Urteil kopieren oder abfotografieren nicht erlaubt?
Nach einer kleinen Verhandlung im Amtsgericht wurde uns eine Ausfertigung zugestellt. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Amtsgeriicht wurde meinem Bruder von der Justizangestellten mitgeteilt, dass das Urteil im Amtsgericht liegt und er Akteneinsicht verlagen kann. Also, dass er persönlich vorbeikommen und dass orignal Urteil SEHEN kann. Eine Kopie dürfte sie nicht zusenden. Auch ein Foto darf bei Akteneinsicht von dem Urteil nicht gemacht werden. Bitte??? Es wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Das verstehen wir jetzt nicht. Gerade für den Fall wenn die Richterin verklagt werden soll aufgrund des Urteils würde man niemals eine Chance haben, dass zu beweisen. Weil mir nichts an Beweisen vorliegt. Das Urteil liegt ja am Gericht. Und könnte jederzeit abhanden kommen. Ich hoffe jetzt mal auf eine Fehlinfo der Justitzangestellten. Wer kann dazu was sagen? Vielen Dank!
6 Antworten
Die Justizangestellte hat Recht. Du bekommst eine Ausfertigung, das Original verbleibt in der Akte. Durch die Unterschrift des Urkundsbeamten wird bestätigt, dass die Ausfertigung dem Original entspricht.
Dass eine Gerichtsakte verschwindet, ist zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Sollte es tatsächlich passieren, hast du immer noch deine Ausfertigung.
Super. Allerdings hat ja auch niemand behauptet, dass das nicht vorkommen kann. Die eigentliche Frsge ist, warum der Kläger respektive sein Anwalt nicht entsprechend umgehend einen Antrag auf Nachreichung eingereicht hatte: (Zitat aus dem verlinklten Artikel):
"Dem Hinweis einer Gerichtssprecherin, die verlorenen Dokumente könnten nachgereicht werden, widersprach Vitt: Dafür sei laut der
Verfahrensordnung des Straßburger Gerichts ein Beschluss eines Richters erforderlich. Einen solchen habe es nicht gegeben. Das Verfahren sei damit beendet."
Hier traf also Schlamperei auf Nachlässigkeit seitens des Klägers. Denn die Einstellung des Verfahrens hätte verhindert werden können - aber dazu hätte der Kläger eben rechtzeitig reagieren müssen.
Super furbo!!! Genau dieses Problem sehe ich. Damit ist alles gesagt. Blöd gelaufen... Hätte er mal ein Kopie vom Urteil bekommen oder es persönlich abfotografiert... Die Beweise liegen ausschließlich bei dem, der Probleme bekommen könnte. Und da liegen Sie immer und ewig. Ausser es steht was an. Dann wird der JOKER gezogen und plötzlich sind die Beweise verschwunden. Da ist eine Ausfertigung mit Unterschrift der Justizangestellen nichts wert! Warum soll ich mich darauf verlassen und dieses unnötige Risiko zusätzlich eingehen? Und genau das wird wohl der Grund warum es verboten ist ein Foto der Urschrift zu schießen!
Anscheinend hast du nicht verstanden, dass der Sachverhalt bei der Klage gegen die Hundesteuer ein völlig anderer ist.
In deinem Fall ist das Verfahren bereits gelaufen, ein Urteil wurde gefällt und du hast die Ausfertigung des Urteils in Händen.
Vergiss es, ich frage nicht mehr.
Es geht ihm wahrscheinlich um die Unterschrift des Richters, und er versteht offensichtlich nicht, dass der Urkundsbeamte auf der Ausfertigung bestätigt, dass der Richter, wie auch immer er heißt, das Urteil unterschrieben hat.
Naja er will irgendjemanden unter Druck setzen, am besten den Richter.
Dass er damit genau die Einflussnahme beabsichtigt, die er auf der anderen Seite vermutet/befürchtet, scheint ihm nicht klar zu sein...
Wie schon gesagt, für mich hört sich das nach dem üblichen Reichsbürger-Gefasel an.
