Kann eine beklagte Partei von zweien ohne Kenntnis von einer Klage zuhaben verurteilt werden?
Wenn zwei Parteien verklagt werden, aber nur die eine Partei über die Klage informiert wird und binnen zwei Wochen aufgefordert wird dazu Stellung zu nehmen, die andere Partei jedoch nicht und dadurch nichts von der Klage weiss und dem zu Folge keine Stellung dazu beziehen kann, kann die zweite Partei dann ohne ihr Wissen verurteilt werden mit einem Versäumnisurteil?
2 Antworten
Nein. Grundsätzlich natürlich nicht. Ein Versäumnisurteil setzt immer die vorherige Benachrichtigung des Beklagten voraus, entweder in Form einer Ladung zum Verhandlungstermin (§ 335 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) oder der ordnungsgemäßen Fristsetzung im schriftlichen Vorverfahren (§ 335 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
Es sind aber natürlich Fälle denkbar, in denen die Klage dem Beklagten zwar offiziell zugestellt wird, er aber trotzdem nichts davon mitbekommt. In solchen Fällen wäre ein Versäumnisurteil durchaus möglich.
Ein Versäumnisurteil erfolgt nur wenn der Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheint. Sobald man angeklagt wird erfährt man auch davon, wenn die Ladung nicht zugestellt werden kann weil der Aufenthaltsort unbekannt ist wird man zur Fahndung ausgeschrieben. Und wenn zunächst nur der eine Täter geladen werden kann wird das Strafverfahren abgetrennt, dann wird der Prozess nur gegen einen geführt und sobald man den zweiten Täter hat wird wegen der gleichen Tat dann ein zweiter Prozess geführt.
Woher er das weiß: Berufserfahrung 😂
Du hast Recht, ich bin im Bereich der Jugendgerichtshilfe tätig und hatte im Kopf, dass man bei §232 StPO auch von einem Versäumnisurteil spricht- aber auch wenn es ja praktisch das Gleiche ist so ist die Bezeichnung der ZPO vorbehalten.
Du vermischt da gerade straf- und Zivilrecht