Amtsgericht ignoriert Rüge der örtlichen Unzuständigkeit und gesetzliche Betreuung?


28.04.2020, 10:13

Es geht um eine Wohnung in einer Wohnanlage für Senioren; betreutes Wohnung. Die Küche wurde entsorgt und entgegen der Absprache die Kosten dafür (ca. 300 Euro) nicht mit der Kaution verrechnet.


29.04.2020, 14:02

WICHTIGES UPDATE!!!

Das Gericht hat mir ein Schreiben zugesandt. Das Amtsgericht ist zuständig und der Klageerwiderung wird entgegen gesehen.

Also alles gut; auch wenn mir die örtliche Unzuständigkeit lieber gewesen wäre.

Und ich vermute, mein Fax ist nicht angekommen :-/ Ich sollte mir selbst ein Tool zum Versenden von Faxen bauen. Weiß nur nicht, wie ich das testen soll. So ohne Fax ^^

uni1234  28.04.2020, 09:51

Geht es um eine Wohnung oder z.B. Gewerberaummiete?

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 09:52

Ja, 300 Euro für den Entsorgung einer Küche.

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gemäß § 29a ZPO ist gibt es bei Mietsachen einen ausschließlichen Gerichtsstand dort wo sich die vermieteten Räume befinden. Wenn die Wohnung also in Rostock war und deine Verwandte jetzt in München lebt, ist trotzdem das AG Rostock zuständig. Der Gerichtsstand des Wohnorts (§ 13 ZPO) gilt hier gerade NICHT.

Bezüglich der Zustellung gilt § 179 ZPO, wonach die Zustellung an den Vertreter zu erfolgen hat und unwirksam ist, wenn sie an einen Prozessunfähigen ergeht. Das Gericht weiß aber bei Klageerhebung in der Regel nicht, ob für eine Partei z.B. die Betreuung angeordnet wurde.

Nach deiner MItteilung an das Gericht weiß es davon und muss an dich, bzw. die von dir benannte Adresse zustellen. Wenn das wieder nicht geklappt hat, hat offenbar jemand in der Geschäftsstelle gebummelt. Dort werden die Kontaktdaten der Parteien bzw. deren Vertreter beim Anlegen der Akte erfasst und dann immer wieder von dort übernommen.

Wenn die Daten nicht geändert wurden, bzw. du nicht als Vertreter erfasst worden bist, geht die Post eben weiter an deine Verwandte. Das führt wie oben erwähnt zur Unwirksamkeit der Zustellung, ABER nach § 189 ZPO gilt auch diese unwirksame Zustellung als wirksam erfolgt, wenn sie den "richtigen" tatsächlich erreicht. Sobald du das Schriftstück also tatsächlich in den Händen hältst, gilt es als zugestellt. Wenn es also z.B. am 10. im Kasten deiner Verwandten liegt und du es am 15. findest, gilt es am 15. als zugestellt. Deswegen solltest du dann immer schreiben "Das Schreiben vom ..., das ich am x.x.2020 erhalten habe, ..." Dieses Datum nimmt das Gericht dann als Tag der Zustellung an.

Um die Post auf direktem Wege zu dir zu befördern, solltest du einmal in der Geschäftsstelle des Richters anrufen und die Situation erklären. Meist läuft es dann.

Rein aus Interesse: Warum klagt der Vermieter denn? Hat er die Kaution vollständig ausgezahlt und will die 300 € nun zurück haben?

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 21:22

Ah ok, das hilft mir sehr :) Vielen Dank.

Naja, es lief folgendermaßen ab:

Meine Verwandte (meine Oma, um genau zu sein) hat die Wohnung gekündigt; zum 31.08.19. Die Kündigung wurde schriftlich bestätigt.

Anfang August ist sie umgezogen. Dh. ich habe den Umzug organisiert und durchgeführt.

Die meisten Möbel mussten wir entsorgen; die Küche hat aber nicht mehr auf den Anhänger gepasst.

Eigentlich kein Problem, das sollte doch mit dem Vermieter zu Klären sein. Aber nicht in diesem Fall.

Der Vermieter (eine Wohnbaugenossenschaft) hat die Übergabe der Wohnung mit mir verweigert. Auch eine Vollmacht, unterschrieben von meiner Oma, reiche nicht aus. Meine Oma müsse zur Übergabe dabei sein, dh eine 80-Jährige, schwer kranke Frau soll 800 km durch Deutschland fahren, um einen Wisch zu unterschreiben.

