Parken auf der Fahrbahn erlaubt?
Ich probiere folgendes aus der StVO zu verstehen:
Parken auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Linie bei Zeichen 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung) und Zeichen 296 StVO (einseitige Fahrstreifenbegrenzung) ein Fahrstreifen von mindestens drei Meter verbleibt. Existiert an der Stelle keine Fahrbahn- oder Fahrstreifenbegrenzung, muss eine Fahrbahnbreite von mindestens drei Metern verbleiben.
Heißt dass jetzt, wenn ich an einer zweispurigen Straße mit Gegenverkehr und Fahrstreifenbegrenzung bin, dann darf ich nicht parken
Aber in einer zweispurigen Straße mit Gegenverkehr ohne Fahrstreifenbegrenzung darf ich dann doch parken?
3 Antworten
Zeichen 295 ist allgemein als "durchgezogene Mittellinie" bekannt, diese Linie darf bekanntermaßen nicht überfahren werden.
Zeichen 296 ist die Kombination aus gestrichelter und durchgezogener Mittellinie - die darf man auf der Fahrspur, die die durchgezogene Linie hat, nicht überfahren, in Gegenrichtung aber schon. (Das Parkverbot gilt dann auch nur auf der Seite mit der durchgezogenen Linie.)
Hintergrund des Verbotes: LKW, Busse und vor allem Rettungsfahrzeuge benötigen die 3 m Fahrbahnbreite und könnten an einem geparkten Fahrzeug nicht vorbei fahren, ohne verbotenerweise die durchgezogene Linie zu überfahren.
Auf Deinen Bildern ist aber keines dieser beiden Zeichen zu sehen (das obere zeigt eine Leitlinie, Zeichen 340), d. h. in beiden Situationen darf am Fahrbahnrand geparkt werden (wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen, wie z. B. abgesenkte Bordsteine, Bushaltestellen etc.)
Noch eine Ergänzung zum "wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen":
In beiden Bildern müssen dann immer mindestens die genannten 3 m Platz zwischen geparktem Fahrzeug und linkem Fahrbahnrand bleiben, aus dem gleichen Grund wie o. g. - LKW etc. dürfen ja auch nicht auf den Gehweg fahren müssen, um vorbei zu kommen.
Auch, wenn am linken Rand schon ein Fahrzeug geparkt ist und deshalb weniger als 3 m Platz bleiben würden, ist "gegenüber" Parken verboten - dann könnte der LKW ja nicht mal mehr auf den Gehsteig ausweichen, es bliebe nur noch die Lösung "Schepper / Knirsch" ;-)
Beides kann bei schmalen Straßen (die dann meist ohne Mittellinie sind, wie im 2. Bild) schon öfter mal zutreffen ...
(z. B. fahre ich des öfteren mit dem Bus durch Wohnsiedlungen, da hatte ich schon mehrfach das Problem, dass ich nur mit größter Mühe oder sogar gar nicht durch kam...)
wenn zwischen den durchbrochenen streifen neben deinem auto noch 3m platz sind, darfst du parken. wenn es gar keine mittelbegrenzung gibt, darfst du auch parken.
ausser wenn es eine äussere fahrbahnbegrenzung in form einer durchgezogenen weissen linie gibt. dann darfst du weder parken noch halten, egal welche mittelbegrenzung die strasse hat.
auch eine durchbrochene linie ist eine fahrstreifenbegrenzung. im gegensatz zu einer nicht durchbrochenen fahrstreifenbegrenzung darf diese aber auch überfahren werden.
Mir ist eben aufgefallen, dass dort steht, dass zwischen der "durchgehenden Linie " und meinem Auto 3 Meter Fahrplatz sein muss. Da es im ersten Bild aber keine "durchgehenden Linie " gibt, müsste ich dort parken dürfen, oder? Die andere Spur wird ja bestimmt 3 Meter breit sein.
Ich sehe auf keinem Bild ne durchgängige Linie
Ah "durchgehende Linie" ........... Also darf ich bei beiden parken? Jetzt hab ich es verstadnen . Danke!
Allerdings wundert mich, dass dort steht "Existiert an der Stelle keine Fahrbahn- oder Fahrstreifenbegrenzung" denn eine Fahrstreifenbegrenzung ist ja nie durchgänging
Wenn 3 Meter Platz bleiben...
Aber hier gibt es ja keine durchgehende Linie? Und der zweite Fahrstreifen wird sicherlich 3 Meter Platz haben=?
Dann ist die Sache doch klar?! ...du machst dir zuviele Gedanken.
Rechtlich: Karre abstellen, fertig
Privat: Karre woanders hinstellen (wenn möglich) um Schäden zu vermeiden.
denn eine Fahrstreifenbegrenzung ist ja nie durchgänging
Doch, sicher, die sog, "durchgezogene Mittellinie" ist eine durchgängige Fahrstreifenbegrenzung.
Ahh Danke! Jetzt verstehe ich es!