verbotswidrig Parken, linke Fahrbahnseite, Verkehrsinsel, keine Einbahnstraße aber kein Gegenverkehr
Muss ich die 15 EUR bezahlen?
Grund: Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG
es ist abends, ich finde kein Parkplatz, also mach ich es wie viele jeden Abend, ich parke an einer Verkehrsinsel. Es war kein anderer Parkplatz in Reichweite, ich war genötigt, so zu parken. Ich hielt min. 5m Abstand von den beiden Einmündungen.
die Verkehrsinsel ist gekennzeichnet mit Schildern: links und rechts an der Verkehrsinsel vorbeifahren. Somit sind die beiden Fahrbahnen links und rechts von der Verkehrsinsel als Einbahnstraßen zu benutzen, ohne dass ausdrücklich Einbahnstraße ausgeschildert ist. Es ist also kein Gegenverkehr auf den jeweiligen Fahrbahnen möglich.
Die Verkehrsinsel weist keine Park(bzw. Halte-)verbotsschilder vor.
Es ist üblich, dass jeden Abend dort Autos parken.
Die Fahrbahn ist nur für ein Kfz ausgelegt, nicht für 2 nebeneinander fahrende, somit stellt das links und rechts Parken neben der Verkehrsinsel keine Behinderung für die durchfahrenden Kfz dar.
ich habe versucht, persönlich mit der Frau Winkler zu sprechen, aber sie wies meine Begründung ab und meinte, es müsse die Einbahnstraße eindeutig ausgeschildert sein.
Das kanns doch nicht sein, wenn es nur diese eine Möglichkeit gibt, diese Fahrbahn in eine Richtung zu befahren, dann muss es doch wie bei der Einbahnstraße auch eine linke PArkmöglichkeit geben.
Das würde sonst ja bedeuten, ich könnte erlaubterweise Parken, müsste dafür aber mein Auto um 180° wenden und bei späteren Fahrtantritt wieder um 180° wenden, da ich sonst ja die einfahrenden Kfz gefährde, die würden ja nicht damit rechnen, dass einer entgegen kommt, das würde doch den Sinn entbehren.
Nur finde ich nun gar nichts hier im Internet, wo ich per Link hinweisen kann, wie das nun genau geregelt ist. Ich kann dann also nur mit Vernunft argumentieren, oder wie?
Kann mir jemand helfen, die entsprechende Regelung herauszufinden, um meinen Widerspruch klar zu begründen?
7 Antworten
In der StVO haette ja stehen koennen, dass links parken dort erlaubt ist, wo der Verkehr nun in einer Richtung fliesst. Das steht dort aber nicht, dort ist eindeutig von ausgeschilderten Einbahnstrassen die Rede.
Polizisten, Ordnungskraefte haben nich Aufgabe, die Einhaltung des Gestzes (StVO) zu ueberwachen. Ob du das Gesetz fuer gut und richtig haelst, ob du eine andere Loesung fuer sinnvoller haelst, das ist deine Sache. Kontrolliert werden muss das, was durch das Gesetz vorgegeben ist. Und das gilt fuer jeden.
Anderes Beispiel. Es gibt Leute, die sehr auf ihr Auto aufpassen, fuer andere ist es lediglich ein fortbewegungsmittel und egal, ob da mal etwas drankommt. Stell dir vor, du bist im Werk am fliessband der Kontrolleur, der das fertige Auto ueberprueft. Stell dir vor, da kaeme en Auto ziemlich zerkratzt an durch was auch immer. Wuerdest du das in der Endkontrolle durchlassen? Ich wuerde sagen, warum nicht? Schliesslich kommt es ja darauf an, dass es faehrt. Wuerdest du dann nicht auch sagen, das geht nicht, es muessen ALLE so und so herausgehen und nicht anders? Deine Aufgabe als Endkontrolleur ist nicht, selbst irgendetwas zu beurteilen und nach deinem Gutduenken zu machen, du musst einfach nur das kontrollieren, was vorgegeben ist.
