Frau tötet Vergewaltiger - Notwehr?

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Jein. Wenn es nötig war das zu tun um die Situation zu beenden fällt es unter Norwehr - z.B. auch wenn es versehentlich im Schock passierte, und die Tötung keine Absicht sondern Folge war. Allerdings ist das Opfer dann verpflichtet die Rettungskräfte sofort zu alarmieren.

Wenn das Opfer natürlich aus "Rache" tötet - auch direkt nach der Tat - und dabei klar denken kann, ist es keine Notwehr mehr.
Mir ist kein Fall bekannt in dem so etwas passiert ist, d.h. versehentliche Tötung aus Notwehr. Ist äußerst schwierig damit vor Gericht durchzukommen...

Das kann und darf man leider nicht "verallgemeinert" beantworten, da es hier spätestens vor Gericht dann immer auch um die angemessene Artund Wahl der Mittel in jeder individuellen Situation der betreffenden Sachlage geht.

Mehr kann dazu allgemein leider echt nicht wirklich gesagt werden, wber wenn die betroffene Frau sich jetzt z.B. durch ein ( auch nicht unbedingt legal ) mitgeführtes CS-Reizspray, einen Elektroschocker oder naheliegenden Stein, Knüppel oder eines heftigen Trittes gegen den Angreifer ( der dann ggf. unglücklich sehr schwer dabei getroffen und verletzt wird ) soweit erwehren kann,das eine Flucht möglich ist, sähe es im Zweifelsfall dann mitunter im Nachgang schon oft deutlich "besser" aus, als wenn die Verteidigung mit einem nicht legal mitzuführenden Messer oder einer Schreck- / oder scharfen Schusswaffe erfolgen würde mit dem Resultat späteren Versterbens des Angreifers. :-(

Bitterkraut  12.01.2018, 00:56

Dann kann man belangt wrden, weil man verbotenerweise ein Messer mitgeführt hat, aber nicht wegen der Tötung, die bleibt immer Notwehr - und allzuviel Wahl der Mittel hat eine Frau da normalerweise nicht. Da darf frau nehmen, was zur Hand ist.

Im Übrigen muß frau auch selbst damit rechnen, nach oder während der vergewaltigung getötet zu werden kommt ja oft genug  vor, da ist schon deshalb jedes Mittel gerechtfertigt. 

Parhalia2  12.01.2018, 01:01
@Bitterkraut

Du hast meine Antwort aber SCHON richtig gelesen und VERSTANDEN @ Bitterkraut ?

Während man gerade versucht sie zu vergewaltigen? In dem Fall wäre die Tötung eindeutig durch Notwehr gedeckt.

Schwer zu sagen,leider könnte sie dafür auch noch verurteilt werden härter sogar als die Vergewaltigung von Täter.

Ja, würde es.
Man müsste die Sachlage aber erstmal auslegen.
Im Ergebnis würde man, auf eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Paragraph 227 StGB stoßen, die aber zum Freispruch aufgrund von Notwehr führen würde, kommen.