Wohnrecht anfechtbar
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich lebenslangem Wohnrecht.
Wir wohnen im Elternhaus meines Mannes, welches Ihm auch schon überschrieben wurde. Dem Vater ist im Erdgeschosse in lebenslanges Wohnrecht geschrieben.
Mein Mann und sein Vater verstehen sich überhaupt nicht und es gibt nur Streit. Mitlerweile sind wir alle nervlich so angegriffen das es nicht mehr zum aushalten ist.
Haben wir irgend eine Möglichkeit das lebenslange Wohnrecht anzufechten bzw. aufheben zu lassen??
8 Antworten
Das grundbuchlich eingetragene und notariell beurkundete, lebenslange Wohnrecht kann man nicht aufheben lassen. Es sei denn der Vater deines Mannes wäre damit einverstanden und sich das Wohnrecht abkaufen lassen. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit das Wohnrecht anzufechten, wenn o. a. Voraussetzungen erfüllt sind. Jeder Versuch, das Wohnrecht gerichtlich aufheben zu lassen, geht ins Leere. Das ist auch gut so, dass es solche Gesetze gibt und man alte Menschen nicht aus ihrer Wohnung vertreiben kann. Es gäbe freilich auch eine andere Möglichkeit. Nämlich die, dass man versucht, mit dem Vater ein einvernehmliches Verhältnis aufzubauen. Das würde ein Zusammenleben wesentlich erleichtern.
Ihr könnt ja auch ausziehen, immerhin ist das, wenn ich das richtig verstanden habe, eigentlich das Haus, dass dein Schwiegervater bezahlt hat und das nur schon formal auf deinen Mann überschrieben wurde.
in diesem fall nicht, weil das wohnrecht als gegenleistung für die überschreibung des hauses gilt.
man kann natürlich versuchen, dem vater das wohnrecht abzukaufen, aber ob er sich darauf einlässt, ist fraglich.
Wenn das Wohnrecht im Grundbuch verankert oder notariell festgehalten ist, habt ihr schlechte Karten..... Ihr müsst euch mit deinem Schwiegervater "einigen" z.B. dass ihr ihn "ausbezahlt" etc. aber damit muss erstmal ER einverstanden sein....
nennt sich Einsitz und wird IMMER im Grundbuch eingetragen.
Es steht ja drinnen "lebenslanges" Wohnrecht, das geht nur mit Einverständnis der Vaters