Kann man von der Polizei Akteneinsicht verlangen und muss einem die Polizei Akteneinsicht gewähren?

10 Antworten

Eine Akteneinsicht wirst Du nur mit einem Anwalt bekommen. Ohne Anwalt bekommste keine Akteneinsicht.

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 15:59

Warum nicht? Akteneinsicht habe ich in meine Führerscheinakte auch bekommen und da befindet sich auch das Schreiben von der Polizei. Als die Mitarbeiterin aus dem Zimmer war habe ich das Schreiben fotografiert. Drei Schreiben wurden mir kopiert, allerding mit 50cent pro Stück. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das hätte fotografieren dürfen. ich habe eine andere Führerscheinstelle angerufen, da kostet es nur 25Cent pro Blatt. Sie sagte mir, dass es meine Akte sei und es nicht strafbar ist, wenn ich hier was fotografiere.

Akteneinsicht kann nur ein von dir beauftragter Anwalt nehmen und zwar in die Akte bei der Staatsanwaltschaft (Ermittlungsakte).

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 20:54

Aber es ist ja noch nicht bei der Staatsanwaltschaft. Mir geht es zuerst darum zu prüfen, wer, wann und vor allem was gesagt hat. Ich muss wissen was das Landratsamt bzw. der Mitarbeiter vom LRA gesagt hat und dann kann ich entsprechend Anzeige machen. Dazu müsste ich aber zuerst in die Akten der Polizei schauen, was der Polizei gemeldet wurde.

angy2001  30.08.2014, 21:14
@lachs4709

Die Akteneinsicht der Akten der Poliezi geht immer nur über die Staatsanwaltschaft, Das ist das, was ich weiß.

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 15:55

Kann ich auch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen, wenn es bei der Polizei nicht funktioniert. Jedenfalls habe ich das Schreiben von der Polizei in meiner Führerscheinakte gesehen und hier konnte ich Akteneinsicht nehmen.

TheGrow  30.08.2014, 16:07
@lachs4709
Akteneinsicht kann nur ein von dir beauftragter Anwalt nehmen und zwar in die Akte bei der Staatsanwaltschaft (Ermittlungsakte).>

Die Staatsanwaltschaft erhält keine Akte, wenn Jemand in Gewahrsam genommen wurde, weil der Verdacht im Raum stand, dass der Betroffene Suizidgefährdet ist.

Da hier aber kein Ermittlungsverfahren vorliegt, hat der Fragesteller kein Anrecht auf Akteneinsicht. Gleichwohl kann er natürlich bei der Polizei Vorstellung werden und um ein klärendes Gespräch bitten. Vielleicht hat er ja Glück und er bekommt die gewünschten Auskünfte.

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 16:30
@TheGrow

Warum nicht? Akteneinsicht habe ich in meine Führerscheinakte auch bekommen und da befindet sich auch das Schreiben von der Polizei. Als die Mitarbeiterin aus dem Zimmer war habe ich das Schreiben fotografiert. Drei Schreiben wurden mir kopiert, allerdings mit 50cent pro Blatt. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das hätte fotografieren dürfen. Ich habe eine andere Führerscheinstelle angerufen, da kostet es nur 25Cent pro Blatt. Sie sagte mir, dass es meine Akte sei und es nicht strafbar ist, wenn ich hier was fotografiere. Was ist denn das für ein Rechtsstaat wenn man immer gleich zum Anwalt rennen muss. Schließlich kann man sich doch auch bis zur ersten Instanz selbst vertreten. Und um prüfen zu können, was das LRA der Polizei mitteilte, da ich überhaupt kein Suizid androhte, brauche ich nun mal die Akte. Sonst kann ja jeder verschleiern so arg er nur kann und die Menschen die wenig Geld haben, können sich nicht wehren. Dies kann bestimmt nicht im Sinne des Erfinders sein.

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 21:12
@TheGrow

Ich bin ja noch gar nicht soweit mit Staatsanwaltschaft. Ich muss zuerst wissen, was der Polizei, wann mitgeteilt wurde. Und deshalb benötige ich Akteneinsicht in die Polizeiakte. es ist ja traurig in einem Rechtsstaat, dass man gleich ein Anwalt benötigt. Somit werden Arme benachteiligt. Vor dem Gesetz ist doch jeder Mensch gleich dachte ich immer.

TheGrow  31.08.2014, 06:55
@lachs4709
Vor dem Gesetz ist doch jeder Mensch gleich dachte ich immer.>

Genauso ist es. Das Gesetz gilt ja auch für jeden, egal ob alt oder jung, ob männlich oder weiblich, ob Arbeitslos oder Akademiker, egal ob arm oder reich.

