Vater verstorben und die Wohnung schon ausgeräumt. Ist das Erbe so schon angenommen?
Guten Abend liebe Gemeinde,
mein Vater ist Freitag überraschend verstorben. Seine Ehefrau (getrennt Leben) , mein Bruder und ich sind die einzigen Verwandten/Erbberechtigten.
Wir haben sofort die Bestattung geplant und sind wie selbstverständlich auch in die Wohnung um persönliche Gegenstände rauszuholen. Wir trafen dann den Vermieter der uns bat, die Wohnung auszuräumen bis zum 1. August. Damit haben wir auch begonnen, teilweise haben wir Dinge weggeschmissen und teilweise an uns genommen (Hausrat, Fotos).
Nun haben wir erfahren, dass mein Vater einige Schulden hat. Mahnbescheide, Inkasso etc.
Wir alle wollen das Erbe ausschlagen. Da wir nun ja aber Sachen aus der Wohnung genommen haben, kann man uns das anlasten und als Erben sehen? Eigentlich wollten wir auch schon anfangen Verträge zu kündigen, das lassen wir wohl lieber?
Würde das im Falle der Erbausschlagung dann der Nachlassverwalter machen?
Wir wollten uns nicht bereichern sondern nur zusehen, dass seine Sachen würdevoll aufbewahrt werden. Mein Vater war mittellos...
Wie sieht es nun aus mit den Beerdigungskosten? Mein Vater hat noch ca. 800 Euro auf dem Konto, die Bestattungskoste/Rechnung laufen auf meinen Namen. Kann man die Rechnung später beim Nachlassverwalter einreichen, sodass der Verstorbene selbst für die Kosten aufkommt? Eine Bekannte sagte nämlich dass von dem Guthaben des Verstorbenen die Kosten getragen werden sollen... Ich bin total verwirrt! DANKE!
5 Antworten
Das Erbe kann ausgeschlagen werden, die Sachen müssen natürlich an den neuen Erben oder Verwalter herausgegeben werden. Die Kosten der Beerdigung sind Masseverbindlichkeiten und daher vorrangig vor den übrigen Schulden des Erblassers zu bedienen. Sind die Kosten nicht aus den Nachlass zu bekommen, greift die gesetzliche Unterhaltspflicht.
Ich bin kein Anwalt.
Ich würde jetzt an Eurer Stelle sofort zu einem Fachanwalt für Erbrecht gehen und die Sache mit ihm klären.
Im Prinzip nimmt man das Erbe an, wenn man Dinge aus dem ERbe an sich nimmt. Auf der anderen Seite kann es nicht verkehrt sein, Schulden (z.B. Mietschulden und die Entsorgungkosten) zu minimieren.
Es gibt auch Möglichkeiten einer Erbinsolvenz: D.h.: Selbst wenn Ihr jetzt das Erbe angenommen haben solltet, müsst Ihr nicht zwingen alle seine Schulden tragen.
Aber der Teufel steckt im Detail, und die Details (auch Kündigen von Verträgen usw.) solltet Ihr alle mit dem Anwalt klären (und da würde ich - wie gesagt - zu einem Spezialisten für Erbrecht gehen).
Ggf. erkundigt Euch beim zuständigen Amtsgericht, auf deren Homepages stehen oft gute Hinweise oder Ihr ruft bei der zuständigen Rechtspflegerin an.
Und noch was:
Es gibt ein Erbrecht (und in dem Rahmen geht es auch um die Bezahlung der Beerdigung) und es gibt eine Bestattungspflicht, der ihr nachgekommen seid - dieser Pflicht nachzukommen, bedeutet aber noch lange nicht, das Erbe anzunehmen.
Wie gesagt: Das ist ein Fall für einen Fachmann.
Mein Beileid!
Wenn die Mutter noch verheiratet ist mit Ihm ,dann trägt sie die Kosten für die Beerdigung,ansonsten leider Du auch wenn du das Erbe Ausschlägst
Soweit ich weiß hat man 6Wochen Zeit das Erbe abzulehnen!
Ich glaube das man die Wohnung vorher nicht betreten darf,geschweige denn etwas entsorgen oder an sich nehmen.
Nein die Kosten für die Beerdigung tragt ihr bitte,dafür seid ihr auch da. Sollte wohl drin sein. Wer soll es denn sonst zahlen?
das geht nur wenn ihr alle Harz 4 Empfänger seid und nicht's habt
Ja das habe ich auch gedacht. Daher hat mich der Kommentar meiner Bekannten sehr verwirrt...
Mit dem Räumen der Wohnung habt ihr das Erbe angetreten. Ihr hättet gar nichts tun dürfen.