Unterhaltsvorschuss ohne Vaterschaftsanerkennung?
Hello.
Ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt.
Die Vaterschaft wurde noch nicht festgestellt. Der Vater weigert sich diese anzuerkennen und natürlich auch Unterhalt zu zahlen.
Ein Termin zur gerichtlichen Einklage steht für in drei Wochen aus. Zuvor gab es nur ein sinnlosen Schriftverkehr und Telefonate und ungenaue Auskünfte,was nun zu tun ist...bzw schieben sich die Zuständigkeitsabteilungen “Unterhaltsvorschusskasse“ und “Beistandschaft“ gegenseitig die Aufgabe in die Schuhe.
Im letzten Schreiben vor wenigen Tagen war erstmals die Rede von der Einreichung einer Beistandschaft (was endlich mal eine Aussage ist,was man tun kann)
Ich bin seit dem Antrag (vor zwei Monaten) ständig dran, hier mal weiter zu kommen, wo von seiten Jugendamt das Gegenteil suggeriert wird.
Nun zu meiner Frage....
Wird “normalerweise“ Unterhaltsvorschuss gezahlt, auch wenn eine Vaterschaft noch nicht ermittelt wurde?
Ich habe alle mir bekannten Angaben zum Vater im Antrag auf Unterhaltsvorschuss gemacht.
Wieder ist ein Monat verstrichen ohne klare Ansage wie es weiter geht. Zum zweiten mal habe ich nun mitgeteilt, dass seitens des vaters kein Kontakt und Interesse an der Vaterschaftsanerkennung besteht und er somit unerreichbar bleibt.
Welche Erfahrungen habt ihr in solchem Fall gemacht?
5 Antworten
Einige Dinge zur information kannst du hier nachlesen:
https://www.familienrecht.net/unterhaltsvorschuss/
Nach meiner Kenntnis wird Unterhaltsvorschuss nicht nur gezahlt, wenn der Vater nicht kann, sondern auch, wenn er nicht will oder/und die Vaterschaft nicht anerkennt.
Nach meiner Erfahrung sind mündliche Auskünfte oder Telefonate einer Dienststelle immer nur die persönliche Meinung des Sachbearbeiters.
Verbindlich wird die Sache erst, wenn das schriftlich ist.
Folgerung: Alles per Post (nicht E-Mail), keine Telefonate mehr. Dann muss die Dienststelle auch schriftlich Stellung nehmen.
Wichtig: Nichts aufschieben, alles sofort erledigen.
Wenn es nicht zügig klappt, hat es sich nach meiner Erfahrung bewährt, sich schriftlich nicht einfach an das entsprechende Amt, sondern direkt an den Leiter der Dienststelle zu wenden.
Schließlich:.... und er somit unerreichbar bleibt. Da nehme ich doch an, dass du alle Daten über den Vater weitergegeben hast?
Aufjedenfall haben die alle Daten. Lieben Dank. Der Tipp den Leiter anzuschreiben ist super.
Wenn sich die Geschichte ständig weiter aufschiebt, verlier ich Geld da sie nur drei Monnate rückwirkend bezahlen.
Schon klar,jeden Monat mehr würden sie Geld einsparen. Das ist der Hintergrund. Ein anderer Mitarbeiter meinte nämlich: “Ach,den Antrag haben sie vor nem Monat gestellt. Na das geht ja. Ist nicht so lang her.“
Nach dem Motto: Nur keine Eile.
Tztz... 😉
Neee neee, ich werd nervös wenn sich nix tut. Kann dad nicht aufschieben.
Das war auch mein letzter Entschluss...nur noch schriftlich. Dann hab ich nämlich auch Beweise.
Ja, wird gezahlt.
Du kannst und solltest eine Beistandschaft einrichten beim Jugendamt. Das ist kostenfrei und die müssen sich dann um die Vaterschaftanerkennung kümmern. Sie schreiben ihn an, er wird dann notfalls zu einem Gentest gezwungen und dann erfolgt die Anerkennung ohne sein Einverständnis. Das ganze geht halt über das Gericht und dauert eine Weile.
