Hartz 4 beantragen, wie Kryptowährungen angeben?
Wenn man Hartz4 beantragt und Auskunft über sein Vermögen machen muss: Wie werden Kryptowährungen dann vom Amt eingewertet? Muss man die erst in Euro umtauschen und ausgeben bevor man Unterstützung bekommt?
4 Antworten
Alles, was Du an Geld/Vermögen/Einkünften hast, muss angegeben werden und wird angerechnet, Krypto ggf. zum Tageskurs. Alles was über dem Freibetrag liegt, muss zuerst für den Lebensunterhalt verbraucht werden.
Wenn Du etwas nicht angibst, ist das Sozialbetrug und Dein persönliches Risiko.
Ren rechtlich musst du alle Vermögen offen legen und bis zu dem Schutzvermögen zu Brgeld machen, dass du erst ausgeben musst. Du msst ALLE Konten offen legen.
Für Kryptowährungen gilt das natürlich wie für alle anderen Vermögen auch.
OB du das angibst, liegt aber in deiner Verantwortung. Du solltest dann natürlich nicht von deinen versteckten Konten auf dein bankkonto überweisen.
Alles mit Tageskurs, und wenn deine Kypotowährungen den Bach runtergehen oder wie durch Wundern steigen. Den Zugewinn/Verlust.
Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr
oder eben 0,027 Bitcoins
So eine Frage gab es schon mal.
Und egal ob anderen die Antwort schmeckt oder nicht, was haben Kryptowährungen für einen Vorteil? Richtig Anonymität. Also ich würde ich es auch so halten und fertig