darf ich vom konto nach dem tod meines vaters geld überweisen (das konto ist noch nicht gesperrt?
mein vater starb am 8. mai. nach dem besuch beim notar vorige woche wurde eine nachforderung des pflegeheims gestellt. kann ich jetzt noch geld vom konto des vaters abheben (das konto ist noch nicht gesperrt!!!)? bitte nur kompetente antworten danke
5 Antworten
Wenn jetzt schon feststeht, dass Du der alleinige Erbe bist, darfst Du das.
Als meine Schwiegermutter gestorben ist, haben wir von dem Geld von ihrem Konto auch erstmal noch offen stehende Rechnungen beglichen und auch einen Teil der Bestattung davon bezahlt.
lg Lilo
Wenn es sich um Verpflichtungen des Verstorbenen handelt, können in seinem Namen solche Rechtsgeschäfte durch Berechtigte getätigt werden, auch für Beerdigungskosten etc. - auch vor Erbschein.
Um die noch offenen Schulden des Vaters zu bezahlen geht das schon. Hab ich auch so gemacht.
Allerdings zur Sicherheit bitte alle Belege aufheben (+Kontoauszug!) bis das Erbe komplett geregelt wurde. Das kann noch Monate dauern.
Ohne Kontovollmacht nicht. Geh zur Bank ,nimm die Rechnung mit und klär das vor Ort. Manche Banken bedienen solche Schulden noch, wenn das Konto gedeckt ist, ebenso wie Bestattungskosten- manche bestehen auf einen Erbschein.
Wenn du eine Kontovollmacht hast, ja. Ansonsten nur gegen Erbschein.
Das magst du recht haben.
normalerweise wird doch das konto sofort gesperrt, oder?
ich habe keine kontovollmacht, aber zugriff auf's konto
Es gibt meines Erachtens keinen "Zugriff" auf ein Konto des Verstorbenen ohne transmortale Vollmacht durch den Kontoinhaber, oder als rechtlicher Betreuer des Verstorbenen oder mittels Erbnachweis (Erbschein bzw. notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk
Darf ich mal nachfragen, du antwortest im Hinblick auf die AGB's der Bank?
Rechtlich würde ich das nämlich nicht so einfach sehen, da es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten handelt.