Auf Unterhaltsvorschuss verzichten?
Hallo zusammen =) meine Freundin hat folgendes problem... Sie ist alleinerziehend und erhält ALG2. Nun kam ein Bescheid von der ARGE, sie solle unterhaltsvorschuss beantragen. (Jetzt bitte bloss keine verurteilenden kommentare!!!!!) Das will sie aus privaten Gründen auf keinen Fall und ist auch bereit, auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu verzichten, Auch wenn die Arge ihr dann das ALG2 kürzt nimmt sie das in kauf. Nun ist die Frage: DARF bzw. KANN sie darauf verzichten und wieviel von dem ALG2 würde ihr gekürzt werden? habe schon versucht im internet schlauer zu werden, aber bei dem thema gehen die meinungen sowas von auseinander! hoffe jemand von euch weiß da weiter =) und nochmals: bitte keine verurteilenden antworten! LG
3 Antworten
Nein,sollte sie nicht..Unterhaltsvorschuss ist fürs Kind nicht für sie....
Sie kann nicht auf was verzichten,wenn es jemand anderen zusteht...
Sie kann darauf verzichten, bzw. ihn nicht beantragen. Die Arge wird ihr dann den Betrag des Unterhaltsvorschusses von ihren Leistungen abziehen, d.h. sie rechnet es so, als wuerde UV gezahlt werden.
Das waeren derzeit 133 Euro fuer ein Kind unter 6 Jahren und 180 Euro fuer ein Kind von 6 - 11 Jahren.
genau das wollte ich wissen, vielen dank für diese antwort =)
nunja es hoert sich so an als wenn sie ohne unterhaltszahlung bzw vorschuss leben kann die frage stellt sich ist der unterhaltsanspruch gerichtlich geregelt??? wenn ja kann man dies aendern lassen auf einer guetlichen regelung wie weit das alg2 gekuerzt wird weis ich nicht das haengt von der hoehe des unterhalts und den leistungen ab am besten bei einer kostenlosen gerichtsberatungsstelle beraten lassen und den sachverhalt wahrheitsgetreu darlegen ich hoffe ich konnte ein wenig helfen
sorry, das war nicht die frage...!