Kinderunterhalt mit Einkauf verrechnen
Hallo, ich lebe vom Kindesvater getrennt, der vereinbarungsgemäß bisher immer 200 Euro monatlich Unterhalt für unser gemeinsames Kind gezahlt hat. Nun hat er vor 1 Woche meiner Tochter Schuhe für 180 Euro gekauft, was mit mir nicht abgesprochen war, und noch 20 Euro Unterhalt überwiesen. Kann er das einfach so verrechnen (abgesehen davon, dass er es überhaupt nicht mit mir abgesprochen hat)? Danke für eure Antwort!
7 Antworten
Nein, die Schuhe sind ein Geschenk, der Unterhalt ist weiter in voller Hoehe zu zahlen, Verrechnungen sind grundsaetzlich nicht moeglich, es sei denn, es wurde vorher explizit so gemeinsam abgesprochen und vereinbart.
Das naechste Mal kauft er ihr dann eine teure Kette und du darfst sie dann 4 Wochen nur mit trockenem Reis fuettern, weil kein Geld fuer Essen da ist. Schuhe gehoeren zwar zum Bedarf, aber sicher nicht fuer 180 Euro, das ist reiner Luxus, das braucht keiner. Und der Unterhalt ist in erster Linie ja mal fuer Nahrung, Unterkunft und notwendige Kleidung gedacht. Lass dir die 180 Euro nachzahlen, oder, wenn du ihm entgegen kommen will, beteidige dich mit 30 Euro an den Schuhen und verlange nur 150 Euro.
Ich gehe mal davon aus, das das Kind von Ihnen betreut wird, also sich überwiegend bei Ihnen aufhällt.
Zunächstmal ist da die Frage, warum er nur 200€ zahlt. Der Mindestunterhalt für die kleinste Altersgruppe ( bis 6 Jahre ) berägt schon 225€. Darüberhinaus ist der Unterhalt in bar an den betreuenden Elternteil zu überweisen eine Anrechnung von Sachleistungen ist nur im Einvernehmen mit den betreuenden Elternteil möglich.
Zunächstmal sollten Sie den Kindesvater falls noch nicht geschehen zur Auskunft über das Einkommen auffordern. Aus dem Einkommen läßt sich dann der Unterhalt berechnen. Hilfe bei der Durchsetzung von Unterhaltsleistungen erhalten Sie in der Regel vom Jugendamt. Die Jugendämter sind diesbezüglich aber recht unterschiedlich.
Ich würde das als Geschenk seinerseits an seine Tochter ansehen. Das hat mit dem Unterhalt nichts zu tun.
Nein, das darf er nicht. Du bestimmst, wie das Geld ausgegeben wird.
Außerdem - wie sollst Du die Miete fürs Kind zahlen? Dafür ist der Unterhalt schließlich da.
Richte doch beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft ein. Die kümmern sich um den Unterhalt. Der Mindestunterhalt liegt bei 225€.
nein kann er nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!