UVG Unterhaltsvorschuss, Rückstände zahlen oder laufenden Unterhalt? AN WEN?

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Wenn der Kindesvater 1000 Euro verdient kann er keine 199 Euuro  zahlen, sondern nur 50,da aber anscheinend ein Titel vorliegt über 199 Euro muss der Vater sehen das er den abändern lässt. Der laufende Unterhalt geht vor den Rückständen. Bevor das Jugendamt Geld bekommt muss erst der laufende Unterhallt für das Kind bezahlt werden. Sollte der Vater vor Gericht gehen wirst du wahrscheinlich gar nichts mehr bekommen, wenn ich nämlich 5% berufsbdingte Aufwendungen abziehe ist der Vater leistungsunfähig. Bei 800 Euro netto ist der Vater kaum pfändbar. Rückstände sind zwar tiefer gepfändet werden als die Pfändungstabelle, aber bei 800 Euro netto ist er weder  gross pfändbar noch leistungsfähig dem Kind gegenüber beim laugfenden Unterhalt

Sandra1985 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 14:41

ich bin nicht die Mutter des kindes, nur ne Problemlöserin :D

Der Vater will nach möglichkeit "voll" zahlen damit sich die Rückstände nicht ansammeln, da er durch Arbeitslosigkeit schon hohe Rückstände hat. Ich denke die werden Ihm eh vom Selbstbehalt was wegknappsen weil er bei der neuen Freundin mit wohnt und nicht in ner eigenen Wohnung.

lilli2007  09.05.2011, 14:49
@Sandra1985

Tiefer als 750 euro können sie ihn nicht absenken, da wird nichts zu holen sein. Die Rückstände sind kein Problem, die nimmt Mann mit in Insolvenz. Wie will denn der bei 800 Euro netto oder von mir aus 750 voll Unterhalt zahlen. Da müsste ja die Neue alles zahlen, da wär die ja schön blöd. Der Vater ist nicht leistungsfähig. Wenn die Neue intelligent ist trennen sie die Wohnungen ganz schnell wieder, lange macht eine junge Frau von heute das sowieso nicht mit. Wohnt der wieder alleine ist er nicht mehr absenkbar

Sandra1985 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 14:58
@lilli2007

ich bin den fall die "neue". er wohnt quasi bei mir.

ich denke wir haben trotzdem mehr wenn wir zusammen wohnen wie wenn er sich für 250 kalt irgendwo n zimmer mietet. hab immer gedacht, dass unterhaltsschulden nicht mit in die insolvenz können, aber da erzählt ja jeder was anderes. vorallem die UVG-Kassen.

lilli2007  09.05.2011, 15:39
@Sandra1985

Mein Mann hat seine Unterhaltsrückstände mit in die Insolvenz genommen. Dem Jugendamt niemals vertrauen, die stehen immer suf der Seite der Unterhaltsberechtigten.Niemals dort eine Unterhaltsurkunde unterschreiben, die beraten oft nicht seriös. Er wohnt bei dir nicht billiger, wohnt er alleine müssen ihm mind. 950 Euro verbleiben plus Fahrtkosten zur Arbeit. Ihm bleiben also seine 1000 Euro. Wenn ihr zusammen wohnt wird er auf 750 abgesenkt. Der BHG hat vor kurzem entschieden, das die Famgerichte die Väter verpflichten können, damit sie wieder flüssig sind für laufenden Unterhalt zahlen zu können, glaube nichts demJugendamt

lilli2007  09.05.2011, 15:43
@Sandra1985

Der BGH hat vor kurzem entschieden, das Famgericht die Väter verpflichten können in Privatinso zu gehen, damit sie wieder den laufenden Unterhalt zahlen können.

Sandra1985 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 15:56
@lilli2007

doch er wohnt schon günstiger. weil die wohnung hatte ich vor ihm auch schon und wir haben daher nur "einmal" miete und nicht zweimal.

vorallem dann 2 wohnanschriften haben nach 4 jahren partnerschaft ist auch komisch. ausserdem werden im nächsten halben jahr noch heiraten, dann lohnt das wohnunggsuchen nicht!

dann wird er wohl am nächstem monat direkt an Mutter des Kindes zahlen und nicht an das Jugendamt. Wenn die dann eh nichts mehr gewähren isses ja eigentlich auch blödsinn.

mein Freund hat eigentlich noch "glück" das kind ist 7 und sind nur 199€ Tituliert. Aber die Mutter des Kindes blickt das zum Glück nicht. 

Sandra1985 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 15:56
@lilli2007

doch er wohnt schon günstiger. weil die wohnung hatte ich vor ihm auch schon und wir haben daher nur "einmal" miete und nicht zweimal.

vorallem dann 2 wohnanschriften haben nach 4 jahren partnerschaft ist auch komisch. ausserdem werden im nächsten halben jahr noch heiraten, dann lohnt das wohnunggsuchen nicht!

dann wird er wohl am nächstem monat direkt an Mutter des Kindes zahlen und nicht an das Jugendamt. Wenn die dann eh nichts mehr gewähren isses ja eigentlich auch blödsinn.

mein Freund hat eigentlich noch "glück" das kind ist 7 und sind nur 199€ Tituliert. Aber die Mutter des Kindes blickt das zum Glück nicht. 

lilli2007  09.05.2011, 16:30
@Sandra1985

Wenn ihr verheiratet seid und du genug verdienst und die Kindesmutter blickt das Ganze kann es sein das das Famgericht der Meinung ist du könntest nicht nur deinen sondern auch seinen monatl. Lebensbedarf decken, wird er viel mehr an Unterhalt zahlen müssen. Eheleute sind sich gegenseitig unterhaltspflichtig, überlegt euch das gut, ein guter Anwalt weiß so was

Sandra1985 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 20:38
@lilli2007

ich glaub kaum das die hinterher wissen was ICH verdiene.

Wenn wir heiraten haben wir eh schon über Gütertrennung nachgedacht, grade wegen den ganzen Rückständen etc. ausserdem hab ich ne Eigentumswohnung, ist zwar noch nicht abbezahlt aber die wird ja mal abbezahlt. und wenn meinem künftigen Mann dann was passiert, hat das Kind so keine ansprüche. Naja jetzt mal schauen.  Danke jedenfalls für Deine Mühe :D

Sandra1985 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 20:39
@lilli2007

würde Ihn auch nicht stöhren, es wäre für Ihn ja auch besser wenn die Rückstände dann mal weg sind. Haben Beratungsgespräch bei Schuldenberatung ausgemacht :D

lilli2007  10.05.2011, 20:43
@Sandra1985

Du musst Lohnzettel bei Gericht vorlegen, musste ich auch, davor schützt dich auch keine Gütertrennung

hallo mein lebenspartner zahlt seit einem jahr unterhalt für seine von ihm getrennt lebende tochter. jetzt fordert das jugendamt gleichzeitig den unterhaltsvorschuss zurück. er kann aber nicht beides gleichzeitig bezahlen. ihm muss ja auch ein gewisser teil zum leben bleiben. das jugendamt hat das jetzt über das gericht laufen lassen, sodass jetzt ein vollstreckungsbescheid vorliegt. mein lebenspartner hat aber auch noch andere zahlungen abzuzahlen. was kann er jetzt tun und wieviel muss ihm für seinen eigenen lebensunterhalt verbleiben

Laufender Unterhalt hat  in jedem Fall vorrang vor der Schuldentilgung.