Auf welcher Seite hat man auf der Einbahnstraße zu fahren?
wenn man sich auf einer einbahnstraße befindet, soll man mittig in der fahrbahn fahren, ganz rechts wie auf normalen straßen auch oder ganz links?
oder rechts wenn man am ende rechts abbiegen will und inks wenn man nach links abbiegen will?
würde mich echt über hilfreiche antworten freuen. liebe grüße
11 Antworten
Du fährst erstmal rechts, wie auf jeder Strasse - nur wenn du links abbiegen willst ordnest du dich links ein.
Du bist ja schneller, als der Blitz.....
Danke für's Sternchen :O)
Hallo, meines Wissens gilt das Rechtsfahrgebot auch in Einbahnstraßen. Aber, Du darfst z.B. links parken. Und Du sollst wenn du in einer Ebstr. links abbiegst, nach ganz links fahren, so dass derjenige der hinter Dir fährt evtl. rechts an dir vorbei kann.
Grüße, lukas
"links hinparken tät ich mich nur, wenn´s dort vorgesehen ist oder Du gern Pfadfinder spielst und Dein Auto gerne suchen möchtest."
Warum? Stvo §12 Absatz 4, Satz 4
...Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.
Mit solchen Antworten sind schon viele durch die Prüfung gefallen!
Magst Du das erläutern? Ich lern auch gerne dazu. Grüße, lukas
Also wo du die Einbahnstraße entlang fährst, ist erstmal egal! Du darfst auch ganz links fahren, wenn es dir Spaß macht UND die Straße nicht für Fahrradfahrer in beide Richtungen frei gegeben ist! Es ist dabei aber "üblich" rechts oder in der Mitte zu fahren.
Zum abbiegen gilt: Rechtsabbieger ordnen sich rechts ein, Linksabbieger links.
immer rechts, da rechtsfahrgebot, außer die ist breit genug, dann kann man zweispurig fahren, dann kannst du links fahren, allerdings "links,rechts" also von der linken spur am rechten rand.
beim abbiegen, darfst du dich bzw musst du dich wenn du links willst, links einordnen, wenn du gerade aus willst, mittig oder rechts und wenn du rechts willst rechts einordnen, hängt von der größe der einbanhnstraße ab
Gilt überhaupt nicht in Städten!
ja ich habe mach falsch ausgedrückt, rechtsfahrgebot ist falsch, es gilt ja die freie fahrspurwahl für kfz < 3,5t, aber ist es nicht so, dass wenn die straße breit genug ist, dass zwei autos nebeneinander fahren, dass man dann rechts oder links fährt und nicht mittig? jedenfalls ist es hier so üblich, obs in der StvO verankert ist ka.
In Einbahnstraßen mit mehreren Spuren, hast Du freie Spurwahl, versuche aber nur eine gleichzeitig zu befahren Du könntest ja auch links abbiegen wollen, dafür solltest Du früh genug auf die richtige Spur wechseln; die anderen Verkehrsteilnehmer werden es zu schätzen wissen. Gegen die allgemeine Meinung, denken die meisten Autofahrer mit!
Auf Autobahnen, die eigentlich auch Einbahnen sind gilt das Rechtsfahrgebot.
links hinparken tät ich mich nur, wenn´s dort vorgesehen ist oder Du gern Pfadfinder spielst und Dein Auto gerne suchen möchtest.
Falls vorgesehen, dann ist eben in der Regel die rechte Fahrspur zu befahren, wo normalerweise (von den Ausnahmen abgesehen) zu parken ist.
Im übrigen ist das "Retourschieben" in Einbahnen verboten - aber: wo kein Kläger, da kein Richter.
LG