Was muss ich machen wenn ich wieder mit dem Vater meines Kindes zusammen bin und UHV bekomme?
Ich bin seid kurzem wieder nach 2 Jahren Trennung mit dem Vater meines Kindes zusammen. Durch die Trennung damals musste ich Unterhaltsvorschuss beantragen und bekomme es. Was muss ich jetzt machen? Muss ich zum Jugendamt das angeben? Was kommt auf mich zu wegen der Rückzahlung? Muss ich zurück zahlen? Weil wir wie gesagt erst ein paar Tage wieder zusammen sind!! Bin etwas ratlos zur Zeit.
LG
3 Antworten
du solltest es schon dem Jugendamt mitteilen. Zu einer Rückzahlung kommt es nicht, denn der Umstand war vorher ja eben anders und ihr ward nicht zusammen. Das Geld wird aber von deinem Freund zurückgefordert, falls er Leistungsfähig ist (über entsprechendes Einkommen verfügt).
Wenn ihr zusammen zieht oder heiratet, dann wird der Unterhaltsvorschuss auf alle Fälle eingestellt. Wenn ihr nur zusammen seid, dann nicht unbedingt. Kritisch wird es aber, wenn ihr z.B zusammen einkaufen geht, oft zusammen seid (viel Zeit miteinander verbringt) und zusammen esst und kocht. Dann kann das Jugendamt davon ausgehen, dass der Vater sich bereits kümmert und auch den Unterhalt leistet (bei gemeinsamen Einkäufen) und dann kann der Unterhaltsvorschuss eingestellt werden.
Das muß man unverzüglich melden, sonst werden hinterher Rückforderungen angemeldet und schlimmstenfalls sogar noch Betrugsabsicht unterstellt. Übrigens, was viele Frauen auch nicht wissen: Wenn sie UVG für ein Kind aus früherer Beziehung erhalten und sich mit jemand ganz anderem verheiraten, dürfen sie sich nicht wundern, wenn sie das wahrheitsgemäß bei der turnunsmßigen Nachfrage angeben und dann auf einmal zur Rückzahlung aufgefordert werden ((§ 5 UVG: UNVERHEIRATET). Da kommen dann ganz schnell vierstellige Beträge zusammen. Allerdings muß das JA diejenigen Beträge in Abzug bringen, die es in dieser Zeit von dem Erzeuger erhalten hat. Leuchtet eigentlich jedem Hillybilly ein, wird aber von JAs gern übersehen.
So wenn ihr nicht verheiratet seit ist es doch wurscht. Er schuldet sofern ihr nich verheiratet seit egal ob beziehung oder ned seinem kind unterhalt:)
wenn ihr zusammen wohnt oder gar heiratet, dann ist der UV laut UVG ausgeschlossen, das musst du melden und es gibt auch kein Geld mehr.
Und wenn wir heiraten muss ich das angeben. Oder verstehe ich das jetzt falsch?