Kleinunternehmer Regelung gilt nicht mehr?

2 Antworten

Sobald festgestellt wird, das die Kleinunternehmer Grenze überschritten wird, muss dies dem Finanzamt gemeldet werden.
Solltest du beim Jahreswechsel feststellen, das du die Grenze überschritten hast, gilt für das neue Jahr eben die regelbesteuerung inklusive der Abgabe von umsatzsteuervoranmeldung.

deine Rechnungen müssen die ust ausweisen und du bist vorsteuerabzugsberechtigt.

Padi3500 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 08:28

Hallo, angenommen ich stelle dies eben erst fest, bei meiner EÜR? wie läuft das dann? Muss ich das Ganze rückwirkend machen? Oder ist das tatsächlich der subjektiv festgestellte Zeitpunkt? Gibts da eine Quelle?

TodiX198  03.03.2022, 08:53
@Padi3500

Das schwierige dabei ist, glaubhaft zu machen, das du erst bei Erstellung der EÜR davon wusstest, das du die Kleinunternehmer Grenze überschritten hast. Wir gehen fiktiv davon aus, das du 2020 angefangen hast und 2021 ist dir aufgefallen das du die Grenze überschritten hast.. wenn es ganz unglücklich für dich läuft und du die eür im Juni 2021 abgibst, dass das Finanzamt möchte das du deine kompletten Rechnung mit ust ausweist (für 2021) und die ust- nachträglich an das Finanzamt entrichtest.
quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/umsatzsteuer-kleinunternehmer-2-wer-als-kleinunternehmer-keine-umsatzsteuer-zahlen-muss_idesk_PI20354_HI3253247.html

Padi3500 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 09:10
@TodiX198

Dementsprechend, würde es sich anbieten, jetzt die Ust anzumelden und ab Stand heute alles mit Ust zu berechen?
So kann ich ggfs. die letzten Rechnungen alle "umschreiben" und mit Ust abrechen?

TodiX198  03.03.2022, 10:00
@Padi3500

Weißt du denn schon das du die Kleinunternehmer Grenze überschritten hast? du meldest das dem Finanzamt und die schreiben dir, das du dann auch verpflichtet bist ust Voranmeldungen einzureichen.

Ab dem 01.01.2020 beträgt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 22.000,00 EUR. Die 50.000,00 sind nur eine Vorausschau für das laufende Jahr. Du musst aber auch das Vorjahr anschauen.

Wenn Du 2021 einen Umsatz von mehr als 22.000,00 hattest, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung für dieses Jahr nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt, dass für die bereits erzielten Erlöse die Umsatzsteuer abzuführen ist und natürlich für alle weiteren auch, ab 01.01.2022. Im Gegenzug darfst Du dann aber auch für alle angefallenen Kosten die Vorsteuer geltend machen.

Sollte dies so zutreffen, dann sind die Voranmeldungen ggf. zu korrigieren. Beachte für Deine Kalkulation, dass das Geld, was Du bekommen hast, immer schon brutto war, Du musst die USt also aus den in 2022 erzielten Einnahmen abführen. Je 19/119 des Betrages. Warum immer schon brutto? § 19 ist keine Befreiungsregelung, sondern nur eine Verwaltungsvereinfachungsregelung. Für die Zukunft kannst Du Deine Preise natürlich anpassen und die USt draufschlagen.

Padi3500 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 09:33

Danke das hilft mir definitiv weiter. Dann werde ich das in Zukunft machen und die Ust anmelden. Vorsteuer kann ich auf alle Käufe theoretisch auch rückwirkend in Anspruch nehmen?

lowad  03.03.2022, 10:07
@Padi3500

Wenn du ab 2022 in die USt rein kommst, wird dein Voranmeldungszeitraum vierteljährlich sein. Du musst also bis spätestens 10.04.2022 deine UStVA für Januar bis März abgeben und die Schuld bezahlen. Falls du länger Zeit haben willst (bis 10.05.) wäre es sinnvoll eine Dauerfristverlängerung bei deinem FA zu beantragen.

kegus  03.03.2022, 20:28
@Padi3500

Ja, Vorsteuer kannst Du dann auch jeweils ab dem Jahresanfang in Anspruch nehmen.