Klar, mit einer Anwaltszulassung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo lachs4709,

die Polizei muss Dir bzw. um genauer zu sein Deinem Rechtsanwalt Aktenakteneisicht gewähren, wenn Du Beschuldigter in einem Strafverfahren bist.

Aber wenn ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe, bist Du nur in Schutzgewahrsam genommen worden, weil der Verdacht im Raum stand, dass Du Dir das Leben nehmen wolltest. Eine Strafanzeige steht somit jedenfalls nicht im Raum.

Somit hast Du auch kein Anrecht da drauf, dass Dir die Polizei Akteneinsicht gibt.

Du kannst aber selbstverständlich mal zur Polizei hinfahren und um ein klärendes Gespräch bitten. Vielleicht können Dir die Beamten ja Deine Fragen beantworten. Aber wie gesagt, du kannst kein Anrecht auf Auskunft, was genau in den Akten steht.

Die einzige Auskunft, die Dir die Polizisten geben müssen, bzw. schon bei der Ingewahrsamnahme geben mussten ist, der Grund für die Gewahrsamnahme und die rechtliche Grundlage hierfür.

Die Beamten sind nicht verpflichtet Dir mitzuteilen, wer der Hinweisgeber war.

Schöne Grüße
TheGrow

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 23:12

Der Witz ist ja der, dass die Polizei mich zuerst vom LRA abholte und mich dann 3 Stunden in die Polizeizelle einsperrten bis der Unterbringungsbeschluss von der Stadt geschrieben wurde. Erst nachdem ich aus der Polizeizelle raus kam, habe ich den Unterbringungsbeschluss gelesen und gesagt, dass das nicht stimmt und dann wurde ich wieder in Handschellen gelegt und in die Geschlossene gefahren.

Im Polizeibericht steht, dass das Gesundheitsamt am Freitagmittag nicht mehr geöffnet hatte und sie mich deshalb zur Untersuchung untergebracht haben. Im Unterbringungsbeschluss von der Stadt heißt es hingegen, dass es nicht zu erwarten gewesen wäre, dass ich freiwillig auf das Gesundheitsamt mitgegangen wäre. Gefragt hat mich aber niemand. Wie kann so etwas behauptet werden?

TheGrow  31.08.2014, 06:37
@lachs4709

Schön langer und Umfangreicher Text.

Es bleibt trotzdem dabei, dass Dir die Polizei keine Akteneinsicht gewähren muss, weil gegen Dich kein Strafverfahren anhängig ist.

Du bist ja nicht in Gewahrsam genommen worden, weil Du eine Straftat begangen hast, sondern weil davon ausgegangen werden musste, dass Du eine Gefahr für Dich selber da stellst. Die Unterbringung in der Psychiatrie erfolgte nach dem Psychisch Kranken Gesetz (kurz PsychKG) Deines Bundeslandes.

Dann schreibst Du:

Im Unterbringungsbeschluss von der Stadt heißt es hingegen, dass es nicht zu erwarten gewesen wäre, dass ich freiwillig auf das Gesundheitsamt mitgegangen wäre.>

Die Stadt ist gar nicht berechtigt einen Unterbringungsbeschluss zu erlassen. Die Erlassung eines Unterbringungsbeschlusses unterliegt einzig und alleine einem Richter

Wenn Du der Meinung bist, dass hier Irgendeine Person eine strafbare Handlung begangen hat, dann muss Du diese dementsprechend anzeigen bzw. einen entsprechenden Strafantrag stellen.

Eine entsprechende Anzeige kann aber nur dann was bringen, wenn Du auch beweisen kannst, dass hier VORSÄTZLICH Unwahrheiten über Dich verbreitet wurden.

Aber selbst wenn Du einen Strafantrag stellst, heißt das noch nicht, dass Dir Akteneinsicht gewährt werden muss, denn Du bist nur Zeuge / Geschädigter in einem Strafverfahren und in erster Linie ist nur dem Beschuldigten in einem Strafverfahren Einsicht in die Akten zu gewähren und diese Einsicht kann der Beschuldigte auch nur über einen Anwalt nehmen.

Was die Sache mit Deinem Führerschein angeht:

Wenn Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde ist dieses ein Verwaltungsakt. Gegen einen Verwaltungsakt kann man vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Diesbezüglich solltest Du dann aber einen Anwalt aufsuchen und Dich diesbezüglich beraten lassen.

