Muss man als Kleinunternehmer beim Versand die Ust auf der Rechnung angeben?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst einmal kannst du auf Portokosten keine Umsatzsteuer erheben. Andere Versandkosten werden Bestandteil deiner Rechnung.

Beispiel:

Verkaufspreis = 96,00 Euro

Versandkosten = 4,00 Euro

(ggf.) 19 % USt = 19,00 Euro

(ggf.) Rechnungsbetrag = 119,00 Euro

Widersprechen muss ich allerdings der Meinung der anderen User bezüglich der Umsatzsteuer bei der Kleinunternehmerregelung. Bis zu einem maximalen Umsatz von 17.500 Euro im Jahr der Existenzgründung und einem Umsatz von höchstens 50.000 Euro im Folgejahr, kannst du nach § 19 (1) des Umsatzsteuergesetzes selbstverständlich mit oder ohne Ansatz der Umsatzsteuer in deinen Ausgangsrechnungen arbeiten.

Setzt du hierbei die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen an, bist du auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Verzichtest du hingegen auf den Ansatz der Umsatzsteuer, kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen. In diesem Fall gehört aber ein entsprechender Vermerk auf deine Rechnungen.

Damit du einmal siehst, was die Kleinunternehmerregelung genau besagt, solltest du dir den folgenden Link einmal genauer anschauen:

http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung?utm_source=gutefrage&utm_medium=link&utm_campaign=rahlf

als kleingewerbebetreibender DARSFT du KEINE steuer ausweisen. da bekommst du dann probleme mit dem finanzamt und musst auch steuern zahlen

cronix1984 
Beitragsersteller
 25.01.2012, 02:20

Ja genau das ist ja meine Frage. Da ich beim Versand aber unter Umständen die USt selbstverständlich beispielsweise an die Post zahle, muss ich diese also nicht seperat auf der Rechnung ausweisen?

kuckkuck  26.01.2012, 04:58
@cronix1984

auf porto gibt es keine steuer....wenn du ware kaufst, dann zahlst du ja auch vorsteuer und darst die ware nicht mit mwst angeben... NICHTS auf der rechnung darf versteuert angegeben werden

gruenderlexikon  03.02.2012, 17:13
@kuckkuck

Selbstverstandlich hat man nach § 19 (1) des Umsatzsteuergesetzes das Wahlrecht im Rahmen der Kleinunternehmerregelung mit oder ohne Ansatz der USt in Rechnungen zu arbeiten.

2 x DH ???

gruenderlexikon  03.02.2012, 17:13
@kuckkuck

Selbstverstandlich hat man nach § 19 (1) des Umsatzsteuergesetzes das Wahlrecht im Rahmen der Kleinunternehmerregelung mit oder ohne Ansatz der USt in Rechnungen zu arbeiten.

2 x DH ???

kuckkuck  25.01.2012, 01:42

achso und du musst auf die rechnungen schreiben --Nach §19 UStG, Kleingewerberegelung, kann auf den Rechnungen keine MwSt ausgezeichnet werden.

Nein, dass darfst du doch gar nicht als Kleinunternehmer.

Auf der Rechnung eines Kleinunternehmers hat das Wort Umsatzsteuer nichts verloren.

Die Antwort ist also Nein. Du gibst den Bruttobetrag an ohne irgendwelchen weiteren Erläuterungen.