Fehlt nur noch die Forderung nach dem "Amtsausweis" :D
Du erzählst so ein blödsinn...du hast von dem ganzen überhaupt keine Ahnung Zuluo. Die Gesetze sind eindeutig und daran kannst du nichts ändern. Ich würde dir vorschlagen mal ein Beratungstermin beim Anwalt geben zu lassen, vielleicht kann er dir die Gesetzgebung und das Prozedere besser erklären....so dass du dies auch verstehst.
Wenn es so ein großes Problem darstellt eine Kopie der Urschrift zu erhalten, muss dass ja weitere Gründe haben.
Die Frage, weshalb eine einfache Kopie der Urschrift aus dem Amtsgericht einem rechtlich nicht zusteht, konnte mir leider keiner beantworten.
Klar... Einen Anwaltstermin vereinbaren nur weil es der Behördendame nicht möglich ist mir eine Kopie zu machen... :-):-):-) Das dieses Verhalten der Behörden unsinnig ist, merkt wohl niemand.
Es wurde doch schon an anderer Stelle gesagt, dass es darum geht, dass ggf. mit der Unterschrift des Richter kein Schindluder getrieben werden kann.
Mit modernen technischen Möglichkeiten wäre das, wie du sicher verstehen kannst kaum mehr ein Problem.
Was deine Ansicht zum Verhalten der Behörde angeht, solltest du nicht dieses als Unsinn bezeichnen, da sich hier schlicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten wird. Wenn dann müsstest du dementsprechend die gesetzliche Lage als solche als unsinnig bezeichnen.
Oder bist du nun wirklich der Meinung, die Behörde sollte wegen dir gegen geltendes Recht verstoßen und dir eine Kopie erstellen?
Die Frage, weshalb eine einfache Kopie der Urschrift aus dem Amtsgericht einem rechtlich nicht zusteht, konnte mir leider keiner beantworten.
Die Frage wurde erschöpfend beantwortet. Dein Mangel an Begriffsvermögen respektive deine Unfähigkeit, die eigene rechtsirrige vorgefasste Meinung zu korrigieren, ändert nichts daran.
Zum besseren Verständnis - worin soll sich die Euch zugegangene Ausfertigung ( des Urteils? ) von der des Gerichtes unterscheiden?
Außerdem verklagt man keine Richter wegen eines gefällten Urteils, sondern man legt Rechtsmittel ein ( Widerspruch / Revision )
Es ist keine Kopie und auch kein Original! Und somit vermisse ich darauf die Unterschrift vom Richter der für sein Urteil geradesteht. Der Richter sagt später, er hat nichts geurteilt wenn es brenzlich wird und eine Ausfertigung ist kein Urteil. Dann verschwindet auch noch das Beweisstück und das wars. In meiner Firma werden auch nur Verträge mit original Unterschriften der Führungskräfte getätigt und nicht mit Ausfertigungen die von der Sekretärin kommen. Wozu dieser komplizierte Umweg? Ich will nur Sicherheit und Klarheit. Dann bleibt immer noch meine Frage offen, wieso keine Kopie oder Foto möglich ist? Wo liegt jetzt hier das Problem für die Ämter?
Die Unterschrift des Richters befindet sich auf der Urschrift im Archiv des Gerichts.
Niemand erhält eine Ausfertigung mit Unterschrift des Richters, weil das so nicht vorgesehen ist, fertig.
Zwischen deiner Firma und einem Gericht dürfte es "geringe" Unterschiede geben, oder bist du Chef eines Gerichtes?
Ein Richter haftet nicht persönlich für ein Urteil, da er im Namen des Staates entsprechend der Gesetze handelt. Wenn du dich zu Unrecht behandelt fühlst, hast du entsprechende Rechtsmittel, die du gegen die Rechtsprechung einlegen kannst, aber nicht gegen eine bestimmte Person, weil er lediglich ein Vertreter des Staates ist.
Sicherheit und Klarheit hast du dadurch, dass du ein mittels Unterschrift der Urkundsbeamtin beglaubigtes Schriftstück erhalten hast.
