Vater unbekannt angegeben obwohl bekannt?
Ich habe letztes Jahr einen Sohn zur Welt gebracht. Als ich schwanger war habe ich es dem Kindsvater gesagt , er hat darauf hin mich überall blockiert und mir gedroht, wenn ich ihn als Vater angebe nimmt er mir den kleinen weg. Daraufhin habe ich keinen vater angegeben, was ich jetzt zutiefst bereue und mich so einschütern lassen habe. Nun zur meiner frage ich beziehe sgb2 (hartz 4) und als sie mich fragten was mit dem KV ist, sagte ich gibt es nicht und es wurde nie wieder darüber gesprochen. Unterhaltsvorschuss habe ich nicht beantragt. Nun wollte ich fragen ob es Konsequenzen für mich hat , wenn ich ihn jetzt angeben würde?
5 Antworten
Mach das, er ist der Vater des Kindes und Unterhaltspflichtig. Das er dich eingeschüchtert hat, wird schon verstanden werden.
Wenn du nicht Drogenabhängig bist oder dein Kind misshandelst, kann er dir dein Kind heute und damals nicht wegnehmen. Will er sicher auch nicht wirklich, dann müsste er sich ja kümmern, was er ja offensichtlich nicht will.
Gib den Vater an und lass dir jeden Cent zahlen. Wir alle zahlen dafür, dass du dein Kind ernnähren kannst und das wird nicht funktionieren, wenn keiner mehr einen Vater angibt.
Dir passiert nichts. Nada. Null.
Kein ding, denk nur an dein Kind. Er soll gefälligst dafür bezahlen, wenn er poppen kann, kann er auch zahlen.
Du solltest ihn angeben damit er dir auch das Geld zahlt. Außerdem wird das Jugendamt nicht zulassen das er das Kind dir weg nimmt. Am besten gehst du gleich zu einer Beratungsstelle und erzählst ihnen von den Drohungen, sie werden dir weiter helfen
Diese Drohung brauchst du absolut nicht ernst nehmen. Er hat keinen Grund dir das Kind weg zu nehmen und wenn du von dieser Drohung berichtest, wird er das Kind im Normalfall nicht kriegen, denn das ganze verhalten zeigt Desinteresse und das ist nicht im Sinne des Kindes. Er sollte trotzdem das Geld zahlen, er ist nunmal der Vater.
frage: wie finanzierst du das kind? geh hin und verklag den erzeuger auf unterhalt.
ich bekomme noch elterngeld, Kindergeld und eine aufstockung vom amt (sgb2)
danke für die schnelle antwort