Wo darf man in Fahrrichtung links parken?
einbahnstraßen wo rechts das parken verboten ist wo schienen auf der rechten seite verlegt sind
?? hilfe !
6 Antworten
ups, also in einbahnstraßen,
wo rechts das parken verboten ist,
oder wo schienen rechts verlegt sind!
Wo rechts das parken verboten ist, darf dennoch nicht automatisch links (gegen die Fahrrichtung) geparkt werden.
Hier ist ja die Frage, sogar mit Lösung:
http://www.fahrschule.de/fragenkatalog/dt.asp?A=NEWCOURSE&FILTR=ALL&KAT=1.2.12&ID=30208
Ergo: nur das mit der einbahnstraße und den Schienen rechts ist richtig.
Nur in Einbahnstraßen und wo Schienen rechts verlegt sind!
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
§ StVO, Absatz 4.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
D. h.: in Einbahnstraßen darf grundsätzlich links (und rechts) geparkt werden - wenn nicht explizit durch Schilder verboten.
Aber: auch wenn in Straßen mit Gegenverkehr rechts das Parken verboten ist, darf man dennoch nicht automatisch links, also gegen die Fahrtrichtung, parken!
Beides richtig
in einbahnstraßen,. nur dort