Vater schenkt Kind Geld, zahlt aber keinen Unterhalt. Darf das Geld als Unterhalt einbehalten werden ?
Hallo zusammen,
ich bin seit ein paar Jahren geschieden und liebe mit meinem 16 jährigen Sohn in einer neuen Beziehung. Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt und lebt seit fast 2 Jahren im Ausland. Jetzt hat er meinem Sohn einen größeren Geldbetrag auf mein Konto überwiesen, er möchte aber nicht, dass ich es als Unterhaltsleistung bekomme sondern dass nur mein Sohn es erhält.
Meine Frage nun: Darf ich das Geld zu Unterhaltszwecken für zB den Führerschein nächstes Jahr und eine größere Klassenfahrt nehmen?
Vielen Dank für eure Antworten.
6 Antworten
Hast du den Vater zu Unterhaltszahlungen aufgefordert und die Ansprüche titulieren lassen? - Dann könntest du das "Geldgeschenk" als Unterhalt einbehalten.
Wenn du aber keinen Unterhaltstitel gegen den Mann hast und ihn auch nicht regelmäßig zum Unterhalt aufgefordert hast, darfst du auf das Geld nicht für den Unterhalt des Jungen verwenden...
Denn auch, wenn der Mann eigentlich unterhaltspflichtig ist, muss er Unterhalt tatsächlich nur zahlen, wenn dieser entsprechend von dir von ihm eingefordert wurde.
Hallo Elaina2016, ich sehe das so: Wenn der Vater dem Sohn das Geld ausdrücklich außerhalb der Unterhaltsleistung schenken will, solltest du das respektieren.
Es wäre interessant, ob das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlt, der vom Vater später zurückgefordert werden kann.
Du könntest also dem Vater mitteilen, dass du seine Schenkung für den Sohn so akzeptierst, dass er aber wissen muss, dass du weiter auf der vollen Unterhaltszahlung bestehst und dass auch diese Zahlung an den Sohn eine spätere Forderung des Jugendamtes nicht reduziert.
Zum Thema Führerschein: Die Eltern müssen den Führerschein grundsätzlich überhaupt nicht bezahlen. Das können die Kinder selbst, wenn sie etwas verdienen. Manche Eltern vereinbaren auch mit den Kindern, dass sie 50% der Führerscheinkosten tragen und 50% das Kind. - Überlege mal.
Leider bekomme ich für meinen Sohn keinen Unterhaltsvorschuss, er ist 16 Jahre alt. Der Vorschuss wird leider nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt :(
Wenn er seinem Kind etwas schenkt ist das ja normalerweise schön,aber zuerst kommen halt nun mal die gesetzlichen Unterhaltspflichten und wenn er einen größeren Geldbetrag aufbringen kann,dann gehe ich mal davon aus das er auch hätte Unterhalt zahlen können !
Du als gesetzlicher Vertreter deines Kindes bist sogar verpflichtet solche Geldleistungen fürs Kind zu verwenden ( solange er noch keine 18 ist,denn dann steht deinem Kind Unterhalt oder sonstige Geldleistungen vom Vater selber zu ) dass aber vorrangig für Notwendige Sachen.
Denn ab 18 werden dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Kommst du also mit deinem Einkommen nicht über die Runden,kannst also den Bedarf deines Kindes nicht bzw.schwer decken,weil dein EX - keinen Unterhalt zahlt,egal ob er leistungsfähig ist oder nicht,dann solltest du diesen hohen Betrag vorrangig für Notwendige Dinge verwenden,auch wenn dieser nicht als Unterhalt gedacht ist.
Sicher kannst du dann von diesem Geld auch Führerschein usw.finanzieren,was sollte dein Sohn denn mit diesem Geld sonst anstellen,wenn nicht für seine Bedürfnisse verwenden,kommt ihm doch dann am Ende zugute,wenn dann später Geld für Extra Wünsche da ist.
Ich habe gedacht, ich dürfte nicht über das Geld verfügen sondern es "nur" verwalten bis er volljährig ist. Gut, ich möchte ja das Geld nicht für mich ausgeben. Ich werde es beiseite legen und, wie du schon geschrieben hast, für den Führerschein usw verwenden. Bzgl Unterhalt werde ich nächste Woche meinen Anwalt mal kontaktieren. Vielen Dank für deine Antwort.
Solange du es für seinen Unterhalt bzw.Bedürfnisse verwendest ist das doch OK !
Du leistest deinem Kind unter 18 deinen Unterhalt in Form von Naturalien,also z.B. mit Unterbringung,Verpflegung,Kleidung,Erziehung usw.
Solltest du aber angenommen gar nicht leistungsfähig sein,weil du nicht mehr als dein Selbstbehalt von 1080 € Netto ( berufstätig ) hast,dann wirst du wohl diesen Geldbetrag für den Unterhalt oder sonstige Bedürfnisse deines Kindes verwenden dürfen.
Das wäre bei einem Erbe doch nichts anderes,du würdest es als Erziehungsberechtigte bis zum 18 Lebensjahr zwar nur verwalten dürfen,wenn du damit aber Bedürfnisse des Kindes deckst ist das OK.
Da das Geld nicht auf das Konto des Sohnes überwiesen wurde, sondern auf Dein Konto, darfst Du es behalten und mit dem Unterhalt verrechnen. Ich sehe darin auch ein moralisches Problem, schließlich schuldet der Kindesvater Unterhalt. Da er wohl auch in Zukunft keinen Unterhalt zahlen wird, kannst Du es mit zukünftigen Unterhaltszahlungen verrechnen - so stellt sich das hier von anderen erwähnte Problem, ob Du ihn in der Vergangenheit zu Unterhaltszahlungen aufgefordert hast, erst gar nicht. Ich würde allerdings zwei Dinge tun: Erstens solltest Du den Kindesvater noch einmal schriftlich (geht auch per Email) zur Unterhaltszahlung auffordern und ihm mitteilen, dass Du das Geld auf die Unterhaltsforderung verrechnen wirst. Zweitens solltest Du den Sachverhalt Deinem Sohn erklären.
Leg es für seinen Führerschein an. Es ist ein Geldgeschenk seine Vaters. Bis jetzt bist ohne Unterhalt ausgekommen..
Ich bin nur ohne Unterhalt ausgekommen, weil mein jetziger Mann alle Kosten zahlt. Für alltägliche Dinge hätte ich es nicht ausgegeben, obwohl ich es natürlich gut gebrauchen könnte. Ich werde das Geld für Führerschein, Abschlussklassenfahrt und Abiabschluss beiseite legen ;)
Du könntest also dem Vater mitteilen, dass du seine Schenkung für den
Sohn so akzeptierst, dass er aber wissen muss, dass du weiter auf der
vollen Unterhaltszahlung bestehst und dass auch diese Zahlung an den
Sohn eine spätere Forderung des Jugendamtes nicht reduziert.
Das ist vollkommen richtig. Dieses Geld ist eine Schenkung an das Kind und wird vom UHG nicht berücksichtigt. Alle Forderungen seitens des UHG`s bleiben nach wie vor bestehen.
Eliana2016, sei Dir gewiss, die Unterhaltsvorschusskasse holt sich das Geld zzgl. der Differenz des tatsächlichen Unterhalts vom Kindsesvater zurück.
(Erfahrungswerte meinerseits, ich war genauso schlampig wie der Kindesvater und habe ALLES zurückgezahlt)