollte, würden wohl 90% der Autofahrer keine mehr sein.

Seine Überlegung ist durchaus richtig. In einer Straße, in der der Verkehr nur in eine Richtung fließt, sollte man logischer weise auf beiden Straßenseiten parken dürfen.

Dumm nur, dass es für das links-Parken explizite Auflagen einer ausgezeichneten Einbahnstraße gibt, die hier nicht vorliegen.

claushilbig  12.09.2014, 22:31
@rango9

NEIN, BLOSS NICHT!!!

Wenn der Verkehr wegen einer Insel nur in einer Richtung fließt, muss man doch sogar erst mal gegen diese Fahrtrichtung (also auf der falschen Seite der Insel) fahren, um überhaupt links parken zu können! - Oder habe ich da die Situation falsch verstanden?

ich muss mich raingo anschließen:

Parken ist nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt, es sei denn es ist eine einbahnstrasse oder es liegen dort Gleise. Beides isdt hier nicht der Fall, also wird dein Widerspruch ohne Erfolg bleiben

Es war kein anderer Parkplatz in Reichweite, ich war genötigt, so zu parken.

Das ist definitiv keine Entschuldigung! Ich habe auch kein Geld für ein Porsche. Bin ich nun genötigt mir einen zu klauen?!

Was ich damit sagen will ist, dass du damit, dass kein Parkplatz bei dir in der Nähe ist, nicht automatisch dazu berechtigt bist falsch zu parken. Du kannst ebenso in eine Seitenstraße fahren oder einige Straßen weiter. Ist zwar nicht so bequem, weil man weiter laufen muss, aber dann sparst du dir auch 15€

Die Verkehrsinsel weist keine Park(bzw. Halte-)verbotsschilder vor.

Das wird ja auch nicht vorgeworfen, sondern das Parken auf der falschen Fahrbahnseite.

Das würde sonst ja bedeuten, ich könnte erlaubterweise Parken, müsste dafür aber mein Auto um 180° wenden und bei späteren Fahrtantritt wieder um 180° wenden, da ich sonst ja die einfahrenden Kfz gefährde, die würden ja nicht damit rechnen, dass einer entgegen kommt, das würde doch den Sinn entbehren.

Völlig richtig!

Dennoch, ließ dir mal §12 Abs. 4 durch. Da wird definitiv gesagt, dass man auf der rechten Seite zu parken hat. Links parken ist nur dann erlaubt, wenn

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen

Und was war nun mal nicht der Fall. Also hast du gegen dieses Gesetz verstoßen und musst die Strafe hinnehmen

rango9  06.08.2012, 12:45

PS:

Nur finde ich nun gar nichts hier im Internet, wo ich per Link hinweisen kann, wie das nun genau geregelt ist. Ich kann dann also nur mit Vernunft argumentieren, oder wie?

In Deutschland ist alles per Gesetz geregelt ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html

Und hier bist du nun leider im Unrecht, obwohl logisch korrekt gehandelt. So kannst du kein begründeten Einspruch einlegen, es sei denn du ziehst vor Gericht und überzeugst den Richter bei dem Einzelfall eine Ausnahme zu machen

Wie kommst Du auf das schmale Brett, eine Insel würde quasi eine Einbahnstraße definieren??? Wenn Du sowas in der Fahrschule gelernt hast, sollte die ihre Lizenz zurückgeben ...

Da muss Du ja dreifachen Unsinn machen, denn wenn Du 1.) gegen die Fahrtrichtung 2.) an einer Verkehrsinsel parkst, musst du zwangsläufig 3.) an der falschen Seite an der Insel vorbei fahren ...