Unterhalt für Oma in Frankreich?
Hallo! Mein Sohn soll für seine leibliche Oma in Frankreich für Betreuung in einem Heim zahlen. Er kennt sie nicht. Hat sie zwei mal gesehen in 22 Jahren. Er besitzt die deutsche und französische Staatsbürgerschaft. Hat sein Vater damals so geregelt. Mein Sohn hat Post aus Frankreich vom Amt bekommen. Muss er jetzt wirklich für die Frau aufkommen? Sie hat sieben Kinder. Wieso wollen die an das Geld der Enkel? Die Kinder arbeiten. Und wollen nur nicht zahlen. Das ist doch nicht gerecht.
4 Antworten
Es geht nicht darum ob man zahlen will oder nicht, sondern nur darum um man Unterhaltsverpflichtungen hat und leistungsfähig ist und das kann unter Umständen dann auch die Enkel treffen, wenn es bei den anderen unterhaltspflichtigen nichts zu holen gibt.
Aber auch hier wird man nichts holen können wenn er nicht mehr als seinen Selbstbehalt hat der ihn in Deutschland zustehen würde, dass wären derzeit bereinigte 1800 € Netto pro Monat.
Gibst du im Internet mal ein ,, Elternunterhalt ", da solltest du es genauer nachlesen können, am besten ihr bzw.er soll mal einen Termin zur Beratung bei einem Anwalt machen, auch wenn das etwas Geld kostet kann es am Ende viel sparen.
Der Enkel mus nicht zahlen den das müssne die kinder und das können die nicht auf den enkel abschieben!
Er soll einfach mitteilen das die kinder der oma alle am Arbeiten sind und das er als Enkel nicht die kosten für die Oma tragen mus!
Es wird so sein wie in Deutschland auch. Verwandte gerader Linie sind sich untereinander zum Unterhalt verpflichtet.
Das Amt versucht natürlich sich von irgendwo das Geld zu holen. Auch wenn die Kinder arbeiten, heißt dies ja nicht, dass sie auch leistungsfähig sind.
Steht in dem Schreiben überhaupt: zahlen sie jetzt Summe x? Wenn, dann würde ich erstmal widersprechen.
Vor allem ist anzugeben, dass es noch die Kinder X, Y und Z gibt, die vorrangig dran sind.
Hier mal ein Beispiel aus Deutschland: https://www.yourxpert.de/antwort/zahlt-enkel-pflegeheimkosten.m8601.html und interessante Ausführungen zum Thema:
http://www.magazin66.de/2011/02/enkelunterhalt/
Also: widersprechen und Zahlungen ablehnen.
Erstmal muss er nur auf die vorrangigen Unterhaltsverpflichteten verweisen. Dann mit dem Anwalt klären wie es weitergeht. Die kurzen Fristen sind bewusst gesetzt. Soll wahrscheinlich "Angst" machen... Aber davon nicht einschüchtern lassen, sondern nur die Fristen einhalten.
Danke
Beratet Euch mit einem Anwalt. Das ist ein sehr komplexes Thema.
,Mein Sohn macht Termin bei einem Anwalt der die ganzen Papiere versteht und es ihm erklären kann. Wunder mich nur über die kurze Frist von einer Woche und warum das über unser Rathaus läuft. Sein Vater wohnt in Deutschland und arbeitet hier und will auch nicht zahlen
In D müssen Kinder für Eltern, die im Pflegeheim leben, sich an den Betreuungskosten beteiligen - wenn sie können.
Ich weiß nicht, wie das in Frankreich geregelt ist.
In dem schreiben steht keine summe. Solch einen Brief hat nur sein Vater bekommen. Von ihm wollen sie alles wissen! Schlimmer als in Deutschland. Muss alles offen legen