Wohnung nicht an Schwarze vermieten - ist das erlaubt?
Ein alte Frau hatte über 20 Jahre ein Ehepaar als Mieter in ihrer Wohnung. Nun muss er ins Heim, sie zieht zur Familie ihrer Tochter. Die alte Dame möchte (und muss) wieder vermieten. Da sie aber mit schwarzen Menschen schlechte Erfahrungen hat, möchte sie an diese nicht vermieten. Ist das so o.k.? Also dass sie Menschen bestimmter Herkunft von vorne rein ausschließen? Und darf sie das so ganz offiziell benennen? Könnte sie sogar - Extremfall - in der Zeitung schreiben: Nur an Deutsche mit festem Arbeitsvertrag?
17 Antworten
dazu gab es wieder mal eine Undercover Reportage von Günther Wallraff, wo er sich als Schwarzer geschminkt hat
Das war in einem Hörbuch, das von ihm persönlich gelesen wurde, auch zu hören.
Das war nicht offensichtlich, dann hätte er die Vermieterin verklagen können
https://www.deutschlandfunk.de/der-war-so-was-von-schwarz-100.html
u. a. als potentieller Mieter bzw. Gast in einer Gaststätte in Köln in seinem Bezirk sowie im Osten auf einem Boot...
Eine Ablehnung nur wegen der Hautfarbe wäre ein Grund, wegen offensichtlicher Diskriminierung gegen die Vermieter zuzugehen.
So hat sich die Vermieterin nicht eindeutig geäußert und nur gesagt, ich melde mich. Dann hat der Mieter keine Chance
Also das mit dem festen Arbeitsvertrag darf sie schon so inserieren, denn es ist für einen Vermieter natürlich relevant, dass sein Mieter ein regelmäßiges Einkommen hat, das ihm ermöglicht die Miete zu zahlen.
Zu inserieren, dass man nur an Deutsche vermietet ist mindestens grenzwertig. Das verstößt gegen das Diskrimierungsverbot. Die interessante Frage ist was für tatsächliche juristische Folgen so ein Inserat hätte. Da bin ich nicht sicher - vermutlich nichts dramatisches.
Am Ende hat man aber Vertragsfreiheit. Man muss an keinen vermieten wenn man nicht will und man muss keinen Grund angeben warum man mit jemandem keinen Vertrag abschließen will.
Unsinn, das war mal...
Schon seit einigen Jahren haben die H4 - Bezieher die Aufgabe die Miete selbsttätig zu überweisen. Die Jobcenter haben die Aufgabe abgetreten.
Nicht selten werden die Geld zweckentfremdet. H4 - Empfänger sind nicht pfändbar, für Vermieter bedeutet das also unnötigen Stress.
Also wird aussortiert.
Könnte sie sogar - Extremfall - in der Zeitung schreiben: Nur an Deutsche mit festem Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag ist ok, die explizite Beschränkung auf Deutsche würde u. U. gegen § 19 AGG verstoßen.
Davon mal abgesehen: Was macht sie bei Schwarzen mit deutscher Staatsbürgerschaft? Die wären hier ja nicht ausgeschlossen.
Aber: Ich muss nicht begründen, wieso ich mit jemandem einen Vertrag abschließe oder nicht abschließe. Und wenn ich schlau bin, werde ich das auch niemals tun. Vorkommen egal, ob mir seine Nase nicht passt oder seine Hautfarbe oder irgendwas anderes. Ein "nein" genügt. Eine nicht ausgesprochene Diskriminierung ist hier kaum zu beweisen.
Juristisch nicht in Ordnung, da kan sie für belangt werden.
Also nicht fr die Sache mit der Arbeit.
Wenn sie mit Menschen schlechte Erfahrunggemacht hat und nun alle Menschen dieser Gruppe (schwarze Hautfarbe o.ä.) nicht haben will, ist das zwar vielelicht auch ein stck weit nachvollziehbar, aber auch traurig und oberflächlich, aber für vernünftige Argumente wird sie nicht zugänglich sein, da sollte man sich halt einenn anderen Vermieter suchen.
Andererseits würde ich als Vermieter auch meine Vorstellungen bezüglich der Meitklientel durchsetzen wollen.
Die alte Frau ist Privatperson und keine staatliche Wohnungsgesellschaft. Da sie die Eigentümerin ist, darf sie diskriminieren. Eine staatliche Wohnungsgesellschaft darf hingegen nicht diskriminieren.
Die sicherste Miete gibt's immer noch vom Amt