Kopie des polizeilichen Vernehmungsprotokoll

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu 1:

Nein, zumindest nicht automatisch. Die Niederschrift der Vernehmung ist Teil der Ermittlungsakte. Akteneinsicht gewährt die Staatsanwaltschaft.

Zu 2:

Antrag auf Akteneinsicht.

Zu 3:

An den Voraussetzungen ändert der Zeitpunkt der Frage nichts.

Zu 4:

Dann wird vermerkt, dass die Unterschrift verweigert wurde und das Protokoll kommt ohne Unterschrift zur Ermittlungsakte.

Schallwellen 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 17:34

Zu 1:

Ich darf also meine EIGENE AUSSAGE nicht als Kopie bekommen?

Wäre aber Typisch das der "kleine Bürger" da nachsehen hat.

Zu 4:

Ohne meine Unterschrift ist das Protokoll dann ja nutzlos, sinnlos! Da kein Richter etwas Glaubt, was ich nicht Unterschreibe. Weil: Könnten ja auch falsche wiedergaben drin sein ;)

Oki! Dann Tipps der Polizist sich umsonst die finger wund. Mir auch recht.

skyfly71  09.09.2014, 17:48
@Schallwellen
Ohne meine Unterschrift ist das Protokoll dann ja nutzlos, sinnlos! Da kein Richter etwas Glaubt, was ich nicht Unterschreibe. Weil: Könnten ja auch falsche wiedergaben drin sein ;)

Und wenn die Unterschrift drunter ist, dann kann man sich sicher sein, dass die Angaben alle richtig sind? Und wie werden bloß Täter überführt, wenn einfach keiner das Vernehmungsprotokoll unterschreibt?

PepsiMaster  09.09.2014, 18:00
@Schallwellen

@Schallwellen

Wäre aber Typisch das der "kleine Bürger" da nachsehen hat

Was hat das damit zu tun? Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, stimmt die Staatsanwaltschaft ja vielleicht zu ...

Es ist einfach so, dass die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist und die Polizei die Entscheidung bzgl. der Akteneinsicht nicht treffen kann.

Ich verstehe auch die Notwendigkeit einer Kopie nicht. Man weiß ja, was man gesagt hat.

Da kein Richter etwas Glaubt, was ich nicht Unterschreibe.

Wegen des Grundsatzes der Mündlichkeit vor Gericht ist die Niederschrift der Vernehmung für den Richter nicht so wichtig.

Wenn zwei Polizeibeamte dokumentieren, dass die Unterschrift verweigert wurde, ist das auch ausreichend.

Warum sollte man überhaupt zum Vernehmungstermin bei der Polizei erscheinen, eine Aussage machen und dann die Unterschrift verweigern??

Schallwellen 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 13:41
@skyfly71

Wenn ich etwas gegenzeichne, dann unterschreibe ich die richtigkeit! Du hast mein Einwand einfach nur nicht verstanden und maulst drauf los!

Schallwellen 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 13:43
@PepsiMaster

Auch du scheinst keine Ahnung zu haben! WER SAGT DEN DAS ES ZU EINEM GERICHTSPROZESS KOMMT?

Nicht jede Anzeige wird auch zu einem Mündlichen Gerichtsverfahren führen.

Meine Güte ihr redet alle ohne ahnung zu haben, sonst würdet ihr nicht immer etwas von Gericht labern obwohl nicht alles zu einem Gerichtsverfahren führt.

Warum sollte ich überhaupt zur Polizei gehen, ein Aussage machen? Dann kann ich die auch Schriftlich machen, hab eine Kopie meiner Aussage und wums... Tzja! Hier reden soviele wieder so unsinniges zeug weil se unwissentlich einfach unsinniges schreiben.

PepsiMaster  11.09.2014, 16:50
@Schallwellen
Nicht jede Anzeige wird auch zu einem Mündlichen Gerichtsverfahren führen.

Richtig. Aber ein solches Verhalten erhöht die Chance auf eine mündliche Hauptverhandlung enorm (u.a. abhängig davon, welche Rolle der Unterschriftsverweigerer in dem Verfahren hat).

Sofern die Aussage für das Ermittlungsverfahren tatsächlich relevant ist, wird man in jedem Fall von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen ...

