Schuld bei Unfall falscher Fahrt in Einbahnstraße?
Hallo zusammen, hatte gestern einen Unfall auf nem Parkplatz. Der Parkplatz teilt sich von einer befestigten asphaltierten Straße, die als Einbahnstraße ausgeschildert ist und mehreren kleinen Abzweigungen die nur unbefestigt aus Schotter bestehen auf. Nun zum Unfall, ich war auf einer unbefestigten Straße und wollte zurück auf die befestigte Einbahnstraße in die richtige Richtung nach links. Ich habe mich langsam hineingetastet, da hier auch Fußgänger unterwegs sind, rechts war frei und von links auf der befestigten Straße in falscher Fahrtrichtung kam das Auto, das ich tuschiert habe. Ich war vielleicht 15-20 cm auf der befestigten Straße mit meiner Front. Achja der Unfallgegner arbeitet dort wo der Parkplatz ist, also unabsichtlich fällt meiner Meinung nach weg. Wer hat da Schuld? Hoffe mir kann einer helfen.
8 Antworten
Schwer zu sagen und sicherlich abhängig vn den Beamten, die darüber entscheiden. In solchen Fällen müssen meist beide eine schriftliche Stellungnahme abgeben und dann entscheiden Sachverständige
Wenn da steht "Auf diesem Gelände gilt die StVO" dann bist du im Recht. Für Unfälle ohne Personenschaden auf Privatgrundstücken/Firmengelände ist die Polizei nicht zuständig.
Falsche Richtung, von rechts kommende Fahrzeuge nicht beachtet, vielleicht sogar zu schnell gefahren?
Auch wenn Vorsicht besser als Nachsicht ist hat der Falschfahrer mehr Schuld, kann mir aber vorstellen das es eine geringe Mitschuld gibt. Durch die wenigen Infos die man so bekommt und man war ja nicht dabei kann man das glaube ich nicht mit sicherheit sagen.
das ich tuschiert habe
Du meinst touchiert, richtig?
Auch wenn den ersten Anschein nach der Unfallgegner schuld hat, wirst Du zu 50% am Gesamtschaden beteiligt.
So die Rechtsauffassung kompetenter Verkehrsrichter.
Denn Du warst nicht aufmerksam genug, und hättest evtl. einen Radfahrer umfahren können (der z.B. entgegengesetzt fahren darf)
Meine Vermutung:
Auf Privatgelände/Parkplatz gilt das Prinzip der gegenseitigen Einigung, da hättest du also Teilschuld. Wenn es eine öffentliche Einbahnstraße war, dann hätte der Unfallgegner 100% Schuld
Hoffentlich hast du alles gut Dokumentiert!