Unterhaltseinziehung?

2 Antworten

wer bist du denn? lebt das kind bei dir? was steht in dem schreiben, welche informationen werden benötigt?

bist du der unterhaltselternteil oder der betreuende elternteil? es muss seitens des jc geprüft werden ob es einen anderen elternteil gibt und wieviel einkommen dieser hat. dieser hat vorrangig vor dem jobcenter zu leisten für das kind und für den betreuenden elternteil wenn es keine betreuung gibt.

163jenny 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 12:04

Ich bin die Mutter und das kind lebt bei mir. In dem brief würde von mir nichts weiter verlangt. Sie werden jetzt den Vater überprüfen. Meine Frage ist nur kriegt das kind jetzt erstmal kein unterhalt mehr bis die Prüfung beendigt ist? oder laufen die zahlungen wie gewohnt weiter?

markusher  26.05.2018, 12:50
@163jenny

bis ende der prüfung gibts weiter unterhaltsvorschuss

163jenny 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 14:37
@markusher

Viel dank für deine Antwort

Das Jobcenter prüft nur ob der Elternteil der nicht im Haushalt zusammen mit dem Kind lebt leistungsfähig ist, also zum Barunterhalt verpflichtet wäre, denn der geht vor Leistungen vom Jobcenter !

Der Unterhaltsvorschuss hat auch nichts mit dem Jobcenter zu tun, wenn dir kein Unterhaltsvorschuss mehr zustehen sollte, dann wirst du vom Jugendamt schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass wäre der Fall, wenn der barunterhaltspflichtige leistungsfähig wäre und min.Unterhalt in Höhe des zustehenden Unterhaltsvorschusses zahlen könnte.