Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung. Was kann ich tun?
Meine Bank, ich nenne diese mal "Scherzbank“ hat mich wirtschaftlich lahmgelegt.
Die Fakten:
In dem Restschuldbefreiungsverfahren wird mir gem. § 300 InsO Restschuldbefreiung erteilt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet mit Ablauf der Wohlverhaltensperiode am 17.08.2017. Zugestellt wurde mir die Ausfertigung am 21.09.2017.
Bei der Scherzbank habe ich ein P-Konto.
Am 09.11. 2017 legte ich der Scherzbank die o.g. Ausfertigung des Amtsgerichts vor. Die freundliche Bankangestellte machte sich Kopien und schlug mir vor, mein P-Konto in ein normales Konto umzuwandeln. Dies tat ich dann auch. (Später sollte ich erfahren, dass noch Pfändungs- und Einziehungsverfügungen von zwei Insolvenzgläubigern gegen mich vorliegen.)
Am 17.11.2017 erhielt ich von der Scherzbank eine Mitteilung, dass am 15.11.2017 eine Lastschrift meines Stromanbieters mangels Deckung nicht eingelöst wurde. Dies konnte ich mir nicht erklären, weil mein Konto über ausreichend Deckung verfügte.
Als ich am 20.11.2017 erneut bei der Bank vorsprach, wurde mir mitgeteilt, dass die Sache an den entsprechenden Sachbearbeiter weitergeleitet. Eine baldige Erledigung, sowie ein Rückruf bei mir, wurden mir zugesichert.
Am 23.11.2017 wurde mein Guthaben vom Konto der Scherzbank auf ein Zwischenkonto übertragen.
Gestern, 24.11.2017 erschien ich erneut bei der Scherzbank. Es wurde mir mitgeteilt, dass noch Pfändungen (siehe oben) gegen mich vorliegen und die Scherzbank da nichts machen könne. Das Geld wäre erst mal Pfutsch. Die Scherzbank müsse nun die Gläubiger anschreiben und auf deren Antwort warten.
Man riet mir, mein Konto wieder in ein P-Konto umzuwandeln, damit ich über künftige Geldeingänge wieder frei verfügen kann. Dies tat ich dann auch.
Meine Frage an Euch. Was kann ich tun, damit ich wieder über mein (eingefrorenes Guthaben verfügen kann?
Der Name Scherzbank ist von mir erfunden. Sollte sich dieser rein zufällig auf den Namen einer real existierenden Bank reimen, ist das voll beabsichtigt!
5 Antworten
Da wirst du hier keine zufriedenstellend Antwort bekommen können.
Entweder die Forderung wurde schlichtweg bei der Insolvenz übersehen, oder die Forderung stammt schon aus der Zeit nach der Insolvenz.
Es gibt aber auch Forderungen die von einer Restschuldbefreiung ausgenommen sind.
Wende dich also an einen Fachmann und lass das dort abklären.
(Später sollte ich erfahren, dass noch Pfändungs- und Einziehungsverfügungen von zwei Insolvenzgläubigern gegen mich vorliegen.)
Weder das eine, noch das andere.
Es sind Forderungen von Insolvenzgläubigern.
Es gab auch Schulden beim Finanzamt. Von diesem habe ich den Aufhebungsbescheid der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach Abschluss der Inso postwendend erhalten.
§300 InsO regelt vorzeitige Restschuldbefreiung, also vor den 6 Jahren, die eine Insolvenz normal läuft.
Bei vorzeitiger RSB haben Gläubiger die Möglichkeit nicht zuzustimmen, sodaß Deren Forderung weiterbesteht.
Das ist bei Dir vielleicht auch der Grund oder neue (nicht bezahlte?) Schulden während die Insolvenz läuft, bzw lief.
RSB nach 6 jähriger Insolvenzlaufzeit wäre §301 InsO und nur dann ist alles “erledigt“, wobei weitere 4 Jahre der Insolvenzeintrag in der Schufa steht.
