Unterhalt fürs Kind nach Erbschaft?
Wenn ein Mann ein unterhaltspflichtiges Kind hat, aber der eigene Verdienst zu gering ist, muss dieser ja keinen Unterhalt zahlen, das Kind erhält dann vom Staat UVG. Wie ist es aber, wenn der Vater erbt so 25000€. Sein Einkommen hat sich ja in dem Falle nicht geändert, muss er dann für sein Kind zahlen?
3 Antworten
Die Zinsen, die er durch das Vermögen erzielt, werden als Einkommen angerechnet. Wenn er nicht von selbst darüber Auskunft gibt, kann man ihn auf Auskunft verklagen.
Wenn das ausgegeben wird = Pech. Wenn keine oder wenig Zinsen erwirtschaftet werden = auch Pech. Aber alles, was an Zinsen kommt, wird auf den Unterhalt angerechnet, also abgezogen.
richtig und dir diese, denn ersparnisse bleiben bei der Rechnung aussen vor. Nur das monatliche Gehalt wird zur Bewertung des Selbsterhaltbetrages verwendet.
Meine Tochter hat durch eine Erbschaft Zinseinkünfte und diese werden ihr vom Vater vom Unterhalt abgezogen. Das müßte doch in beiden Richtungen so sein.
Die Vermögenslage des KV spielt bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle. Maßgebend ist das monatliche Einkommen. http://www.treffpunkteltern.de/foren/
Mit 25.000€ im Hintergrund kann er sich nicht einfach arm rechnen. Da kann man ihn auch noch mal vor das Familiengericht zitierwen. Natürlich muss man das auch belegen.
Das ist doch dann aber auch nicht wirklich viel. Und für den Fall, dass das Erbe ausgegeben wurde oder keine Zinsen erzielt werden?