Ich hatte es schon geahnt, dass es in die Richtung geht...
Am Ende hat der Richter alle Freiheit und nichts zu befürchten, wenn er fehlurteilt. Das gibts auch nur beim Staat... So sehe ich das. Und warum es ein Problem ist eine Fotokopie vom Urteil oder Urschrift anzufertigen weiss ich jetzt immer noch nicht.
Es ist keine Kopie und auch kein Original! Und somit vermisse ich darauf die Unterschrift vom Richter der für sein Urteil geradesteht.
Das ist bei einer gerichtlichen Ausfertigung auch unnötig. Und der Nachweis dafür, wer Richter in einem bestimmten Verfahren war, ist nicht alleine aus dem Urteil zu entnehmen, sondern aus den gesamten Unterlagen inklusive der Verteilungsordnung des jeweiligen Gerichtes.
Der Richter sagt später, er hat nichts geurteilt wenn es brenzlich wird und eine Ausfertigung ist kein Urteil.
Reichsbürgerblödsinn.
Dann verschwindet auch noch das Beweisstück und das wars.
Reichsbürgerblödsinn.
In meiner Firma werden auch nur Verträge mit original Unterschriften der Führungskräfte getätigt und nicht mit Ausfertigungen die von der Sekretärin kommen.
Ihr seid auch keine Amtsträger. Außerdem wird fast überall im normalen Geschäftsverkehr mittlerweile mit gescannten und einkopierten Unterschriften agiert (sieht man mal von den angesprochenen Vertragsunterlagen ab). Oder glaubt irgendjemand ernsthaft, dass zum Bespiel in einer gut frequentierten Anwaltskanzlei jedes Pipifax-Schreiben tatsächlich noch manuell von einem Anwalt unertschrieben wird?
Ich will nur Sicherheit und Klarheit. Dann bleibt immer noch meine Frage offen, wieso keine Kopie oder Foto möglich ist? Wo liegt jetzt hier das Problem für die Ämter?
Im Datenschutz ganz generell (in der Akte befinden sich sämtliche Unterlagen inkl. Aussagen und Anschriften sämtlicher Geladener), sowie in der vorbeugenden Verhinderung, dass Unterschriften gescannt und kopiert werden.
Am Ende hat der Richter alle Freiheit und nichts zu befürchten, wenn er fehlurteilt.
Schmarrn.
Der Richter soll auch nichts zu befürchten haben, da er im Namen und im Auftrag des Volkes handelt.
Wieso sollte man einen Richter, der seine staatlich zugewiesene Aufgabe erfüllt, auch persönlich unter Druck setzen? Das wäre ja schon versuchte Einflussnahme an der Grenze zur Befangenheit, wenn ein Richter aus Angst vor persönlichem Druck Einfluss auf das Urteil nähme.
Allein aus diesem Grund ist der Richter schon nicht persönlich zu belangen, damit er frei von jeglicher externer Einflussnahme urteilen kann.
Das Problem mit der Fotokopie liegt nur bei dir, weil du etwas verlangst was rechtlich und sachlich nicht vorgesehen ist. Dafür hast du die Abschrift erhalten, die das Gleiche beinhaltet wie die Urschrift.
Zudem verhindert man mit dem Verbot der Kopie/Fotografie einer Unterschrift, dass die Unterschrift durch Scan etc. fälschlich verwendet werden kann.
Vielleicht solltest du die Ausfertigung, die du bekommen hast, doch mal lesen. Da steht nämlich der Name des Richters bzw. die Besetzung der Richterbank genau drin. Mit Name und Titel.
Es sei denn, er hat eine Rechtsbeugung begangen (StGB § 339).
Ja, das kommt natürlich ständig vor.
es ja schon vieles gesagt, Urteilskopie ist nicht geheim und Kopie liegt ja vor.
Gegen Urteil kann man Rechtsmittel einlegen .. dazu sollte man einen Anwalt beauftragen, vielleicht erst mal nur Rat einholen.
