Mehr Wohngeld bei Anstieg des unterhalts?

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Ja das kann perspektivisch zu einer Veränderung des Wohngeldes führen - das zu berücksichtigende Einkommen verringert sich durch die höhere Unterhaltszahlung; gleichzeitig erhöht sich das Einkommen durch Gehaltsanstieg - ob es sich tatsächlich wohngelderhöhend/-senkend auswirkt, müsste dann neu berechnet werden, da es bei der Berücksichtugung von Unterhaltsleistungen auch einen Höchstbetrag gibt...

Das Wohngeld ist im laufenden Bewilligungszeitraum auf Antrag neu zu ermitteln, wenn das Einkommen um mind. 15% sinkt.

Es ist im laufenden Bewilligungszeitraum von Amts wegen zu senken, wenn das Einkommen um 15% steigt.

Man ist nur verpflichtet eine Einkommenerhöhung von voraussichtlicher Dauer anzuzeigen, die mind. 15% beträgt.

für das Kind der Ex...??  das ja wohl sein Kind sein muss... JA das wird alle beim beantragen mit berücksichtigt.

Jacqueline83 
Beitragsersteller
 13.01.2017, 13:16

Hat seinen Grund warum ich habe das so schreibe.  Für das was sie getan hat sollte es gesetzte geben. Aber das gehört hier nicht hin. 

Falls Interesse besteht. 

Erst beim weiterbewilligungsantrag wird der gestiegene UH angerechnet. Dafür aber rückwirkend.

Ja, das hat Einfluss auf das Wohngeld.