Vater kann nicht ganzen Unterhalt für unsere drei Kinder zahlen was nun?
hallo ihr Lieben
mein Mann und ich haben uns dazu entschlossen nach 10 Jahren ehe zu trennen.wir haben 3 Kinder zusammen .
laut der Düsseldorfer Tabelle wäre es ein Unterhalt von 1200 Euro nur für die Kinder .
mein Mann hat aber nur ausgezahlt 2300 Euro und muss ja auch von was leben .
müsste mir selbst nicht auch noch Unterhalt zustehen ?
wer zahlt die Differenz und wo kann ich dafür einen Antrag stellen ?
ich selbst bin derzeit noch in Elternzeit (unbezahlt ), es ist einfach im Einzelhandel mit schichtdienst nicht möglich derzeit zu arbeiten .
mein (noch) Mann und ich wollen das friedlich klären ohne Anwalt .
So wie es aussieht kann er bald eine eigene Wohnung beziehen und brauch ja auch Geld zum überleben .daher hoffe ich das mir hier evtl jemand weiterhelfen kann was wir unternehmen können.
ich danke euch schon mal im
vorraus
9 Antworten
Es gibt ja einen sogenannten Selbstbehalt für Elternteile die zu wenig verdienen
Und auch du bist den Kindern gegenüber ja unterhaltspflichtig. Da solltest du dich am besten mal mit eurem Rechtsanwalt beraten
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=selbstbehalt+2020
Barunterhalt schuldet nur der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil.
Die Unterhaltsberechnung im Mangelfall Falls der Unterhaltspflichtige nicht den eigentlich geschuldeten Unterhalt zahlen kann, weil sonst sein Selbstbehalt unterschritten wäre, liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Der Unterhaltspflichtige ist dann nicht im vollen Umfang leistungsfähig.
Ciao :-)
Einer von euch muss einen Anwalt nehmen, denn es herrscht Anwaltszwang.
Nach dem Rechner der Düsseldorfertabelle müsste dein Nochehemann 853.- Euro für die 3 Kinder bezahlen (Alter der Kinder?). Rechne es mal hier aus
https://www.lto.de/juristen/muster-dokumente/familienrecht/duesseldorfer-tabelle/
Deinen Ehemann muss auf alle Fälle 1200.- Euro verbleiben.
Mein Rat, damit ihr nicht unnötige Kosten habt. Such du dir einen Anwalt der deine Rechte schützt. Du bekommst auf alle Fälle "Prozesskostenhilfe" und musst nichts bezahlen. Dieser kann dich auch beraten wegen des Unterhalt. Bevor wir dir was falsches sagen.
Einen gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung gibt es daher rechtlich nicht. Es ist aber möglich, Kosten einzusparen, wenn nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren beteiligt ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann durch einen Ehegatten die Scheidung beantragt werden. Dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang.
LG
könnt ihr euch nicht soweit einigen dass ihr so lange zusammen wohnt, bis du selbst zumindest halbtags arbeiten gehen kannst ?
Was nützt die zeitnahe Trennung ? Das Geld wird überall nicht reichen
Moin,
also wenn er tatsächlich über ein bereinigtes Netto von 2.300 € (inkl. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc.) könnte er bei seinem Selbstbehalt von 1.160,00 € noch 1.140,00 € für den Kindesunterhalt aufwenden. Dir gegenüber ist er zwar auch unterhaltspflichtig aber der Unterhalt der minderjährigen Kinder geht vor. Danach wird für dich nichts mehr übrig bleiben.
Sollte seine Leistungsfähigkeit unterhalb der ihnen (den Kindern) zustehenden Unterhaltsvorschusssätze (165,00 € bis 6 Jahre, 220,00 € bis 12 Jahre und 293,00 € bis 18 Jahre) liegen, kannst du Ausfall-UVG beantragen. Die Unterhaltsvorschusskasse stockt dann den Unterhalt bis zu den v. g. Sätzen auf.