Muss ich als Kleinunternehmer die USt-IdNr. oder die Steuernummer angeben?
Hallo welches der beiden oben stehenden Nummern muss ich als Kleinunternehmer auf der Rechnung angeben?
Ich weiß zwar nicht ob es wichtig ist, aber ich habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
4 Antworten
Nein, die vorige Antwort ist falsch. Laut UStG reicht eins von beidem aus, egal welches, also ENTWEDER Umsatzsteueridentifikationsnummer ODER Steuernummer, gerne auch beides.
KANN, MUSS aber nicht.
Deswegen ist meine Antwort nicht falsch!
Selbst Du schlägst alternativ ja beides vor! 😎
Hallo welches der beiden oben stehenden Nummern muss ich als Kleinunternehmer auf der Rechnung angeben?
Ich weiß zwar nicht ob es wichtig ist, aber ich habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Ja, was denn nun? Bist Du nun Kleinunternehmer oder nicht???
Ansonsten ist es Dir überlassen, welche Nummer Du auf Deinen Schriftstücken, E-Mails, Homepage etc. angibst. Lediglich bei innergemeinschaftlichen Geschäften benötigst Du zwingend die USt-IDNr.
Ich persönlich würde Dir empfehlen stets und ausschließlich die USt-IDNr. zu verwenden, da bei Herausgabe der Steuernummer immer eine Missbrauchsgefahr besteht.
Üblicherweise die Uid-Nummer
Im Übrigen sollte doch ein "Selbständiger" in der Lage sein, bei google die Suchbegriffe "Pflichtangaben Rechnung" einzugeben! Dann hast Du sofort Deine Antwort!
Das Leben könnte so einfach sein!