Unterhaltsvorschuss muss auch ohne die Anerkennung gezahlt werden. So lange du mitwirkst, d.h. alle Angaben wahrheitsgemäß machst und eben die Anerkennung in die Wege leitest (durch Beistandschaft oder Anwalt). Sie müssen ab Antrag zahlen.
Nur wenn du die Mitwirkung verweigerst, gibt es kein Geld. Zwei Freundinnen haben je ein Kind von einem Amerikaner, den sie nur kurz kannten und der zurück nach Amerika ging mit unbekannter Adresse vor der Geburt. Es gab keine Anerkennung (bzw. bei beiden später gerichtlich erzwungen, als das Kind 9 bzw. 14 Jahre alt war). Beide bekamen die 6 Jahre Unterhaltsvorschuss (mehr gab es leider nicht) ohne Probleme.
Hallo ViolettSun,
dem Grundsatz nach hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, auch wenn der Vater deines Kindes nicht feststeht. Schließlich geht es darum, den Lebensunterhalt für dein Kind sicherzustellen.
Allerdings bist du verpflichtet, der zuständigen Stelle die Auskünfte zu erteilen, die notwendig sind, um den Vater festzustellen. Auch bist du selbst verpflichtet, alles zu tun, um den Vater zu identifizieren.Grund ist, dass die Behörde den Vater in Regress nehmen möchte und dies nur kann, wenn der Vater bekannt ist.
Du musst also nachweisen, unter welchen Umständen es zur Schwangerschaft gekommen ist und was du alles unternommen hast, um den Vater ausfindig zu machen. Also: Versuch alles, um den Vater zu identifizieren. Weise der Behörde nach, was du unternommen hast und zeige dich möglichst kooperativ.
Infos zum Unterhaltsvorschuss findest du hier:
https://www.unterhalt.com/unterhaltsvorschuss.html
Viel Erfolg
iurFriend AG
Ich danke dir für die schnelle Antwort.
Ich denke genauso. Normal sollte esesbesonders besonders an Stelle des Kindsunterhalts laufen. Im Antrag auf den Vorschuss habe ich bereits alle Angaben gemacht und auch-telefonisch in der Abteilung “Beistandschaft“ übermittelt.
Nachdem Ich im letzten Telefonat anmerkte, dass ja durch das Hin und Her Zeit und Geld verloren geht, was mir zustünde wurde mir wörtlich gesagt: “Ja,wenn Sie sich beide nicht einige sind....“
Also wieder der Versuch die “Schuld“ für Verzug abzuwälzen.
Ich werd jetzt zusätzlich nochmal alles schriftlich seperat zum Vater einreichen.
Zudem wurde der Vater schon vom Jugendamt angeschrieben. Das weiss ich vom ihm selbst. Denn wir hatten bis zu dem Punkt noch Kontakt, bevor Ich mich FÜR eine Anerkennung der Vaterschaft entschied (das war am anfang unklar,da er bereits sagte, er habe kein Interesse am Kind) Danach war er logischerweise nicht mehr zu erreichen.
Danke für den Link
Die Voraussetzung für die Zahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen besteht unter anderem darin, dass Du bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirkst.
So wie Du es beschreibst, hast Du den Kindesvater angegeben. Die Feststellung wird zwar etwas dauern, was aber zunächst keinen Einfluss auf die UV-Leistung hat.
Unterhaltsvorschuss kann bewilligt werden, es sei denn, es würde sich herausstellen, dass der von Dir angegebene Mann nicht der Vater des Kindes ist. Das würde dann aber im Nachhinein Schwierigkeiten für Dich bedeuten...
http://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_upload/Kreishaus/51/pdf/UVG_Merkblatt.pdf
beide Elternteile zusammen leben (auch ohne verheiratet zu sein) oder b) der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verheiratet (aber nicht getrennt lebend) ist, heiratet oder c) das Kind nicht bei einem Elternteil, sondern z. B. in einer anderen Familie | bei den Großeltern lebt oder d) der alleinerziehende Elternteil sich weigert, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken oder e) der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat.