Warum heist es bei Strafurteilen "Im Namen des Volkes"?
Immer wieder bin ich und bestimmt nicht nur ich allein, von den milden Urteilen einiger Gerichte entsetzt. Aber in der Schlußformel heißt es doch "Im Namen des Volkes". Warum werden wir "Das Volk " nicht gefragt, ob wir dieses oder jenes Urteil gerecht empfinden? Gerade bei Straftaten gegen die persönliche Unversehrtheit eines Menschen. Wer kann diesen Spruch erklären? Eigendlich müßte es besser heißen "Im Namen des Gesetzes", den ein unabhängiger Richter/in fällt doch das Urteil nach seinem besten Wissen und Gewissen, nach den möglichkeiten des "Gesetzes".
7 Antworten
wir (das volk) wählen (wenigstens einige von uns) volksvertreter die für uns gesetze machen, und gerichte wiederum ahnden verstöße gegen diese gesetze die von volksvertretern gemacht wurden, die von uns gewählt wurden :)
und somit heißt es im namen des volkes da am ende das volk oder ein teil des volkes direkt oder indirekt mit den gesetzten zu tun haben.
Ist aber ganz schön hypokratisch.
Die Gesetze werden von den Volksvertretern gemacht. Im Namen des Gesetzes, ist also auch im Namen des Volkes.
Richter sind die repräsentanten Volkes die die Gesetze durchsetzen die vom Volk gemacht wurden. Passt doch. Wie meinte schon Jesus: Das Gesetz ist für den Menschen da und nicht der Mensch für das Gesetz
Das Richter Repräsentanten des Volkes sind ist schon klar, s.o. aber ein Richter wird nicht vom Volk gewählt. Er wird ernannt, sofern er die entsprechende Ausbildung dazu hat. trotzdem DH
Die Formel Im Namen des Volkes ist Ausdruck dafür, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Die Entscheidung der Richter ist vielmehr alleine an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG).
zitat aus wiki.... http://de.wikipedia.org/wiki/ImNamendes_Volkes
Dein Hinweis hatte ich vorher schon gelesen, DH, aber dieser Spruch erinnert auch an alte Zeiten/Schandurteile/DDR-Urteile dort hies es auch " I N d V"
Es heißt im Grundgesetz "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus". Das heißt nicht, dass jedes einzelne Urteil einer mehrheitlichen Abstimmung unterzogen werden müsste. (Ganz zu schweigen vom unsäglichen "gesunden Volksempfinden")Und "im Namen des Gesetzes" kann es nicht heißen, weil das Gesetz keine juristische Person ist und schon gar nicht ein Souverän.