Vorzeitige RSB setzt voraus, daß mindestens 35% der Hauptforderung und alle Treuhänder-und Gerichtskosten auf das Insolvenzkonto des Treuhänder`s (Insolvenzverwalter) ausgekehrt wurden und davon beglichen werden können.
Frag doch mal bei der Bank nach, Wer Forderungen geltend macht.
Wenn Du meinst..
Ist die Forderung auch sicher nicht nach dem Schlußtermin in der Inso entsanden? Wenn nicht, wende Dich schnellstens, unter Vorlage des Restschuldbefreiungsbeschlusses, an das Amtsgericht und beantrage Vollstreckungsschutz. Ist irgendwo in der ZPO ab § 760 geregelt. Nötigenfalls wende Dich an einen Anwalt.
Nein, es sind definitiv Forderungen von Insolvenzgläubigern. Diese wurden alle vom Amtsgericht informiert.
Es gibt Gläubiger die diese Info vom Amtsgericht nicht interessiert und sie trotzdem versuchen das Geld einzutreiben, Inkassobuden sind da prädestiniert für.
Du kannst natürlich versuchen später Schadenersatz geltend zu machen, allerdingas mußt Du entsprechende Nachweise erbringen daß sie von der RSB wußten, was schwierig werden dürfte.
Ich zitiere aus dem Schreiben vom Amtsgericht:
"Zur Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin gehört. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt."
Folglich wissen die Gläubiger davon.
Das hilft Dir momentan auch nicht weiter. Zudem werden diese Benachrichtigungen nicht per Einschreiben oder gar Zustellungsurkunde versendet, sondern mit der normalen Post. Da kann man leicht behaupten man hätte nichts bekommen.
Die Restschuldbefreiung bewirkt nicht, dass die betroffenen Forderungen erlöschen, sondern nur, dass diese nicht mehr durchsetzbar werden, ähnlich der Verjährung.
Versucht nun ein Gläubiger mit Titel zu pfänden, so ist das erst einmal möglich. Nimmt der Gläubiger unter Hinweis auf die Restschuldbefreiung die Pfändung nicht zurück, ist Vollstreckungsabwehrklage zu erheben, in welcher dann der Einwand der Restschuldbefreiung vorgebracht werden kann.
Da du ein rechtliches Problem hast und sogar einen Paragraphen hinwirfst, würde ich dir empfehlen diese rechtliche Angelegenheiten mit einem zugelassenen Rechtsanwalt zu klären, denn solche Sachen wirst du garantiert nur im Rahmen einer persönlichen Rechtsberatung zuverlässig klären können.
Danke für deine wenig hilfreiche Empfehlung. Gibst du selbige allen Nutzern dieses Forums, wenn diese "Paragraphen hinwerfen"?
Wenn jemand ein Rechtsproblem hat, hier eine persönliche Rechtsberatung benötigt, werde ich immer auf einen Anwalt hinweisen, denn das hat rechtliche Gründe. Ohne Zulassung darf dir keiner eine persönliche Rechtsberatung geben und wenn es im honorarpflichtigen Bereich ist, darf es ein Anwalt auch nicht kostenlos als Dienstleistung anbieten. Du hast offensichtlich ein Rechtsproblem und es geht um viel Geld. Ich weiß nicht worauf du wartest, ab zum Anwalt! Mit der Bank selbst scheinst du ja nicht direkt voran zu kommen. Die werden sich sicherlich auch nicht von irgendwelchen Informationen bei gutefrage von Nichtjuristen beeindrucken lassen.
Mag ja alles sein, aber es geht nicht um viel Geld. Für mich ist es viel, denn z. Zt. ist mein Geldbeutel leer. Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Bis der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt ist - oder auch nicht, vergeht viel Zeit. Meine Frage richtet sich an User, die vielleicht gleiches, oder ähnliches erlebt haben. Auch interessiert mich, wer denn hier den, oder die Fehler gemacht haben. Die Bank, die Gläubiger?
Sorry, aber völliger Nonsens! Ich habe mir die § 300, 301 und auch § 302 durchgelesen. Du wirfst da einiges durcheinander!