Aber wenn ich ehrlich bin, sind auch Deine Angaben im Bezug wie und warum dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde nicht ganz schlüssig.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann Dir die Fahrerlaubnis nicht so ohne weiteres entzogen haben. Liegen wie in Deinem Falle Zweifel an der der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vor, kann eine MPU angeordnet werden. Erst wenn Du die MPU, also den sogenannten Idiotentest nicht bestehst kann Dir die Fahrerlaubnis entzogen werden, aber nicht vorher.

Aber noch mal zusammengefast.

Die Polizei wäre nur dann verpflichtet Dir Akteneinsicht zu gewähren, wenn Du Beschuldigter in einen Strafverfahren wärst und die Einsicht wäre auch nur über einen Rechtsanwalt möglich.

Und die Führerscheingeschichte ist ein Verwaltungsakt, gegen denn Du mit einem Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht klagen kannst.

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 19:45

Ich weiß den Hinweisgeber. Aber aufgrund der Straftat von dem Hinweisgeber muss ich doch wissen, was dieser der Polizei mitteilte damit man mich in Gewahrsam nehmen konnte. Die Schutzgewahrsam war aber falsch, weil man der Polizei vom Landratsamt offensichtlich falsche dinge erzählte die eine Unterbringung rechtfertigten und das ist ein Straftatbestand, wenn man der Polizei etwas vorlügt, die mich dann ungerechtfertigt 6 tage lang untergebracht haben. Von einem Schutzgewahrsam kann keine Rede sein. Dann könnte ja jeder kommen und alle Leute bei der Polizei anschwärzen. Die Polizei holt die Leute dann ab und bringt sie für 6 Tage unter. Würden sie sich das gefallen lassen wenn das Landratsamt bei der Polizei anruft, dass man sie abholen soll, weil sie Suizid androhen. Was würden sie dann machen? Da wollen sie doch bestimmt auch wissen, was das Landratsamt der Polizei mitteilte - oder nicht? Und wenn sie dann auch noch in der Führerscheinakte lesen, dass hier überhaupt nichts von Suizid steht, sondern steht dass sie ganz normal weiter geredet haben und dann von der Polizei festgenommen und angeführt werden, dann würden sie sich bestimmt fragen was hier nicht stimmt. Ich habe auch was von §147 Abs. 5 gelesen mit recht auf Akteneinsicht, allerdings ist das nur bei Straftäter.

TheGrow  30.08.2014, 21:16
@lachs4709

Eine Unterbringung erfolgt niemals für 6 Tage, nur weil ein Hinweisgeber was ausgesagt hat.

Wenn Dich die Polizei abgeholt hat, bist Du auch einem Arzt vorgestellt worden, der die Unterbringung aufgrund Deines Zustandes für Notwendig gehalten hat. Dazu wird er ein ausführliches Gespräch mit Dir geführt haben. Im übrigen muss ja auch noch ein richterlicher Beschluss für die Unterbringung erfolgt sein. Bevor so ein Richter was unterschreibt, für er mit dem Betroffenen in der Regel auch noch ein Gespräch.

Es ist absolut unwahrscheinlich bis unmöglich, dass die Unterbringung nur aufgrund eines Hinweisgebers erfolgt ist, ohne dass sich ein Arzt ein Bild von Dir gemacht hat.

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 22:45
@TheGrow

Es war sogar so, dass eine Mitarbeiterin vom LRA/ Fsst mit der ich am 3.7.14 telefonierte, behauptete, dass ich behauptet haben soll, was sie machen würde wenn ihre Mitarbeiterin tot umfallen würde. sie schreibt auch, dass ich angedroht hätte mich umzubringen. Ich habe ihr nur gesagt, was schon passierte wenn man den Leuten einfach den Führerschein wegnehmen möchte und auch noch behauptet wurde, dass ein Gutachten von mir vorliegt, welches an meiner Fahrtauglickeit zweifelt. Es liegt aber überhaupt kein Gutachten vor, es war nur ein Attest. es steht sogar in dem Schreiben drin, dass ich bekam, dass ein Gutachten vorliegt, was aber nicht stimmt. Dieses Gespräch war aber am 3.7.14. die Mitarbeiterin sagte mir, dass ich am 7.7.14 wieder kommen soll. Da ich nicht so lange warten wollte kam ich am 4.7.14 und versuchte das alles zu klären und fragte, weshalb sie meinen Führerschein nehmen wollen. Sie sagten mir, dass ein Unfall in Bielefeld war. Ich sagte, dass ich in meinem ganzen Leben weder einen Unfall verursachte, noch in Bielefeld in einem Unfall verwickelt wurde. Die haben das mit einem Unfall aus Karlsruhe von 2007 verwechselt. Und dann stand in der Unfallbeschreibung nur Fahrzeuglenker 01 und 02 drin. Sodass der Mitarbeiter auf dem LRA nicht wusste wer 01 und 02 ist und in diesem Augenblick kam die Polizei und führte mich in Handschellen wie ein Schwerverbrecher ab. Es wurde im Unterbringungsbeschluss angegeben: Es wäre nicht zu erwarten gewesen, dass ich aufs Gesundheitsamt freiwillig mitgegangen wäre. Deshalb hat man mich untergebracht. Es hat mich aber niemand danach gefragt. Im Bericht von der Polizei steht: Da es Freitag Mittag war und das Gesundheitsamt nicht mehr offen hatte, wurde ich untergebracht. Die Polizei hat mich zuerst einmal 3 Stunden eingesperrt - ich bin fast verdurstet. Bis sie das geschrieben hat. Sie hat immer gesagt es kommt gleich jemand, es kommt gleich jemand. Gekommen ist jedoch kein Arzt.