Bei dem Kopierverbot vermute ich mal, dass es nicht um das Urteil selbst geht, das ja in Kopie vorliegt, sondern vielleicht um weitere Akten, für die eine besondere Vertraulichkeit besteht. Es steht ja nicht da, worum es gegangen ist. Das wäre die Erklärung, dass es weitere Prozessakten gibt, die man einseehn darf, aber die nicht jedem Beteiligten so einfach in Kopie ausgehändigt werden.
Es geht ausschließlich um das Original Urteil was wir gerne abfotografieren möchten. Das ist nicht erlaubt. Warum nicht? Und wo läge das Problem wenn man nichts zu verheimlichen hat? Was kann ich tun, wenn die es verbieten? Auf welchen Paragraphen kann ich verweisen?
Was kann ich tun, wenn die es verbieten?
Auswandern. Am Besten nach Taka-Tuka-Land.
Auf welchen Paragraphen kann ich verweisen?
Auf gar keinen. Hurrah!
:D
Auswandern. Am Besten nach Taka-Tuka-Land.
Angesichts der Ansichten des Fragestellers sowie seiner sonstigen Aktivitäten im Internet wäre Neuschwabenland nahe liegender.
Diese Ausfertigung ist genauso ein Original. Der Kläger und der Beklagte bekommen jeweils eine Ausfertigung und ist identisch mit dem Original da dies dreifach ausgedruckt wird.
Das du bei der Akteneinsicht nichts fotografieren oder kopieren darfst ist mir neu.
Ich bin auch Justizfachangestellte beim Sozialgericht, dort darfst du es zumindest.
Wenn du mit dem Urteil (Ausgang) nicht zufrieden bist kannst du ja Berufung einlegen, dann wird es vor dem Landgericht nochmal geprüft.
Und das Urteil kann nicht abhanden kommen, es müsste auch in der PC Akte gespeichert sein bei Gericht.
Wie schon unterhalb kommentiert bei einer anderen Antwort, fehlt hier das wichtigste. Nämlich die Unterschrift vom Richter. Wenn ich aufgrund eines Urteils den Richter verklagen möchte, habe ich nichts in der Hand. Ich habe eine Ausfertigung in der Hand die nicht vom Richter unterschrieben ist, sondern von jemanden, der nicht einmal in der Verhandlung dabei war und erst recht kein Urteil gefällt hat. Also null komma nix wert. Mein Vermieter möchte ja auch meine Unteschrift auf dem original Mietvertrag und nicht eine Ausfertigung die von meiner Sekretärin unterschrieben ist. Warum? Weil es dann nichts wert ist.
Eine Aufertigung oder eine beglaubigte Abschrift ist nie vom Richter unterschrieben, sondern von mir der Urkundsbeamtin und mit meinem persönlichen Siegel gestempelt. So ist nur mal das Gesetz. Ich verstehe dein Problem nicht. Wie gesagt dies ist genauso gut wie das Original.
Und du hast was ist der Hand und zwar dein eigenes Original...was mit dem Siegel genauso viel wert ist.
Wenn du Besorgnis wegen dem Richter hast...hättest du auch einen Befangenheitsantrag stellen können.
Nehme doch deine Ausfertigung und vergleiche sie bei der Akteneinsicht mit dem Original.
Ich habe eine Ausfertigung in der Hand die nicht vom Richter
unterschrieben ist, sondern von jemanden, der nicht einmal in der
Verhandlung dabei war und erst recht kein Urteil gefällt hat. Also null komma nix wert.
Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Du hast die Ausfertgung, und die ist sehr wohl etwas wert.
Anscheinend hast du dich auf Websites der 'Reichsbürger' herumgetrieben, die behaupten dasselbe.
Mein Vermieter möchte ja auch meine Unteschrift auf dem original
Mietvertrag und nicht eine Ausfertigung die von meiner Sekretärin
unterschrieben ist.
Völlig anderer Sachverhalt.
Nach einer kleinen Verhandlung im Amtsgericht wurde uns eine Ausfertigung zugestellt.