Ich habe den Einwand ignoriert und versucht, einen Termin zur Übergabe auszumachen. Da ich keinen Urlaub und keine Überstunden zum Abbummeln hatte, blieb nur ein Termin am Wochenende. Das wäre aber nicht möglich. Also wollte ich mich krankschreiben lassen, um den Termin wahrnehmen zu können.

Nach mehrmaligem Hin- und Her und ständigen Absagen eines Übergabetermins, weil meine Oma ja unbedingt dabei sein müsse, wurde es September. Ich habe die Schlüssel kommentarlos an den Vermieter per Post gesendet.

Die wiederum haben die Wohnung dann betreten und unzählige Mängel festgestellt. Die Wohnung sei komplett zerstört; es ginge um einen Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Mit dieser Aussage wurde meine Oma wochenlang telefonisch belästigt. Meine Oma hat alle Vorwürfe von sich gewiesen.

Da das nicht fruchtete, hat die Wohnbaugenossenschaft den Mietvertrag verlängert und dies schriftlich mitgeteilt. Daraufhin habe ich einen Rechtsanwalt kontaktiert, der die Verlängerung des Mietvertrages zurückgewiesen hat. Plötzlich gab es auch keine Mängel mehr in der Wohnung; nur die nicht-entsorgte Küche. Allerdings seien die Mieten für September und Oktober noch zu zahlen.

Der Anwalt meinte, wir sollten nichts mehr tun und abwarten. Es ging immer nur um die Küche.

So ist es jetzt auch gekommen. In der Klage geht es nur um die Küche. Die Entsorgung zahlen wir oder sie wird verrechnet. Das ist im Endeffekt egal.

Die restlichen Mängel wurden nicht erwähnt. Die Wohnbaugenossenschaft hat sogar die Kündigungsbestätigung vorgelegt. Es wurden keine weiteren Mietzahlungen eingefordert.

Ich hoffe nur, dass ICH dem Gericht mitteilen kann, dass ich einen Vergleich wünsche.

Also das erscheint mir zumindest sinnvoll. Es gibt keinen Streitpunkt mehr.

Wikifreak  29.04.2020, 12:58
@JessieJess

Wenn der Vermieter "nur" die 300 € haben will und ihr die auch zahlen wollt, warum klagt der Vermieter dann?

JessieJess 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 13:59
@Wikifreak

Weil wir nicht weiter kommuniziert haben. Es folgten 2 weitere Schreiben an den Rechtsanwalt. Dabei ging es um insgesamt knapp 3000 Euro (also zahlreiche Schäden und 2 Mieten). Wir haben mitgeteilt, dass wir nur für die Küche zahlen. Darauf haben sie sich nicht eingelassen.

Geklagt wurde aber nur wegen der Küche.

Warum? Keine Ahnung. Vielleicht dachten sie, sie kommen damit durch. Wer weiß...

Der Gerichtsstand ergibt sich aus dem Mietvertrag. Wenn deine Verwandte noch Mietschulden oder Obliegenheiten aus diesem Vertrag hat, wird die Verhandlung auch an diesem Gerichtsstand stattfinden.

uni1234  28.04.2020, 09:53

Auch mit der ZPO kennst du dich anscheinend gar nicht aus... immer wieder amüsant

schleudermaxe  28.04.2020, 09:57
@uni1234

Wie ist die denn? Ich lese immer wieder der Ort vom Mietgegenstand ist entscheidend, nicht der Wohnort des Vermieters bzw. der neue vom Mieter.

Geht es gegen den Verwalter, ist es der Betriebssitz.

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 10:10
@schleudermaxe

Ja was denn nun? Meine Verwandte würde bereits bei der Anreise; sollte es einen Termin vor Ort geben; versterben. Einen Krankentransport bekomme ich für diese Fahrt garantiert nicht... Es ist ja aber auch nicht notwendig, da ich gesetztliche Betreuerin bin. Aber das Gericht geht auf Beides (gesetzliche Betreuung und Rüge) nicht ein. Warum?

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 09:56

Ich habe in der Rüge um Fristverlängerung von 4 Wochen gebeten und einen ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis, für den Fall, dass es doch einer Klageerwiderung bedarf.

Und warum richtet sich das Gericht nicht an mich? Meine Verwandte wird zukünftig in einem Pflegeheim untergebracht.

Ist die Betreute denn geschäftsunfähig erklärt worden und hast du das dem Gericht auch mitgeteilt? Denn nur in diesem Fall ist die Post an dich zu richten.

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 09:59

Im Betreuerausweis steht:

Aufenthaltsbestimmung, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Vetretung gegenüber Behörden, Wohnungsangelegenheiten.

