Haus überschreiben - Wohnrecht, Miete, Laufende Kosten?
Freitag, nächste Woche, haben ich und mein Onkel, 75 (Adoptivvater) einen Termin beim Notar. Wir planen, dass er mir sein Haus überschreibt. Was mir klar ist, was sein muss, er bekommt ein Wohnrecht. Auch, ich glaube es ist üblich, bezahlt er Strom, Wasser und Wärme. Die Miete (Erdgeschoss vermietet) bekomme ich so wie ich die Kosten für Steuern und Versicherungen aufkomme.
Mir ist klar, wenn er Pflegebedürftig ist und ins Heim muss und die Heimkosten nicht von seiner Rente zu bezahlen sind, dass ich das Haus wieder abgeben muss.
Könnte er als Gegenleistung, was ich auch vorhabe, verlangen seine 35 Jahre alten Fenster auszutauschen?
3 Antworten
Auch, ich glaube es ist üblich, bezahlt er Strom, Wasser und Wärme.
Nein, nicht üblich. Das muss im Notarvertrag mit aufgenommen werden, dass er die Betriebskosten zu tragen hat. Genauso muss auch aufgenommen werden, falls er eine monatliche Vorauszahlung für die Betriebskosten zu leisten hat.
Mir ist klar, wenn er Pflegebedürftig ist und ins Heim muss und die Heimkosten nicht von seiner Rente zu bezahlen sind, dass ich das Haus wieder abgeben muss.
Nicht zwingend. Das muss man dan sehen, wie die konkrete Situation ist.
Könnte er als Gegenleistung, was ich auch vorhabe, verlangen seine 35 Jahre alten Fenster auszutauschen?
Das bringt euch beiden nicht wirklich einen Vorteil. Besser wäre es, du verpflichtest dich bei der Überschreibung zur Zahlung einer lebenslagen Leibrente. Denn falls der Wert des Hauses über deinem Freibetrag für die Schenkungssteuer liegen sollte, dann reduziert sich der Wert entsprechend und vielleicht bleibst du dann innerhalb des Freibetrags. Mit der Rente kann auch etwas angespart werden für eine mögliche Pflege später.
Die Pflege bedarf einer extra Berechnung , da muß das Haus nicht verkauft werden.
Da klärt euch der Jurist drüber auf . Die Einfach-Fenster zu wechseln - zunächst dort wo er Wohnrecht bekommt - liegt in eigenem Interesse = so wird er nicht krank durch Kälte ! Die der vermieteten Einheit sind sicher auch dran ?!
Ich vermute jetzt mal, der Adoptivvater wird dir das Haus schenken. Habt ihr noch keinen Vertragsentwurf vom Notar erhalten?
Du bist dann Eigentümer und Vermieter in einer Person. Das Wohnrecht wird als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Gibt es noch weitere Kinder oder Ehefrau des Onkels?
Instandhaltung ist immer Aufgabe des Eigentümers. Bei einer Schenkung benötigst du keine Gegenleistung. Liegt der Hauswert über dem Steuerfreibetrag, könnte man die marode Fenster als Zustandsbeschreibung in den Vertrag aufnehmen. Den Wert des Hauses musst du in der Urkunde ja angegeben.
Als Vermieter kannst du Modernisierungsmaßnahmen dann steuerlich geltend machen.
Als Wohnrechtsinhaber kann er dir mW keine Maßnahmen vorschreiben, du verpflichtest dich aber in der Regel in der Urkunde die Wohnung bewohnbar zu halten.
Wie du die Nebenkosten aufteilst, kommt auf die Verteilung an: Evtl musst du in Vorlage gehen und dann beim Vater und beim Mieter abrechnen.
Die Rückforderung einer Schenkung bei Sozialhilfe? Als Adoptivkind bist du unterhaltspflichtig. Könntest also zB. erstmal mit den Mieteinnahmen aufstocken.
ok, da so ein Vertrag für einen Laien nicht einfach zu verstehen ist: Unterschreibt beide erst, wenn ihr zu 100 % verstanden habt, was ihr unterschreibt, oder erklärt dem Notar am Freitag, was ihr vorhabt und bittet ihn einen Entwurf zu fertigen und euch zu übermitteln.
Da du selbst nicht in dem Haus wohnst, überlege dir ( je nach Entfernung) wie du deine Eigentümerpflichten wahr nimmst. Kann der 75 Jährige zB noch Schnee räumen....... Ist aber alles zu schaffen.
Er wohnt 2 km Luftlinie. Es ist viel zu schaffen.
Es gibt kein Vertragsentwurf. Der wird wohl gemacht werden nachdem wir am Freitag beim Notar waren.
Mein Onkel (Adoptivvater) hatte nur einen Bruder (mein Vater, verstorben 2011). Keine Ehefrau, kein Vater. Ich bin der einzige, lebende, nächste Verwandte.
Es ist für mich ein besonderer Augenblick. Der Mann tut für mich etwas sehr gutes. Zwar ist es eine Mehrung meiner Pflichten. Aber er vertraut mir sein Lebenswerk an. Das will ich würdigen!