Parken in der Einbahnstraße?

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grundsätzlich ist es zulässig, in Einbahnstrassen in Fahrtrichtung links
zu parken (siehe § 12 Abs. 4 Satz 4 StVO), sofern nicht explizte
Verbote durch Verkehrszeichen oder allgemeine Vorschiften der StVO dies
untersagen.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=66514

User47228 
Beitragsersteller
 30.09.2016, 07:21

Dankeschön, ich lerne im Moment für die blöde theorieprüfung ^^

Ja darfst du, wenn der Platz stimmt, keine Straßenbahn dort lang fährt, und du in Fahrtrichtung parkst. LG

Ja, wenn der Platz es hergibt.

StVO §12(4):

...

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

Sofern es erlaubt ist, ja.