AnglerAut  28.04.2020, 10:14
@JessieJess

Du hast meine Frage nicht beantwortet und dann sehr sicher auch dem Gericht das entscheidende nicht mitgeteilt.
Ist die Betreute für geschäftsunfähig erklärt worden oder gibt es einen Zustimmungsvorbehalt?
Nur wenn das der Fall ist muss die Post an dich gehen.

AnglerAut  28.04.2020, 10:16
@JessieJess

Und zum Gerichtsstand: wo befindet sich denn die Wohnung? Dort ist der Gerichtsstand.

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 10:21
@AnglerAut

Geschäftsunfähig und Zustimmungsvorbehalt: Was bedeutet das genau? Davon steht nichts im Beschluss, Gutachten und Betreuerausweis.

AnglerAut  28.04.2020, 10:24
@JessieJess

Darf deine Betreute alleine noch einen Vertrag abschließen, wenn sie das möchte, oder muss sie zwingend dich dafür einschalten?
Sind ihre Aussagen rechtlich noch wirksam.

Denn im Normalfall wird eine Person durch die Betreuung nicht geschäftsunfähig, das müsste gesondert festgestellt sein.

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 10:26
@AnglerAut

Nein, darf sie nicht. Und ihre Aussagen sind rechtlich nicht wirksam. Zumindest gehe ich davon aus. Sie ist seit Wochen im Krankenhaus. Ich musste bisher über alle Behandlungen bestimmen; auch gegen ihren Willen. Das Krankenhaus hat die Betreuung angeregt.

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 10:29
@JessieJess

Aber genau weiß ich es nicht. Fakt ist aber, dass sie nicht in der Lage ist, sich gegen die Klage zu verteidigen. Sie ist nicht mal in der Lage, einen Termin bei einem Anwalt zu vereinbaren, geschweige denn eine Klage zu erwidern.

nichtsdestotrotz müsste ich sie doch vertreten können?!

AnglerAut  28.04.2020, 10:39
@JessieJess

Das stimmt, du kannst sie vertreten, sollst es ja auch. Aber Briefe gehören dann immer noch an sie adressiert.

AnglerAut  28.04.2020, 10:40
@JessieJess

Das davon ausgehen reicht halt nicht. Dafür bräuchte das Gericht den Nachweis, dann gehen die Briefe an dich.

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 11:46
@AnglerAut

Ja und nun? Wo die Post landet, ist erstmal nebensächlich. Das Gericht wird aber weiterhin meine Schreiben ignorieren.

Ich könnte natürlich darauf hinweisen, dass sie sich im Krankenhaus befindet. (Nachweis ist kein Problem.) Ein Schriftstück mit einer Erklärung, dass ich sie vertreten soll, reicht eventuell auch. Ob sie es schafft, dass zu unterschrieben, ist fraglich. Zumal ich nicht ins Krankenhaus komme; Besuchsverbot.

Ich war der festen Überzeugung, dass der Betreuerausweis, auf dem steht, dass ich sie gerichtlich und außergerichtlich vertrete, ausreicht. Das ist ja immerhin ein Beschluss eines anderen Amtsgerichts.

JessieJess 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 09:12
@AnglerAut

Ich hab's oben schon geschrieben. Das Gericht hat wahrscheinlich mein Fax nicht erhalten und deswegen mit 2 Tagen Verzögerung geantwortet.

Die Post war mich adressiert und die Aufforderung zur Klageerwiderung auch. Die brauchen offensichtlich keinen weiteren Nachweis. Der Betreuerausweis scheint auszureichen.

JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 09:57

Ja und ja.

"Ich habe eine Rüge der örtlichen Unzuständigkeit verfasst und darauf hingewiesen, dass das Gericht sich zukünftig postalisch an mich richten soll, da ich meine Verwandte in dem Rechtsstreit vertrete. Den Betreuerausweis habe ich in Kopie beigefügt."

Wieso denn überhaupt Amtsgericht, warum ordnet denn die private Haftpflicht der Mieterin das Problem nicht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JessieJess 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 10:03

D.h.?

Wenn du neu als Betreuerin bist, kann es auch sein, dass einige Schreiben noch zum eigentlichen Betreuungsverfahren gehören.

Diese müssen IMMER, an die Betreute gehen, selbst wenn die im Wachkoma wäre.

Vlt ist es das?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
JessieJess 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 14:15

Nee, das wars nicht. Habs oben schon in die Frage geschrieben. Ich habe mittlerweile eine Antwort vom Gericht erhalten. Auch direkt an mich adressiert.