Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde?

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Leider haben die bisherigen Antwortgeber nur gesagt, dass die Entscheidung über das Wohnrecht allein bei deinem Vater liege. Das ist zwar zutreffend; denn als Eigentümer kann er mit seinem Eigentum nach eigenem Belieben verfahren. Aber leider gab es keine vernünftigen Ratschläge für dich. Ich meine, dass du unbedingt mit deinem Vater darüber sprechen musst, dass die Einräumung eines (lebens-langen) Wohnrechts für Nicht-Familienangehörige zum einen ein ganz ungewöhn-licher Vorgang wäre, der zum anderen den Verkehrswert des Hauses in hohem Maße mindern würde (niemand würde ein so belastetes Haus zum normalen Verkewhrswert kaufen wollen). Weiter solltest Du ihn darauf hinweisen, dass es Dein und Deiner Schwester Wunsch sei, später das Haus gemeinsam zu bewohnen, so dass die Einräumung eines Wohnrechts für Dritte gewissermaßen Eure Lebenspläne durchkreuzen würde. Du solltewst Deinen Vater auch darauf hinweisen, dass die Mieter vielleichtn nur aus egoistischen Motiven (um das Wohnrecht zu bekommen) mit ihm freundschaftlich verkehren und dass dem gegenüber die Bindung zu seinen beiden Töchtern fester und wichtiger sei. Wenn z.B. deine Schwester erst in späterer Zeit die Wohnung beziehen möchte, wäre als "Ersatzlösung" ausreichend, einen festen Mietvertrag mit den Mietern auf z.B. 10 Jahre zu schließen. Dann bestünde für die Zeit danach die Chance, dass deine Schwester einziehen kann. Versuche ihn davon zu überzeugen, dass er den Familieninteressen entgegen handeln würde, wenn er einem zwar befreundeten, aber letzlich fremdem Ehepaar den Vorzug des Wohnens iin seinem Haus geben würde. Etwas anderes wäre es allerdings, wenn er für das Wohnrecht eine Kapitalzahlung von den Mietern erhalten und er das Geld für seinen Lebens-unterhalt brauchen würde. Das scheint mir aber nicht gegeben zu sein. Ich fasse zuzsammen: Der Vater sollte einen Mietvertrag z.B. auf maximal 10 Jahre anbieten und den Mietern empfehlen, dass sie das geplante Haus bauen bzw. erwqerben sollen, und dass er sie ohne Entschädigung aus dem Mietvertrag entlassen werde, wenn der Umzug schon vor Ablauf der Miettfrist stattfindet.

imager761  03.02.2020, 09:29

Ich denke, potentielle Erben sollten dem Erblasser keinerlei Ratschläge geben, was er tun soll, damit ihr theoretisches Erbe schön fett bleibt.

Der Vater mag seine Gründe haben, seine Kinder derart zu beschweren, die sich uns völlig entziehen. Der Notar wird ihm pflichtgemäß die Rechtsfolgen seiner Absichtserklärung erneut darlegen und damit wären alle Unbeteilgten aus der Nummer raus, die diese Entscheidung nicht teilen, aber akzeptieren müssen :-)

sergius  09.03.2020, 15:00
@imager761

Hier scheint ein merkwürdiges Verständnis von Familie vorzuliegen. Der Fragesteller sollte dem Vater keine "Ratschläge" geben, sondern ihn nur darauf hinweisen, dass u.U. familiäre Erwägungen bei seinen Plänen zu berücksichtigen sein sollten. Es dürfte doch allgemeiner Konsens in einer Gesesellschaft unsetrer Art bestehen, dass familiäre Interessen wenn nicht Vorrang, so doch Gleichrang mit Drittinteressen haben, so dass eine Diskussion darüber angezeigt ist.

imager761  09.03.2020, 22:31
@sergius

Ich denke, der Vater ist sich durchaus bewußt, dass ein dingliches Wohnungsrecht oder ein einseitiger Kündigungsverzicht auf Lebenszeit zugunsten seiner Mieter den Verkehrswert der Immobilie schmälert oder einen freihändigen Verkauf gar unmöglich macht, soweit die seinen Kinder als Erbe überhaupt einmal anfallen sollte.

Gleichwohl ist es seine höchstpersönliche Entscheidung, über sein Vermögen wie auch Eigentum lebzeitig wie im Erbfall so zu verfügen, wie er das für richtig hält und er schuldet darüber weder Information, Diskussion, gar Zustimmung seiner potentiellen Erben.

Ich wage zu bezweifeln, das ein/e unverheiratete/r, kinderlose/r Tochter oder Sohn sich in Diskussionen über ihren/seinen geplant hypothekenfinanziertes Wohneigentum oder Autokauf auf Raten abbbrigen lassen möchte, weil der erbberechtigte Vater damit sein Erbe gefährdet sieht.

Insoweit habe wir tatsächlich unterschiedliche Aufassung darüber, was eine Familie ausmacht - Vermögenserhalt für Nachfolger ist es IMHO jedenfalls nicht.

Es ist seine Entscheidung.

Nachteile für dich sind eine Wertminderung bei Verkauf und das Du nicht über die Wohnung verfügen kannst.

Spreche ihn darauf an das er darauf achten soll ihn kein kostenloses Wohnrecht zu gewähren. Das währe ein zu großer schaden. Du benötigst ja auch Geld für den Unterhalt des Hauses

Gar nicht. Es ist sein Haus. Er geht auch nicht zum Anwalt, sondern zum Notar. Dort läßt man ein Schriftstück aufsetzen, daß diesem Ehepaar "lebenslängliches Wohnrecht" sichert durch Eintragung dieses Rechts im Grundbuch.

Natürlich beeinträchtigt dieses Recht die Möglichkeiten, das Haus zu verkaufen. Es ist faktisch weniger wert. Wer kauft schon ein Haus mit einer Oma drin?

Ob diese Leute dann allerdings tatsächlich ein Haus bauen würden darf bezweifelt werden.

Es ist einzig und alleine die Entscheidung deines Vaters, was er mit dem Haus macht.

Da du die Leute ja eh nicht rauswerfen willst, sollte das für dich kein Problem sein.

Es ist das Haus eures Vaters. Wie kommt man auf die Idee, es diene einem einmal als Sicherheit, würde gar sein Erbe?

Als Eigentümer ist er in seiner Verfügung völlig frei. Er schuldet euch nicht einmal Information, geschweige denn Mitwirkung oder Zustimmung :-O

Ein Kündigungsverzicht zugunsten der Mieter bedüfte keiner notariellen Mitwirkung. Also wird er entweder ein grundbuchliches Wohnungsrecht für sie eintragen lassen oder es ihnen sogar verkaufen :-O

Das erfahrt ihr schon, wenn es euch angeht, entweder mit Änderung der Kontoverbindung und Mieterhöhungsverlangen oder im Erbfall mit Einsicht in den Grundbuchauszug. Bis dahin würde ich an eurer Stelle die Füße ganz still halten :-)

G imager761

sergius  05.02.2020, 10:12

Sie müssen verdammt schlechte Erfahrungen mit Ihrer Familie gemacht haben, um eine so "radikale" Empfehlung zu geben. So etwas wie familiären Zusammenhalt oder den Grundsatz "first my family" scheinen Sie abzulehnen. Das sollten Sie aber besser für sich behalten und nicht voraussetzen, dass in dem Fall der Fragestellerin der Vater ebenso denkt wie Sie. Das könnte zwar sein, es wäre dann aber doch etwas "aussenseiterhaft" und entspräche nicht der Norm