Darf ich Geld vom Unterhalt anziehen für Bekleidung etc?
Mein Freund hat mit seiner Ex geteiltes Sorge- und Aufenthaltsbesstimmungsrecht. Er darf seinen Sohn nur alles 14 Tage sehen, was ihm nicht gefällt. Er ist einer der Väter, der seinen Sohn gern öfters sehen möchte, sie aber ein Problem damit hat, weil wir zusammen sind (wir waren mal Freunde, rest ist unerheblich). Er zahlt monatlich seinen Unterhalt, ohne Widerrede. Darf er vom Unterhalt Geld abziehen für Kleidung, Hygieneartikel etc? Er hat kein Problem damit, diesen zu zahlen. Jedoch hat er ein Problem damit, nie ein Paket an Kleidung etc zu bekommen, wenn er seinen Sohn abholt, trotz Aufforderung. Somit kauft er fast alle 14 Tage neue Sachen, ebenfalls bekommt er keine Zahnbürste oder andere Sachen mit. Kann er dadurch etwas abziehen? Er gibt auch Geld für Unternehmungen aus. Klar, sowas gehört zum Unterhalt nicht dazu. Jedoch kann er was einbehalten & das selber für seinen Sohn weiterhin ausgeben? Er gibt ja sozusagen mehr aus. Mit seiner Ex kann man leider nicht reden. Beim Jugendamt wird sich auch noch erkundigt. Bitte nur informative Infos und keine nicht durchdachten Kommentare. Er macht und tut alles für seinen Sohn. Genauso wie alleinerziehende Elternteile.
8 Antworten
Somit kauft er fast alle 14 Tage neue Sachen
Das ist wirklich ärgerlich! Warum behält er diese Sachen dann nicht bei sich, so dass er nicht alle 14 Tage neue Klamotten etc. kaufen muß?
Wenn das Kind nach Hause geht, dann zieht ihm die Sachen an, mit denen es zu euch kam. Die Sachen, die der Vater gekauft hat, bleiben dann vollständig bei euch.
Dann gebt ihm die Sachen einfach nicht mit. Er kann die Kleidung anziehen, in der er gekommen ist. Fertig.
er darf nichts abziehen
es wird ihn wohl nicht umbringen für das Kind Toilettenartikel wie Zahnbürste etc. anzuschaffen
Wechselklamotten sind doch auch kein Problem - 1 mal kaufen - wenn das Kind nicht da ist in die Wäsche beim nächsten Besuch wieder benutzen oder gibt er immer alles der Ex
und vor allem finde ich, dass Du Dich raushalten solltest ...zumal das Verhältnis Next und Ex sowieso problematisch ist
Nein, er darf da gar nichts abziehen.
Er kann bei Gericht einen Antrag stellen, dass sie dem Kind die vom Unterhalt gezahlte Kleidung mitgibt.
Es würde auch helfen, wenn er nicht alle 14 Tage was Neues kauft, sondern die Kleidung einfach bei sich behält.
siehe Antwort bei mondfaenger. da habe ich bzgl der Kleidung etwas geschrieben.
Die Höhe des Unterhalts ist gesetzlich vorgegeben und festgelegt.Er darf nicht willkürlich etwas einbehalten.Er braucht sich das Verhalten seiner Ex aber auch nicht gefallen lassen weil das Kind unter diesen Umständen leidet.Der geeignete Ansprechpartner ist in dem Fall das Jugendamt und er braucht sich nicht mit der Ex rumschlagen.Ich wünsche euch eine schnelle und hilfreiche Unterstützung vom Amt.
da leidet das Kind bestimmt drunter... schlimmer geht es nicht. Da kann nur das Jugendamt helfen.
Danke, das wird auch sein Weg sein.
Das Jugendamt hat da überhaupt keine rechtliche Handhabe um etwas zu machen. Das kann nur einen Termin machen und mit der Mutter sprechen. Die muss sich aber nicht daran halten,,was das Jugendamt sagt.
Aber sie muss sich daran halten, was der Richter sagt.
dann eben vors Gericht ziehen. Das wäre wohl am sinnvollsten.
Sein Sohn leidet sehr darunter, nur fällt ihr das nicht auf. Jeden Sonntag, wenn es heißt, es geht zur Mama zurück, sagt er, er möchte bei uns bleiben. ich habe auch einen Sohn, sind beide gleich alt und kennen sich schon 3 Jahre. Sie legt meinem Freund ständig Steine in den Weg und redet ihm negative lügen ein.
ich empfehle dir sofort ins Jugendamt zu gehen...und ihr solltet alles sagen, was die Verrückte macht. wünsch euch viel Glück.
Das erzählt doch jedes Kind beim Umgang.
Er möchte seinen Sohn das ganze Wochenende über auch mal in den Sachen sehen, die er gekauft hat. natürlich gehen diese Sachen mit, weil er sie Sonntags dann auch an hat. Sein Sohn hat immer Sachen an, die sie gekauft hat, wenn er sie holt. Klar hat er vereinzelt auch Sachen da.