Kleingewerbe EÜR - Benzinkosten KFZ?

1 Antwort

So einfach ist es leider nicht. Einfach nur die Belege verwenden kannst du nur bei reinen Geschäftswagen bzw. überwiegend geschäftlich genutzten Fahrzeugen. Ich unterstelle aber mal, dass du dein Privatfahrzeug benutzt und dieses mindestens zu 10% und höchstens zu 50% betrieblich nutzt.

In diesem Fall setzt du am einfachsten mit der KM Pauschale von 30 Cent an. Über die Fahrten solltest du ein Fahrtenbuch führen, denn bei einer Betriebsprüfung müßtest du belegen, wie du auf die abgerechneten KM gekommen bist. Es gibt noch eine andere Methode, aber die ist komplizierter.

Wenn du den Betrag mit der KM Pauschale ermittelt hast, setzt du den in der EÜR in der Zeile "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" ein.

shirogjeff 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 12:55

So könnte ich aber ja auch irgendwelche Strecken im Fahrtenbuch notieren, mit beliebigen KM Anzahlen. Gilt das wirklich als Nachweis für die entstandenen Kosten?

Renick  25.08.2017, 13:02
@shirogjeff

Könntest du theoretisch, ja. Aber bei einer Betriebsprüfung wird komplett alles angeschaut, nicht nur das Fahrtenbuch. Und so kann es dann schnell aufgedeckt werden, wenn es irgend welche Ungereimtheiten mit anderen Belegen gibt und irgend was nicht zusammen passt.

Solltest du nicht machen. Die haben dich sonst ganz schnell am ... wegen Steuerhinterziehung und das ist nicht lustig.

shirogjeff 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 13:07
@Renick

ja, war eine theoretische Überlegung :D

Müsste man in dem Fahrtenbuch auch die private Nutzung notieren oder reicht es nur die geschäftliche zu dokumentieren?

Renick  25.08.2017, 13:36
@shirogjeff

Wenn du dein Privatauto zu weniger als 50% geschäftlich nutzt, dann reichen die betrieblichen Fahrten aufzuschreiben. Bei einem Geschäftsauto, das man auch privat nutzt, ist die Sache wieder anders.