Unterhalt fürs Kind nach Erbschaft?

3 Antworten

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Die Zinsen, die er durch das Vermögen erzielt, werden als Einkommen angerechnet. Wenn er nicht von selbst darüber Auskunft gibt, kann man ihn auf Auskunft verklagen.

Saskia1985 
Beitragsersteller
 19.02.2010, 13:03

Das ist doch dann aber auch nicht wirklich viel. Und für den Fall, dass das Erbe ausgegeben wurde oder keine Zinsen erzielt werden?

Fenchurch  19.02.2010, 13:06
@Saskia1985

Wenn das ausgegeben wird = Pech. Wenn keine oder wenig Zinsen erwirtschaftet werden = auch Pech. Aber alles, was an Zinsen kommt, wird auf den Unterhalt angerechnet, also abgezogen.

ProPhiL  19.02.2010, 13:02

richtig und dir diese, denn ersparnisse bleiben bei der Rechnung aussen vor. Nur das monatliche Gehalt wird zur Bewertung des Selbsterhaltbetrages verwendet.

Fenchurch  19.02.2010, 13:04
@ProPhiL

Meine Tochter hat durch eine Erbschaft Zinseinkünfte und diese werden ihr vom Vater vom Unterhalt abgezogen. Das müßte doch in beiden Richtungen so sein.

Die Vermögenslage des KV spielt bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle. Maßgebend ist das monatliche Einkommen. http://www.treffpunkteltern.de/foren/

Mit 25.000€ im Hintergrund kann er sich nicht einfach arm rechnen. Da kann man ihn auch noch mal vor das Familiengericht zitierwen. Natürlich muss man das auch belegen.