Schulranzen im Unterhalt einbegriffen?
Lebe von meinem Mann getrennt und bekomme Unterhalt- jetzt kommt unser Kind in der Schule und Schulranzen z.B. soll eingekauft werden. Soll meinen Mann dafür mehr zahlen oder ist es alles im monatlichen Unterhalt dabei?
6 Antworten
Nein, das ist im monatlichen Unterhalt einbegriffen (Schulsachen, Ausfluege, Fahrten, Heilbehandlungen, Hobbies, Musikunterricht, Moebel, Kleidung). Nur ausergewoehnliche Aufwendungen, also nicht die ueblichen wie Schultaschen und Schulsachen kann ggf. extra Geld eingeklagt/gefordert werden. Also z.B. wenn ein Kind sehr krank ist und spezielle Behandlungen/Essen braucht.
Fuer Geringverdiener gibt es ja auch Zuschuesse zu Lehrmaterial, Buskosten und Klassenfahrten (Gesetz zur Teilhabe), was aber von den Bundeslaendern unterschiedlich geregelt wird.
Der Unterhalt laut Duesseldorfer Tabelle erhoeht sich ja auch mit dem Alter und damit mit den Kosten entsprechend. Waere ja schlimm, wenn man trotz des bei uns in Deutschland recht hohen Unterhaltes noch extra zur Kasse gebeten werden wuerde. Irgendwo msus ja auch mal Schluss sein. Freiwillig kann er sich natuerlich an allem beteiligen.
Sei froh, dass du ueberhaupt Kindesunterhalt bekommst, viele haben nicht das Glueck und zahlen alles selbst. Ist bei mir der Fall, ich kriege gar nichts seit 13 Jahren.
Die Kosten für den Schulranzen sind im Unterhalt enthalten. Du kannst - falls Du so wenig verdienst, dass Du die Schulutensilien für Dein/Euer Kind nicht bezahlen kannst - beim Amt einen Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) stellen. BuT-Leistungen beinhalten u. a. zweimal jährlich für jedes Schuljahr die Zahlung eines bestimmten Betrages für Schulutensilien. Am Schuljahresbeginn ist der Betrag höher als zum Schulhalbjahr, weil im Schulhalbjahr die meisten Anschaffungen für das laufende Schuljahr über die Bühne sind und nur noch "aufgestockt" werden muss.
ausflüge/führerschein/kleidung(ein schulranzen ist ja afaik nichts anderes) ist im unterhalt alles mit drin...
alles was dein mann über den unterhalt hinauszahlt ist freiwillig....
der monatliche unterhalt gilt für jeden monat..... egal ob weihnachten oder einschulung....
du musst mit dem geld auskommen !
Lern- Schul- und Arbeitsmittel gelten nicht als Sonderbedarf, da die Kosten dafür nicht überraschend, sondern vorhersehbar sind