Parkverbot Einbahnstraße links

Ansicht - (Auto, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung)

3 Antworten

Genau der von Crack aufgeführte Punkt fiel auch mir sofort auf. Man erkennt dass hier ein kreuzungsbereich ist und somit diese Einbahnstrasse mit einem dementsprechendem Schild ausgestattet sein müsste. Dieses Schild steht da aber nirgends, somit ist dies keine Einbahnstrasse (auch wenn am anderen Ende ein rotes Schild mit weissem Balken ist) und man darf links nicht parken.

Wenn ich noch die Grössenverhältnisse abwiege würde ich sagen dass keine Durchfahrtsbreite von 3m übrig bleibt wenn man links parkt, höchstens wenn das parkende Fahrzeug extrem schmal wäre.

Ich kann auf dem Bild kein Zeichen 220 erkennen. http://goo.gl/ZQHESO

Sollte das fehlen dann handelt es sich um eine unechte Einbahnstraße in der das Parken linksseitig nicht erlaubt ist.

Außerdem könnte es so eng werden das die verbleibende Durchfahrbreite keine 3,05m beträgt, von daher wäre das Parken auch ohne Beschilderung schon verboten.

Ich bin mir jetzt nicht sicher aber ich glaube das ist verboten..