;-)) genau...
ich probiers trotzdem, gegen anzugehen, gibt Gerichtstermin. Alles andere würde mir zu schwere Gewissensbisse verabreichen!
Dir sollte man gleich den Führerschein abnehmen, wenn du nicht weißt, was sich gehört.
Das ist jawohl totaler Blödsinn!
Wenn es danach geht, dass man bei jedem verstoß den Lappen abgeben sollte, würden wohl 90% der Autofahrer keine mehr sein.
Seine Überlegung ist durchaus richtig. In einer Straße, in der der Verkehr nur in eine Richtung fließt, sollte man logischer weise auf beiden Straßenseiten parken dürfen.
Dumm nur, dass es für das links-Parken explizite Auflagen einer ausgezeichneten Einbahnstraße gibt, die hier nicht vorliegen.
NEIN, BLOSS NICHT!!!
Wenn der Verkehr wegen einer Insel nur in einer Richtung fließt, muss man doch sogar erst mal gegen diese Fahrtrichtung (also auf der falschen Seite der Insel) fahren, um überhaupt links parken zu können! - Oder habe ich da die Situation falsch verstanden?
ich muss mich raingo anschließen:
Parken ist nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt, es sei denn es ist eine einbahnstrasse oder es liegen dort Gleise. Beides isdt hier nicht der Fall, also wird dein Widerspruch ohne Erfolg bleiben
Es war kein anderer Parkplatz in Reichweite, ich war genötigt, so zu parken.
Das ist definitiv keine Entschuldigung! Ich habe auch kein Geld für ein Porsche. Bin ich nun genötigt mir einen zu klauen?!
Was ich damit sagen will ist, dass du damit, dass kein Parkplatz bei dir in der Nähe ist, nicht automatisch dazu berechtigt bist falsch zu parken. Du kannst ebenso in eine Seitenstraße fahren oder einige Straßen weiter. Ist zwar nicht so bequem, weil man weiter laufen muss, aber dann sparst du dir auch 15€
Die Verkehrsinsel weist keine Park(bzw. Halte-)verbotsschilder vor.
Das wird ja auch nicht vorgeworfen, sondern das Parken auf der falschen Fahrbahnseite.
Das würde sonst ja bedeuten, ich könnte erlaubterweise Parken, müsste dafür aber mein Auto um 180° wenden und bei späteren Fahrtantritt wieder um 180° wenden, da ich sonst ja die einfahrenden Kfz gefährde, die würden ja nicht damit rechnen, dass einer entgegen kommt, das würde doch den Sinn entbehren.
Völlig richtig!
Dennoch, ließ dir mal §12 Abs. 4 durch. Da wird definitiv gesagt, dass man auf der rechten Seite zu parken hat. Links parken ist nur dann erlaubt, wenn
Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen
Und was war nun mal nicht der Fall. Also hast du gegen dieses Gesetz verstoßen und musst die Strafe hinnehmen
PS:
Nur finde ich nun gar nichts hier im Internet, wo ich per Link hinweisen kann, wie das nun genau geregelt ist. Ich kann dann also nur mit Vernunft argumentieren, oder wie?
In Deutschland ist alles per Gesetz geregelt ;)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
Und hier bist du nun leider im Unrecht, obwohl logisch korrekt gehandelt. So kannst du kein begründeten Einspruch einlegen, es sei denn du ziehst vor Gericht und überzeugst den Richter bei dem Einzelfall eine Ausnahme zu machen
Wie kommst Du auf das schmale Brett, eine Insel würde quasi eine Einbahnstraße definieren??? Wenn Du sowas in der Fahrschule gelernt hast, sollte die ihre Lizenz zurückgeben ...
Da muss Du ja dreifachen Unsinn machen, denn wenn Du 1.) gegen die Fahrtrichtung 2.) an einer Verkehrsinsel parkst, musst du zwangsläufig 3.) an der falschen Seite an der Insel vorbei fahren ...
Die böse Verkehrsinsel hat damit eine Straftat begangen, das sollte man mildernd berücksichtigen... :)