Dann wurde ich in Handschellen in die Geschlossene gefahren. Die Ärztin sprach mit mir. Und im Unterbringungsbeschluss von der Stadt steht, dass ich am 3.7.14 Suizid angedroht hätte. Im Polizeibericht steht aber, dass ich am 4.7.14 auf dem LRA bin und ich mit Selbstmord drohe. D.h. dass der Mitarbeiter des LRA der Polizei was falsches mitteilte. Zuvor steht noch, dass man meinen Arzt angerufen hat und aufgrund des Anrufes ein Bild von mir machte. Hier steht, dass die Sekretärin wegen der Schweigepflichtsentbindung keine weitere Auskünfte machen darf.und sie sagte, dann holen sie halt die Polizei da sie zweimal angerufen wurde.

Aufgrund dieses Anrufes, der erst einen Tag später, also am 4.7.14 stattfand, holte man die Polizei. Ich habe auch mit der Mitarbeiterin geredet diese Woche, wann sie das weitergeleitet hat. Sie sagte mir, nicht an die Polizei am 3.7.14, sondern einen Tag später an eine weitere Mitarbeiterin am 4.7.14. Diese Mitarbeiterin hat dann vor 9.57Uhr den Arzt angerufen. Zu einem Zeitpunkt als ich noch gar nicht da war. Ich kam erst um 11.40Uhr zum LRA. Und um 12.03Uhr kam die Polizei, brachte mich zunächst aufs Revier und brachte mich dann unter.

Und dann konnte ich erst mit der Oberärztin reden. Sie sagte selbst, das war ja schon am 3.7.14. Trotzdem wollte sie mich eine Woche da behalten und wollte eine Freiwilligkeitserklärung von mir und drohte mir, wenn ich die nicht unterzeichne ich 6 Wochen festgehalten werden kann. Für mich stellte das eine Drohung dar, so dass ich zunächst diese Erklärung unterzeichnet habe. Da ich aber nicht freiwillig weg durfte und Türen geschlossen waren, habe ich einen Tag darauf geschrieben, dass ich unverzüglich die Klinik verlassen möchte, da ich ja nicht einmal ins Freie durfte, was ich bei der Unterzeichnung noch überhaupt nicht wusste. ich dachte, dass man da zumindest ins Freie raus kann.

Und dann war ich 6 Tage dort und habe protestiert. Ein Richter kam jedoch nicht. Das Schreiben habe ich am 5.7.14 abgegeben und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich keinen Tag mehr länger freiwillig dort sein möchte. Das Schreiben wurde nach mehrmaligem nachfragen von einer Schwester gegengezeichnet mit Unterschrift und der Oberärztin am 5.7.14 ins Fach gelegt. Trotzdem kam kein Richter. Aufgrund einer einzigen Person wurde ich zu Unrecht eingesperrt und das Telefonat war ja auch am Vortag. Am nächsten Tag wäre ohnehin keine Gefahr mehr im Verzug gewesen. Es wurde intern alles aufgebauscht. Ich habe das ja alles in der Führerscheinakte gelesen. Diese Mitarbeiter haben mich nicht einmal zuvor gesehen, als sie das um 9.57Uhr am 4.7.14 verfasst haben.

