Muß ein Kleinunternehmer alle Quittungen & Rechnungen für Wareneinsatz bzw. andere Kosten aufheben?

8 Antworten

Natürlich musst Du die Belege aufbewahren, sogar über 10Jahre hinaus, kommt drauf an, wann Du die Steuererklärung einreichst und den Bescheid erhältst.

Du musst die ganzen Belege aber nicht mit der Erklärung zusammen zum Finanzamt schicken, da reichen Anlage EÜR und eine Einnahmen-Überschußrechnung erst mal aus.

Auf Aufforderung oder bei Betriebsprüpfungen musst Du sie aber parat haben.

Erste, goldene Buchhaltungsregel: Keine Buchumg ohne Beleg !

Fahrtkosten sind eine Sache für sich ! 1 % Regelung - PKW Betriebsvermögen ja/nein.

Du solltest unebdingt einen Steuerberater aufsuchen, bevor Du durchstartest.

Natürlich - alle Einnahmen und Ausgaben aufführen. Wie sollst Du denn sonst eine Bilanz zustande bekommen. Wenn Du Sachen einkaufst und aus der Firmenkasse nimmst, wärst Du ja verrückt, wenn Du die nicht aufführst.

EnnoBecker  25.02.2010, 12:26

Hier ging es nicht ums Aufführen, sondern um das Aufbewahren von Belegen.
 
Das hat auch mit der Bilanz - wenn denn eine zu erstellen ist oder freiwillig erstellt wird - nichts zu tun.
 
Und alles zusammen hat mit Kleinunternehmerschaft nichts zu tun.

Alle Belege auf jeden Fall aufheben (10 Jahre - für spätere Prüfungen). Weitere Kosten wie Telefon etc. habe ich während meiner Kleinunternehmerzeit pauschal mit 20% der Gesamtkosten abgesetzt. Wenn du mehr hast und evtl begründen kannst dann auch mehr. Oder dann besser noch ein EVN.

@PANIKGIRL: Kleinunternehmer müssen nicht bilanzieren

EnnoBecker  25.02.2010, 12:20

"Kleinunternehmer müssen nicht bilanzieren"
 
Woher nimmst du denn diese Weisheit? Was hat denn die umsatzsteuerliche Behandlung mit der gesellschaftsrechtlichen oder ertragsteuerlichen Behandlung zu tun?
 
Wie löst du diesen Fall:
GmbH. Vermietet nur Wohnungen und eine Gewerbeeinheit. Umsatzsteuerfreie Umsätze = 1 Mio, umsatzsteuerpflichtige Umsätze = 1.200.
 
Bilanzierungspflichtig? Ja, §§ 13 (3) GmbHG, 6 HGB, 238 ff HGB, 140 AO

Kleinunternehmer? Ja, § 19 (1) iVm (3) UStG.

andik80  25.02.2010, 12:28
@EnnoBecker

Hallo EnnoBecker, was hat die Umsatzsteuerpflicht der Umsätze mit der Kleinunternehmerregelung zu tun?

Meines Wissens nach kann man Kleinunternehmer nur bis 17.500 EUR Umsatz (unabhängig von der Umsatzsteuerprflicht) sein. Weit weg also von der Bilanzierung.

Falls dem nicht so ist, sorry!

Zu deinem Fall: Kann eine GmbH Kleinunternehmer sein?

Grüße Andreas

EnnoBecker  25.02.2010, 13:13
@andik80

Ich hab die zutreffenden Normen extra hingeschrieben.
 
Musst nur reingucken. § 19 (3) erklärt beispielsweise, wie man die Bemessungsgrundlage errechnet. Einfach nur ins Gesetz gucken.
 
Und wo steht im Umsatzsteuergesetz etwas darüber, welche Rechtsform ein Unternehmer haben muss?

andik80  25.02.2010, 13:38
@EnnoBecker

OK §19 (3) war mir so nicht bekannt. Danach werden tatsächlich die steuerfreien Umsätze abgezogen. Asche auf mein Haupt ;-)

pollo  25.02.2010, 14:47
@andik80

@andik80: Nein, gleich nen ganzen Aschenbecher... Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer...

andik80  26.02.2010, 08:25
@pollo

@pollo: Na die Leute hab ich ja gern! Sich an dieser Diskussion zum ersten mal beteiligen und der einzige Kommentar beizieht sich darauf jemanden wegen einem Fehler runter zu machen. Das hättest du dir auch sparen können!

Im übrigen hat das nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun - das nur mal am Rande.

EnnoBecker  26.02.2010, 09:51
@andik80

Also ich hätte diese Information dankend aufgenommen, wenn sie für mich neu wäre.

andik80  26.02.2010, 09:58
@EnnoBecker

@EnnoBecker: Dies tue ich auch gerne. Danke. Meine Kritik bezieht sich auf pollo, weil er sich das erste mal an dieser Diskussion beteiligt und dann diesen nutzlosen Kommentar abgibt ...

EnnoBecker  26.02.2010, 10:05
@andik80

Na, sieh es mal nicht so eng. Der Tag ist doch schön.

andik80  26.02.2010, 10:18
@EnnoBecker

Da hast du auch recht ;-) auch wenn's hier regnet. Dafür steht aber das WE vor der Tür.

pollo  26.02.2010, 10:46
@andik80

@andik80: regnet es noch? Schönes Wochenende :-)LG Pollo

andik80  26.02.2010, 10:48
@pollo

@pollo: ja regnet noch. Dir auch ein schönes WE ;-) Grüße andik80

Du bist gar nicht verpflichtet Deine Belege zu sammeln - jedenfalls nicht die über Deine Betriebsausgaben. ALLERDINGS: Wer die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen will hat natürlich die Ausgaben glaubhaft zu machen, das macht man mit den Belegen. Das kann ein Kassenbon sein (so er denn alle notwendigen Angaben enthält), eine Reisekostenabrechnung (wenn das Auto nicht ins Betriebsvermögen gehört über die km) oder eine Aufstellung über die ein- und ausgehende Telefonate (um den betrieblichen Anteil der Kosten zu ermitteln).

EnnoBecker  25.02.2010, 12:16

So ist es. DH.

Als Kleinunternehmer bezahlt du keine Umsatzsteuern, also kannst du die Ausgaben auch nicht geltend machen. Bekommt das also sowieso nicht zurück.