Wenn ein Polizist zu 1 Jahr Bewährungsstrafe verurteilt wird, ist er dann seinen Job los?
Wenn ein Polizist zu 1 Jahr Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt wird, ist er dann seinen Job los? Oder hat er noch Chancen, seinen Job zu behalten durch irgendwelche Tricks?
7 Antworten
Es ist allgemein so, dass ein Beamter seine Beamtenrechte verliert, wenn er durch Urteil eines Strafgerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (oder darüber) verurteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. (§ 24 BeamtStG, § 41 BBG)
nach der strafrechtlichen Verurteilung - sofern diese rechtskräftig ist
kommt das Disziolinarverfahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren
in diesem wird über das weitere Verbleiben im öffentlichen Dienst (=Entfernung aus dem Dienst) entscheiden
Tricks gibt es da keine ... weil in de4isem Fall § 41 BBG genau vorgibt was zu tun ist, wenn diese Voraussetzungen vorliegen ... - es würde also eine reine "Feststellung" getroffen
§ 41 BBG
Verlust der Beamtenrechte
(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
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wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
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wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.
Nach einem Urteil zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr kommt kein Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst. Da der Verlust der Beamtenrechte ein Automatismus ist, ist lediglich die amtliche Feststellung erforderlich, dass das Beamtenverhältnis erloschen ist.
Nein. Mit Rechtskraft des Urteils ist das Beamtenverhältnis beendet. Der Dienstherr stellt lediglich fest, dass es Erloschen ist. Selbst wenn der Dienstherr es wollte, es gäbe keine Tricks, der Beamte ist raus.
Durch "Tricks" ganz sicher nicht. Es würde auf jeden Fall vom Grund für die Verurteilung abhängen, aber ich glaube kaum, dass er den Job behalten kann. Vielleicht Innendienst. DAS zumindest wird uns in Krimis öfters erzählt....
Mit Tricks geht gar nichts..
Keine Ahnung was der Polizist angestellt hat und ob schon ein Urteil feststeht - muß man abwarten..