Mehr ist auch nicht nötig.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Amtsgeriicht wurde meinem Bruder von der Justizangestellten mitgeteilt, dass das Urteil im Amtsgericht
liegt und er Akteneinsicht verlagen kann.
Richtig. Er kann dazu auch seinen Anwalt als Zeugen mitnehmen, wenn er möchte.
Also, dass er persönlich vorbeikommen und dass orignal Urteil SEHEN
kann. Eine Kopie dürfte sie nicht zusenden. Auch ein Foto darf bei
Akteneinsicht von dem Urteil nicht gemacht werden.
Korrekt. In Amtsräumen besteht übrigens ein grundsätzliches Fotografieverbot; hier ist jedoch schon aus Gründen des Datenschutzes Fotografieren und Kopieren von Dokumenten nicht gestattet. Falls gewünscht, kann vom Urteil jedoch durch den zuständigen rechtspfleger eine weitere Kopie ausgefertigt und zugestellt werden (gegen Gebühr).
Das verstehen wir jetzt nicht.
S.o.
Gerade für den Fall wenn die Richterin verklagt werden soll aufgrund des Urteils würde man niemals eine Chance haben, dass zu beweisen.
Dafür wäre eine Anzeige wegen Rechtsbeugung erforderlich, und diese wiederum würde zu einer Unetrsuchung führen. Und natürlich würden die Unterlagen zum betreffenden Fall geprüft werden.
Weil mir nichts an Beweisen vorliegt.
Du hast doch deine Abschrift schon. Mehr ist unnötig.
Das Urteil liegt ja am Gericht. Und könnte jederzeit abhanden kommen.
Das kommt sehr selten vor, und dann nur wegen falscher Ablage bei der Archivierung. Aber selbst dann ist doch deine Abschrift vorhanden; die ist genauso gültig wie das Original, auch wenn da keine Unterschrift darauf ist.
Wir kennen ja alle die Aufnahmen im Fernsehen, wenn Angeklagte im Gericht sitzen und der ganze Presserummel dabei. Also dass Aufnahmen grundsätzlich verboten sind, kann ja nicht ganz stimmen. Und immer noch ist die Frage offen, wieso es ein Problem darstellt, eine Kopie vom Original vor meinen Augen zu bekommen.
Wir kennen ja alle die Aufnahmen im Fernsehen, wenn Angeklagte im Gericht sitzen und der ganze Presserummel dabei.
Stimmt - aber das sind definierte Ausnahmen von der Regel, nicht umgekehrt. Und die Aufnahmen sind auch ausschließlich auf den Bereich der Verhandlung selbst zu beschränken, und ggfs. zu verpixeln bzw. zu unterbrechen.
Eine Kopie der Urschrift vor meinen Augen ist schnell gemacht. Wieso wird das verwehrt?
Weil du keine Kopie der Urschrift bekommst. Die steht dir nicht zu.
Dafür hast du eine beglaubigte Abschrift erhalten, die exakt das Gleiche aussagt und genauso viel wert ist wie die Urschrift.
Was genau willst du also mit der Kopie, wenn du ein gleichwertiges Dokument hast?
Eine Kopie oder Fotografie hat im Gegenteil keinerlei Beweiskraft gegenüber deiner Abschrift.
Weil es gesetzlich nicht vorgesehen ist. Du hast eine Ausfertigung, darauf bestätigt der Urkundsbeamte, dass Richter Sowieso das Urteil unterschrieben hat.
Wovor hast du eigentlich Angst?! Was könnte deiner Meinung nach anders sein bei der Ausfertigung bzw. was könnte da stehen was im Original nicht steht?
Wenn es eine mündliche Verhandlung war, dann müsstest du auch ein Protokoll bekommen haben und dort steht auch der Verlauf der Verhandlung drin. Dieses Protokoll wird auch vorgelesen und von den Parteien vor Ort genehmigt.
Kaum zu glauben aber wahr. Ich selbst hab viel Hoffnung auf das Verfahren gesetzt:
http://t.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Klage-gegen-Hundesteuer-vor-Europaeischem-Gerichtshof-gestoppt