UST. bei Rechnung für Kilometerpauschale?
Ich habe ein Klein-Gewerbe (Umsatz weniger als 17.500) mache aber nicht von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch.
Wenn ich einem Kunden die Fahrtkosten in Rechnung stellen möchte (30 Cent/km), muss ich dann auf den Betrag die 19% Ust. draufrechnen?
Wenn ich z.B. 500 km fahre sind es 150 EUR, für Sprit gebe ich davon aber 70 EUR für 500 km aus d.h. ich habe einen Gewinn von 80 EUR. Wird davon Steuer noch abgezogen, obwohl ich sie nicht ausgewiesen habe?
3 Antworten
In allem was Du Deinem Kunden in Rechnung stellst ist Umsatzsteuer enthalten, egal ob sie ausgewiesen wird oder nicht.
Schlägst Du sie also nicht drauf, müsstest Du sei rausrechnen, und ist sicher nicht in Deinem Sinne.
Was Du mit Deinen Kunden abrechnest ist allein Deine Sache, dass muss nichts mit Deinen Einkaufskosten zu tun haben.
wenn du auf der rechnung mehrwertsteuer für deine lieferungen / leistungen ausweist sind auch die fahrtkosten mehrwertsteuerpflicht.
(die nebenleistung teilt das schicksal der hauptleistung, alter spruch der steuerfraktion)
und ja, wenn du nur 70 € spritkosten hast, dem kunden aber 150 € berechnest entsteht hieraus ein gewinn, der am jahresende mit deinem persönlichen steuersatz zu versteuern ist.
Der persönliche Steuersatz wird auf die Einkünfte angewendet, um die Höhe der Einkommensteuer zu ermitteln.
Die Einkommensteuerpflicht ist nicht davon abhängig ob man ein Einkommen hat. Zu erklären sind alle Einkünfte, egal wo das Geld inzwischen ist.
Ich habe ein Klein-Gewerbe (Umsatz weniger als 17.500) mache aber nicht von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch.
Den Begriff Kleingewerbe gibt es rechtlich nicht, also vergiss ihn ganz schnell.
Wichtig ist, ob Du die Kleinunternehmer-Regelung nutzt. Wann ja, muss auch auf die dem Kunden in Rechung gestellten Fahrten MwSt. Der Kilometersatz für den Kunden kann da bei so hoch sein, wie Du willst.
Du selbst kannst aber Dein privat-KfZ weiterhin nur mit 0,30 €/km ohne MwSt für das Gewerbe überlassen. Bei einem auf das Gewerbe zugelassen Kfz wäre das anders.
danke für deine Antwort. Was meinst du mit "persönlicher steuersatz"? Gewerbesteuer fällt weg, da ich unter dem Freibetrag bleibe.
Ich bin Student und das Gewerbe ist meine Nebentätigkeit. Ich habe 4608,- Lohn aus nichtselbstständiger arbeit und ca 6000,- im Jahr aus selbständiger Arbeit. Ab 7.500,- ist man einkommenssteuerpflichtig. D.h. ich muss ende des jahres 10608,- als Einkommen bei der Steuererklärung angeben, obwohl die 6000,- auf meinem Geschäftskonto sind?