Unterhaltsvorschuss beenden wenn Vater wieder selbst zahlen kann?

4 Antworten

Er sollte das schon erwähnen um gerade diese genannten Missverständnisse zu vermeiden.

Er wendet sich ans Jugendamt und teilt mit, dass er mehr verdient.

Die Mutter wird eine Beistandschaft haben, da muss er dann seinen Gehaltnachweis beim Jugendamt erbringen und die errechnen daraus seinen Unterhalt.

Wenn die Mutter sich Geld einsteckt, dann muss er das nicht zurückzahlen, wenn er nachweisen kann, dass er Unterhalt gezahlt hat.

Wenn der Vater den Mindestunterhalt zahlt, dann wird die Mutter keinen UVG mehr haben wollen.

Kessy09 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 17:48

Alles klar danke, das mit dem Gericht hätte mich jetzt auch geschockt, weil gerade das wollten wir immer vermeiden. Wir werden denn morgen mal bei Jugendamt anrufen 

er muss und kann gar nichts beantragen, damit der Vorschuss beendet wird, den kann nur die Mutter oder das Jugendamt beenden, das sind die Vertragspartner, ihr habt damit ja gar nichts zu tun. 

Ihr meldet das bessere Einkommen dem Jugendamt und das wird dann die notwendigen Schritte einleiten und mit der Kindsmutter sprechen. Die werden dann den monatlichen Unterhalt errechnen und euch mitteilen und den zahlt ihr fortan an die Mutter auf deren Konto. Und das Jugendamt gibt euch eine Rate, mit der der rückständige Unterhalt an das Jugendamt weiter abgezahlt kann. 

Wenn er dann an die Mutter zahlt, wird UV eingestellt, das Jugendamt weiss ja dann Bescheid und Überzahlungen gingen auf deren Konto und wäre nicht euer Problem. Sollte die Kindsmutter es durch Fehlangaben schaffen, trotzdem weiter und doppelt zu kassieren, wäre das Betrug und sie muss es dann auch zurückzahlen, nicht dein Freud. Das Jugendamt wird euch sicher auch eine Abrechnung schicken, was noch offen ist und durch Raten beglichen werden muss. 

 

 

Zunächst muss der unterhaltspflichtige Elternteil dann zum Familiengericht gehen und anhand der neuen Einkünfte entsprechend von denen den künftigen Unterhalt neu berechnen und festsetzen lassen. In diesem Zuge gibt er auch bei der Unterhaltsstelle  eine entsprechende Veränderungsmitteilung ab und reicht dann dort die Information der neuen Festsetzung des KG durch das Familiengericht nach. 

Dann sollte die Unterhaltsstelle die Zahlung des Unterhaltszuschusses entsprechend anpassen oder ggf. auch einstellen .

Die Unterhaltsstelle müsste m.W. dem Jugendamt angegliedert sein.

Kessy09 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 17:25

Danke für die superschnelle Antwort :) ich bin nur gerade etwas verwirrt. Bisher hatte er noch nie mit dem Familiengericht zu tun. Es wurde vor einigen Jahren (für den alten Lohn) vom Jugendamt selbst ausgerechnet und festgesetzt was er zahlen muss. Damals wurde dann ein Schuldanerkenntnis gemacht das wir heute noch liegen haben. Er hat sich damit verpflichtet für die Dauer die das Kind Anspruch hat diesen Betrag (mind.) zu zahlen.

Und in dem Zug und danach gab es immer nur Kontakt mit dem Jugendamt, wenn es zb um die Höhe der Rückzahlung ging.

Und jetzt dann aber auf jeden Fall zum Gericht? o.O

Menuett  05.01.2017, 17:23

Warum will er denn extra Geld fürs Gericht zahlen, wenn er das kostenfrei übers Jugendamt machen kann?

Beim Jugendamt in der Beistandschaft wird der Unterhalt berechnet und tituliert.