Gewerbeabmeldung/ neues Gewerbe - Kleingewerbe möglich?
Hallo, ich ziehe in ein anderes Bundesland, muß also mein Gewerbe abmelden. Am neuen Ort würde ich gerne ein neues Gewerbe anmelden (ohne Verlegung in einen neuen Meldebezirk).
Die Frage ist jetzt wegen dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung - ist das, wenn ich ein neues Gewerbe anmelde, im laufenden Geschäftsjahr möglich? Umsatz Vorjahr und dieses Jahr waren unter 17.500.
Ich würde halt gerne mein altes Gewerbe mit Regelbesteuerung auslaufen lassen, es gibt da auch etliche Rechnungen mit ausgewiesener Mwst. die ich nicht umändern kann. Doch für mein neues ab September hätte ich halt gerne die Kleinunternehmerregelung. Geht das irgendwie? Der Sachbearbeiter auf dem Finanzamt war sich da nicht siher, wegen "Unternehmereigenschaft" und so...
Oder wenn ihr noch andere Ideen habt, wie ich das handhaben kann, gerne.
LG Mel
7 Antworten
Kann nun das alte Gewerbe regelversteuert laufen und das neue als Kleingewerbe?
Nein;
weil die Eigenschaft Kleinunternehmer an der Person 'hängt' und nicht am Gewerbe.
Es heißt im UStG schließlich Kleinunternehmer und nicht Kleingewerbe.
Ein Wechsel ist nur zum Jahreswechsel möglich und nur dann, wenn die Regelbesteuerung 5 Jahre bestanden hat.
SIcherster Weg: Brief ans Finanzamt im Sinne von: "bitte teilen Sie mir schriftlch mit, zu welchem Zeitpunkt ich frühestens von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechseln kann. Mfg ..."
soweit ich weiß, kannst du bei einem neuen gewerbe die kleinunternehmerreglung für dich in anspruch nehmen. das alte gewerbe hat mit dem neuen nix mehr zu tun oder ist es dasselbe gewerbe, nur umgemeldet?
Dankeschön JoWaKu, damit kann ich jetzt etwa anfangen, und da ist dann auch wirklich nichts zu machen. Das war das was der Mann vom Finanzamt meinte...
Liebe Grüße Melody
Hallo, da Du der Unternehmer bist, werden alle deine Einkünfte in einem Jahr zusammengerechnet. Die Grenze bleibt bei jährlich € 17.500,-. Sonst könnte man ja theoretisch alle 3 Monate sein Gewerbe ab und ein anderes neu anmelden. Wenn Du über diesen Umsatz kommst, hilft auch keine andere Idee.
Die "Kleinunternehmerregelung" bezieht sich auf den Unternehmer, also auf die PERSON - Somit ist das nicht so einfach. Wenn man sich EINMAL für die USt entschieden hat, dann hängt man da dran
Ich würde aber vielleicht mal ein offenes Gespräch mit dem Finanzamt führen, die Umsätze offenlegen und bitten, Dir die Kleinunternehmerregelung zuzugestehen - bei kleinen Ämtern funktioniert das manchmal