Muss ich für meinen Vater zahlen wenn er ins Pflegeheim kommt?
ich lebe schon seit 13 Jahren nicht mehr bei meinem Vater. Wenn mein Stiefvater mich adoptiert, und mein leiblicher Vater im Alter ins Pflegeheim kommt muss ich dann trotzdem für Ihn zahlen?
5 Antworten
Wenn du adoptiert würdest,dann gehen die Rechte und Pflichten auf den adoptierenden Elternteil über und der leibliche würde nicht nur alle Pflichten,sondern auch alle Rechte abgeben,also dann auch eine evtl.Unterstützung bei Bedürftigkeit !
Genau beim Abgeben der Rechte und Pflichten würde hier das Problem liegen,wenn dein Vater der Adoption freiwillig zustimmen würde,dann wäre das sicher dann kein Problem,dann müsstest du nicht dafür aufkommen.
Würde er aber dagegen sein,dann bin ich mir nicht ganz sicher,bis zum 18 Lebensjahr muss er meines Wissens auf jeden Fall zustimmen,ab dem 18 Lebensjahr bin ich mir da nicht sicher ob es dann auch ohne seine Zustimmung ginge und er somit dann seine Rechte und Pflichten verlieren würde.
Rechte und Pflichten der bisherigen Eltern werden nur bei einer Kindesadoption aufgehoben. Bei einer Erwachsenenadoption bekommst du nur Adoptiveltern hinzu, die Bindung zu den bisherigen Elternteilen bleibt unverändert bestehen und damit auch deine Pflicht, im Pflegefall, Unterhalt zu zahlen.
Für total zerrüttete Familienverhältnisse gelten Sonderregelungen, die dich entlasten. Muss dein leiblicher Vater nicht mit einer Adoption einverstanden sein? Ich denke schon.
Du müsstest zudem ein recht hohes Einkommen haben um zahlen zu müssen. Außerdem soll die Grenze doch sogar auf 100 000€ jährlich angehoben werden. Ich denke, du machst dir jetzt unnötige Sorgen.
Der Unterhaltsanspruch kann erst verwirkt sein,wenn z.B. das Elternteil ab der Geburt bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres weder sein Umgangsrecht wahrgenommen hat noch Unterhalt gezahlt hat oder eine andere schwerwiegende Verfehlung ( z.B. Missbrauch ) vorliegen würde !
Dann kann man die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Gericht beantragen und muss Nachweise erbringen.
Die Grenze von 100.000 € Brutto Jahreseinkommen gibt es schon lange,nur gilt diese nur,solange eine Pflege außerhalb eines Heims möglich ist,der Bedürftige also z.B. noch Zuhause wohnt.
Würde er dann in ein Heim müssen,dann richtet sich der Freibetrag bzw.der Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Bei einem Single würden das dann derzeit 1800 € Netto pro Monat sein.
Dazu können aber noch weitere Aufwendungen geltend gemacht werden,wie z.B. Aufwendungen für die Beschäftigung,Beiträge zur eigenen Altersvorsorge,eigene vorrangige Unterhaltsverpflichtungen,Tilgung von Raten die schon vorher bestanden haben usw.
Wenn dann immer noch ein anrechenbares Einkommen vorhanden wäre,dann dürfte das Sozialamt hier max. eine Forderung von 50 % davon erheben.
Wenn dein Stiefvater dich adoptiert, dann brauchst du für deinen leiblichen Vater nichts mehr zahlen.
Wenn nicht, dann zahlst du für das Pflegeheim, und später auch evtl. für die Bestattung, egal wie lange du ihn nicht gesehen hast. (Sofern deine finanziellen Mittel dies zulassen natürlich)
Sicher unabhängig vom Einkommen, aber bei einem geringen Einkommen kann man einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten beim Sozialamt stellen, das meinte ich damit.....und das die Kinder nicht für das Heim aufkommen müssen habe ich selbst schon anders erlebt....auch da war der Vater von Kindesbeinen meiner Freundin verschollen und später hat man sich an sie "erinnert"
schau hier:
Wenn der Vater sich frühzeitig davon gemacht hat, müssen die Kinder in der Regel nichts fürs Heim zahlen. Im Normalfall ist die Bestattung aber unabhängig vom Einkommen zu bezahlen.