Reverse-Charge Verfahren beim Kleinunternehmer auf eBay nicht gezahlt, welche Zinsen fallen beim Finanzamt an?
Hallo,
ich habe erfahren, dass ich für meine eBay-Rechnungen als Kleinunternehmer Ust ans Finanzamt abführen muss.
Da ich irgendwie keine Ust-ID vom Finanzamt erhalte, kann ich diese auch nicht in eBay hinterlegen. Folglich bekomme ich brutto-Rechnungen von eBay ausgestellt.
Wie berechne ich jetzt selbst die Steuer, die ich abführen muss?
Brutto-eBay-Rechnung minus 19%, und davon dann die 19% ausrechnen?
Ich hatte die letzten 10 Jahre keine Ust auf ebay-Rechnungen gezahlt, da ich damals 2011 extra bei einem Steuerberater war (einmalige Beratung) und er gemeint hat, die Rechtssprechung wäre uneindeutig und ich solle es so lassen und kein Reverse-Charge abführen.
Hier steht, dass für jeden zu spät angemeldeten Monat das ganze "mit 6 Prozent pro Jahr verzinst" wird. https://www.feierabendstartup.de/reverse-charge/
Wie ist das zu verstehen? Welche Kosten würden für mich bei ca. 500 € (gesamt) abzuführender eBay-Ust zukommen nach 10 Jahren?
4 Antworten
ich habe erfahren, dass ich für meine eBay-Rechnungen als Kleinunternehmer Ust ans Finanzamt abführen muss.
Kennst du §19 UStG überhaupt?
Wenn nein, dann solltest du dich damit beschäftigen. Als Kleinunternehmer darfst du keine USt. auf deinen Rechnungen ausweisen (!). Brutto ist also als Kleinunternehmer auch Netto. Du musst demnach auch keine Steuern an diese bezahlen, solange du die Grenzen als Kleinunternehmer nicht überschreitest.
Da ich irgendwie keine Ust-ID vom Finanzamt erhalte, kann ich diese auch nicht in eBay hinterlegen.
Die bekommt man auch nicht als Kleinunternehmer, sondern eine Steuernummer.
Eine Ust-ID bekommt man zb. als GmbH.
Eine Ust-ID bekommt man zb. als GmbH.
kopf-tisch ....
eine USt-ID-Nummer kann JEDER Unternehmer beantragen! (und bekommt diese auch!!!) (ich habe einen Jahresumsatz von unter 20.000 € (Nebenerwerb), USt-ID-Nummer steht auf meinen Rechnungen!)
Reverse-Charge schuldet ausnahmslos der LeistungsEMPFÄNGER (also der Fragesteller), sofern die Rechnungen von Ebay Irland ausgestellt werden!
Man kann sehrwohl auch als Kleinunternehmer eine Ust-ID beantragen, ohne dass man Ust in seinen Rechnungen ausweist: https://www.akademie.de/wissen/ustidnr-auch-fuer-kleinunternehmer
Hallo, es geht hier nicht um meine Rechnungen, sondern um die eBay-Rechnungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, da es eine ausländische Dienstleistung ist. Auf diese muss man auch als Kleinunternehmer zwingend Umsatzsteuer abführen (siehe Link) https://www.feierabendstartup.de/reverse-charge/
Wenn du keine USt Voranmeldungen machen musst, und auf deine Umsätze keine Steuern abführst (Kleinunternehmerregelung), dann ist da ok bis zu einer Umsatzgrösse von 15.000 Euro im Jahr. (Umsatz, nicht Gewinn)
Dann hast du nichts zu befürchten.
Dann kannst du umgekehrt auch keine Steuerfreien Rechnungen aus dem Ausland bekommen (wie die Ebay Gebühren) und keine gezahlte USt zurückbekommen. Das ist bei Ebay also völlig korrekt, dass du eine Bruttorechnung bekommst und die Steuer bezahlen musst. Aber natürlich als Kosten in deiner EÜR einsetzen kannst.
- die Umsatzgrenze liegt seit 2020 bei 22.000 € (vorher bei 17.500 €)
- bei Reverse-Charge schuldet auch ein Kleinunternehmer die Steuer an das Finanzamt
genau
Teile dem Finanzamt schriftlich mit dass Du Dienstleistungen eines in Luxemburg ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmst und dafür eine Umsatzsteuer-ID-Nr. brauchst. Denn bei Kleinunternehmern erteilt das Bundeszentralamt für Steuern nur dann diese Nummer, wenn dieser Sachverhalt beim Finanzamt entsprechend gespeichert ist.
Die USt- id bekommst du vom bundeszentralamt für Steuern nicht vom Finanzamt. Die kannst du auch als kleinunternehmer bekommen.
Bist du sicher das du die Umsatzsteuer der Umsätze von eBay schuldest. Wird die Leistung vielleicht von einem deutschen Tochter Unternehmen von eBay erbracht? Dann wäre es richtig das eBay UST ausweist. Ansonsten machen die das da die sich nicht als Unternehmer führen. Wende die an den Support damit das geändert wird
ja, bin mir sicher, dass jeder Unternehmer auf eBay die Steuern für die Rechnungen abführen muss, da die in Luxemburg sitzen. Überall nachzulesen.
Beim Bundeszentralamt für Steuern hatte es nicht geklappt, dann hatte ich mal das Fianzamt gebeten, die wollten das für mich machen, kam aber nie etwas. Aber das ist mir egal. Mich interessieren nur meine gestellten Fragen, auf die leider keiner eine Antwort hat.
Aber das ist mir egal, dann zahle ich halt doppelt Ust. Mir gehts um die Zinsen, die anfallen.