Fakt ist, dass in der Polizeiakte die Meldung, dass ich auf dem LRA bin und ich drohe mich umzubringen mit der LRA Akte im Widerspruch steht. Man hat hier nur eine Rechtfertigung gesucht mich unterzubringen und hat dann einfach die angebliche Aussage der Mitarbeiterin am Vortag genommen. Der Arzt, bzw. die Sekretärin des Arztes hat sich ein fernmündliches Bild über Telefon gemacht.

Keine Ahnung, ob du Akteneinsicht verlangen kannst, hab deine Frage nicht bis zum Ende gelesen. Trollst du? Suizid bedeutet Selbstmord. Man kann die Polizei bei Selbstmordabsichten eines Bekannten/Freundes/Familienmitgliedes verständigen, die kommen dann aber mit 'nem Arzt und nicht mit Handschellen. Außerdem geht der Anruf bei der Polizei ein, nicht beim Landratsamt, das hat damit gar nichts zu tun... Und mit deinem Führerschein hat das auch nichts zu tun.

Maximilian112  30.08.2014, 14:13

keine Ahnung ob Du recht hast, hab die Antwort nicht bis zum Schluß gelesen....

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 21:21

Natürlich ging der Anruf bei der Polizei ein. Und deshalb ist es für mich wichtig zu wissen, welche Mitteilung das LRA der Polizei gemacht hat und deshalb benötige ich Akteneinsicht bei der Polizei. In der Führerscheinakte steht nichts von Suizid. Auf den Seiten von der Polizei, die sich ebenfalls in der Führerscheinakte befinden, steht, dass ich gerade auf dem LRA bin und ich mich umbringen will.

Die sonstigen Seiten der Führerscheinakten steht, dass ich über einen Unfall diskutiert habe und ich weiter geredet habe und dann die Polizei kam und mich abführte. Deshalb mache ich den Mitarbeiter vom LRA schadenersatzpflichtig wenn er der Polizei falsche Dinge vorlügt. Darum geht es. Könnte ja jeder kommen und einen anschwärzen und die Polizei anrufen.

Ontario  16.05.2019, 18:04
@lachs4709

In so einem Falle hast du Glück, wenn man dich nicht in die Psychiatrie einweist, weil du von Suizid sprichst. Den Mitarbeiter vom LRA kannst du nicht schadenersatzpflichtig machen, warum auch.

Akteneinsicht erhält man im Normalfall nicht persönlich, meist nur ein Anwalt.

Wenn die Polizei dich mit Handschellen abführt, lässt das darauf schliessen, dass du dich in irgeneiner Form daneben benommen hast. Mit Handschellen wird einer rnur abgeführt wenn er sich wehrt, oder ein Verbrechen vorliegt, was das Abführen mit Handschellen rechtfertigt.

Ansosnten zeigen deine Ausführungen keine plausiblen Zusammenhänge. Der Unfall in Karlsruhe , an dem du gar nicht beteiligt gewesen bist, wieso machst du dazu Aussagen ? Was geht dich dieser Unfall an ?

Ich glaube due verschweigst wesentliche Dinge, die zum Abführen mittels Handschellen führten.

lachs4709 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 16:22

Das Landratsamt hat einfach die Polizei angerufen und der Polizei mitgeteilt, dass ich mich umbringen würde. Zuvor haben sie bei meinem Arzt angerufen. Die Sekretärin sagte, holen sie die Polizei. Ich war bei einem Arzt der mir mitteilte, dass die ohne Schweigepflichtsentbindung überhaupt nicht bei meinem Arzt hätten anrufen dürfen. Es steht drin in der Akte. Aufgrund dieses Anrufs beim Arzt haben wir uns ein Bild gemacht und die Polizei verständigt. Ich weiß ja nicht einmal was die mit dem Arzt, bzw. mit der Sekretärin gesprochen haben. Die können gesagt haben, dass ich mich umbringe, obwohl es garnicht stimmt, um so einen Vorwand zu haben die Polizei zu holen und mich unterzubringen.

Lunanie  30.08.2014, 19:22
@lachs4709

Der Arzt hätte ohne dein Einverständnis nicht mit jemandem über deinen medizinischen Zustand sprechen dürfen, das ist richtig. Hätte er eine Suizidgefährdung festgestellt, hätte er dich wohl eher auf Verdacht vorübergehend in eine Klinik einweisen lassen. Du kommst mir recht paranoid vor, von wegen "Vorwand, um mich einsperren zu lassen" - warum sollten sie das tun? Geh zu einem Anwalt und lass den Einsicht in deine Akte nehmen, Wenn du ne Chance hast, dann nur so.

ginatilan  30.08.2014, 20:35
@Lunanie
Du kommst mir recht paranoid vor,

nicht nur dir!!