Unterhaltsvorschuss Einkommensnachweis und Berechnung der Rückzahlung als Unterhaltsverpflichteter

4 Antworten

Arbeitest Du, stehen Dir 1000 Euro Selbstbehalt zu, wenn nicht, dann 800 Euro. Es wird alle 2 Jahre ueberprueft, weil sich ja was aendern koennte an Deinen Verhaeltnissen, neue Job, Erbschaft, wohlhabende Ehefrau. Miete und so wird nachgefragt, weil Dir weniger Selbstbehalt bleibt, wenn Du z.B. kostenfrei bei der Mutter lebst und das vorhandene Geld wird geprueft, ob keine Erbschaft gemacht wurde oder man sonstwie zu Geld gekommen ist.

Sobald Du wieder leistungsfaehig bist, wollen sie halt Geld sehen.

NNF2012 
Beitragsersteller
 20.02.2013, 17:48

Ja ich arbeite. Mein Unterhalt ist so tituliert dass ich unter den Selbstbehalt falle, aber dennoch ist er pro Kind so gering, dass die Kinder / Mutter Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Weniger Selbstbehalt wegen Mietkosten ist doch nur bei Wohneigentum möglich oder täusche ich mich da?

Wenn ich also zum Beispiel eine Wohnung für 135 EUR (kalt) + 55 EUR Nebenkosten habe, kann es passieren das mein Selbstbehalt gesenkt wird?

Und wenn ich für meine Wohnung 300 EUR (kalt) + 80 EUR Nebenkosten zahle bleibt der Selbstbehalt?

Wird das individuell nach Lust und Laune entschieden / berechnet oder gibt es diesbezüglich eine festgelegte Berechnung / Regelung?

die berechnung macht das jugendamt. du musst da nur alle angaben wahrheitsgemäß machen.

NNF2012 
Beitragsersteller
 20.02.2013, 12:20

Schon klar das die Berechnung gemacht wird. Mich interessiert, wie oben auch gefragt, wie die Berechnung lautet. Ist das ein wohlgehütetes Geheimnis? Und wer sagt denn das die Berechnung überhaupt korrekt gemacht wird?

die prüfungen sind um zu sehen was du so an geld hast, könnte ja sein das du mehr gehalt bekommst. dann wollen die natürlich auch das du mehr zahlen mußt.

NNF2012 
Beitragsersteller
 20.02.2013, 12:21

Unterhaltsvorschusskasse und Jugendamtbeistand prüfen relativ zeitnah. Ich gehe davon aus, dass es eher um Vermögensprüfung geht. Mich interessieren hier die Berechnungsgrundlagen.

Der Unterhaltsberechtigte kann alle 2 Jahre erneut Auskunft über das Einkommen verlangen. Es ist ja möglich, das sich das Einkommen geändert hat und sich der Unterhalt erhöht.

Zurückgezahlt werden muß übrigens die Differenz wischen den Titel und den tatsächlichen Zahlungen, soweit dies dann vom Leistungsträger vorgeschossen wurde. Der titulierte Unterhaltsanspruch geht auf den Träger über.

. Der Unterhalt ist gemäß den Forderungen Jugendamtbeistand tituliert. Teilweise auch per Gerichtsbeschluss.

Sie sollten deshalb darauf achten, das nicht zu hoch tituliert wurde und den laufenden Titel bedienen.

Dies scheint ja nämlich andere Vorraussetzungen mit sich zu bringen als die Unterhaltsberechnung der Unterhaltstitel. Die geht ja nur nach Einkommen und berufl. Aufwendungen.

Jop, der Träger darf den Anspruch nicht zum Nachteil des Kindes geltend machen. D.h. er muß sich hinten anstellen.

NNF2012 
Beitragsersteller
 20.02.2013, 12:44

Soweit ist alles klar. Aber warum wollen die beispielsweise Nachweise von meinen Wohnkosten und Kontostände wissen? Und wie würde hier die Berechnung aussehen?