Muß mein neuer Ehemann Unterhalt zahlen für meinen Sohn der in einer Pflegefamilie lebt?
Hallo, ich habe eine Frage: ich habe einen Sohn der in einer Pflegefamilie lebt, sein leiblicher Vater zahlt keinen Unterhalt ans Jugendamt. Sie haben ihn auch bis jetzt noch nicht ausfindig gemacht,was aber eigentlich kein Problem sein sollte. ich bin jetzt neu verheiratet, und jetzt muß mein Mann praktisch Unterhalt zahlen für ein Kind das nicht seins ist. Also er soll mir Taschengeld bezahlen da ich Hausfrau bin ohne Einkommen und von dem Taschengeld muß ich dann den Unterhalt bezahlen. Muß er das wirklich machen? Gibt es da eine andere Lösung? Er will natürlich nicht für das Kind eines anderen bezahlen, was verständlich ist. Ist er dazu verpflichtet? Oder muß das Jugendamt etwas unternehmen um den leiblichen Vater zu belasten? Wie geht das jetzt weiter?
8 Antworten
Also er soll mir Taschengeld bezahlen da ich Hausfrau bin ohne Einkommen und von dem Taschengeld muß ich dann den Unterhalt bezahlen.
Dein Ehemann ist Deinem Sohn nicht zu Unterhalt verpflichtet. Wohl aber Dir. Dadurch wirst Du dann zahlungsfähig.
Du bist Deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Wenn Du nicht arbeiten gehst, da Dein Ehemann ausreichend verdient, geht man davon aus, dass er Dir Geld zur Verfügung stellt mit dem Du Deinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kannst.
Wenn Du nicht möchtest, dass Dein Ehemann quasi dafür aufkommen muss, steht es Dir frei selbst zu arbeiten und mit dem Gehalt den Unterhaltspflichten nachzukommen.
Was spricht dagegen, sich von Deiner Seite in der Form am Unterhalt zu beteiligen? Es ist schließlich noch immer Dein Kind. Warum muss die Allgemeinheit allein dafür aufkommen?
Du könntest arbeiten und deiner Pflicht nachkommen.
Das der Vater nicht auffindbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Ihr beide seid Eltern und übernehmt keinerlei Verantwortung. Traurig genug.
Für ein Kind sind immer beide leiblichen Eltern unterhaltspflichtig.
Bei getrennt lebenden Eltern muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, den "Barunterhalt" (für die Kosten der Verpflegung, Kleidung, Unterkunft...) für das Kind an den anderen Elternteil zahlen - der andere Elternteil leistet hingegen den "Naturalunterhalt" (Betreuung, Kochen, Waschen, Putzen...).
Da das Kind hier aber weder bei Mutter noch Vater lebt, sind also beide leiblichen Eltern barunterhaltspflichtig - auch du.
Für barunterhaltspflichtige Eltern trifft bis zur Volljährigkeit des Kindes eine "erhöhte Erwerbsobliegenhiet" zu, sie müssen also alles ihnen Mögliche unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind aufbringen zu können - z.B. einer entsprechenden Erwerbstätigkeit nachgehen....
Da du selbst keiner Erwerbstätigkeit nachgehst, hast du als Hausfrau Anspruch auf ein "Taschengeld" von deinem Ehemann.
Dein Mann muss also keinen Unterhalt für ein "fremdes Kind" zahlen, ist dir selbst aber unterhaltspflichtig, z.B. in Form dieses Taschengeldes.
Dies ist dein Einkommen, welches du für den Unterhalt deines Kindes einsetzen musst.
Du musst deinem Kind auch Unterhalt zahlen, nicht nur der Vater. Du hast kein eigenes Geld also bekommst du welches von deinem Mann und deinen Verpflichtungen nachzukommen. Du kannst arbeiten- eine andere Lösung gibt es nicht.
Nur wenn er ihn Adoptiert, vorher nicht!