Wenn tatsächlich jmd. glaubt die Unterschrift verweigern zu müssen, wird dies vom Vernehmungsbeamten entsprechend dokumentiert und das war's. Das lässt das Ermittlungsverfahren nicht zusammenbrechen.

Nur weil Du mit einigen Antworten / Kommentaren nicht zufrieden bist, solltest Du nicht behaupten, dass hier niemand weiß, wovon er schreibt. Ich habe es schon einige Male erlebt, dass ein Beschuldigter oder auch Zeuge das Vernehmungsprotokoll am Ende nicht unterschreiben wollte. Dies wurde entsprechend dokumentiert und das war ausreichend. Am Ablauf des Ermittlungsverfahrens ändert das nichts.

Ein grundsätzliches Recht auf eine Kopie hat man aus verschiedenen Gründen nicht, weder als Beschuldigter noch als Zeuge und über die Bewilligung des Antrags auf Akteneinsicht entscheidet die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens.

Mich hat der Polizist damals gefragt, ob ich eine Kopie meiner Aussage (war Zeuge eines Autounfalls) möchte..... keine Ahnung ob das immer so ist, aber ggf. frage doch nen Anwalt.

Generell müssten sie dir glaube ich das Teil nicht geben, wegen Geheimhaltungspflicht wahrscheinlich, wenn Dritte involviert sind. Wenn es nur dich betrifft, sehe ich eigentlich keinen Grund dir ne Kopie zu verweigern, ist ja schließlich mehr oder weniger dein Eigentum und soweit ich mich erinnere, kann man von allem, was man unterschreiben soll eine Kopie verlangen.

Schallwellen 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 17:28

Ich geh doch nicht extra zu einem Anwalt wegen dieser Frage, das wäre zu Kostspielig für diese Frage der Kopie :))

Naja, was für eine Geheimhaltungspflicht? Da steht ja nur drin, was ich Ausgesagt habe und das ist ja kein Geheimniss mehr für mich. Ich muss es ja eh Lesen und gegenzeichnen ;) Ja Betrifft nur mich :) Will ja auch nur eine Kopie meiner Aussage nicht die von anderen (gibt eh keine anderen)...

Eben meinte sowas auch mal gelesen zu haben, das man von allem was man irgendwo einreicht ein recht auf kopie hat.

Footzies  09.09.2014, 17:35
@Schallwellen

Hast Du keine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten versuche doch mal wo anzurufen, es gibt doch auch kostenlose Hilfestellen. Persönlich zum Anwalt würde ich auch nicht gehen, höchstens anrufen...

Schallwellen 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 17:41
@Footzies

Nein ich habe keine Rsv. Meine persönliche Meinung hierzu ist: Warum soll der Bürger Kosten für Beauftragung eines Rechtsanwalts ausgeben, um eine Akteneinsicht über eine Aussage zu bekommen, die er ja selbst gemacht hat und somit um deren Inhalt wissen müßte. Es kann bspw. durchaus einmal "passieren", dass seine protokollierten Aussagen aus diversen Gründen nicht mehr auffindbar sind. Denn auch in Behörden arbeiten nur Menschen mit allen Schwächen und Stärken. Und: Auch dort ist nichts unmöglich! Es gilt uneingeschränkt das Prinzip: Vertrauen ist gut, Kontrolle

ist besser.

Du sollst später bei Gericht aus deiner Erinnerung schildern und nicht aus dem Protokoll zitieren, bzw. deine Aussage bei der Polizei noch einmal vor dem Prozeß lesen können. Das sind ganz parktische Erwäggründe und haben sich bewährt. Wenn du die Wahrheit gesagt hast, brauchst du auch keine Kopie, da das Original ja in deiner Erinnerung ist!

Schallwellen 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 13:40

..und wer sagt das es vor Gericht geht? Wer sagt das es zu einem Gerichtsprozess kommt?

Deine Antwort ist die dümmste die hier zu lesen ist

Still  14.09.2014, 10:07
@Schallwellen

Du verstehst sie nur nicht ; - )

Jede Anzeige hat das Potetial, in einem Gerichtsprozess zu enden. Es gibt immer nur eine Akte und aus dieser darf nichts entfernt oder kopiert werden. Daher bekommst du keine Kopie deiner Aussage. (Aber das wirst du auch jetzt nicht verstehen)